568
kechsunci^wanzigster Abschnitt.
wendig mache uncl erst hierdurch die kommunalen Aufgaben auf den verschiedenen
Gebieten in dem durchaus notwendigen Umfange gelöst werden könnten. In der
Gemeindekommission des Abgeordnetenhauses wurde der Antrag, die Petition an
Allerhöchster Stelle zu befürworten, abgelehnt und letztere der Staatsregierung
als Material überwiesen. 3» diesem Sinne beschloß denn auch das Abgeordneten
haus in seiner Sitzung vom 30. Mai 1905.
Oer Umstand, daß inzwischen die Einwohnerzahl auf 32 800 gestiegen war
und auch eine Klarlegung der finanziellen Verhältnisse nötig erschien, veranlaßte
die Gemeinde-Vertretung, eine neue Petition mit einer 3. Denkschrift an das Ab
geordnetenhaus am 18. November 1905 zu richten, das nunmehr dem Antrage
seiner Kommission gemäß in der Sitzung vom 2. Juli 1906 die Petition der König
lichen Staatsregierung zur Berücksichtigung überwies. Diese teilte jedoch dem
Abgeordnetenhaus mit, daß sie „nach Uage der Verhältnisse auf die wünsche der
Gemeinde nicht habe eingehen können".
So wurde wieder eine Denkschrift — die vierte — verfaßt und mit einer
neuen Petition am 12. ftpril 1907 an das Abgeordnetenhaus gesandt. Oie Ge-
meindekommission erkannte die Berechtigung an und beantragte die Überweisung
der Petition zur Berücksichtigung an die Staatsregierung. Da jedoch dieser
Beschluß bis zum Ende der Session im Plenum des Dauses nicht mehr zur
Entscheidung vorgelegt werden konnte, und die Petition somit formell erledigt
war. reichte die Gemeinde-Vertretung am 1. November 1907 eine weitere
Petition an das Abgeordnetenhaus ein. welches diese am 6. April 1908 ohne Er
örterung der Staatsregierung zur Erwägung überwies, indem darauf hingewiesen
wurde, daß „durch das Ausscheiden von Steglitz aus dem Kreise ssriedenau als
Enklave des Landkreises übrig bleibe, was zu großen ünzuträglichkeiten führen
würde". Oie darauf an die Gemeinde Friedenau gerichtete Anfrage, ob letztere
in Verhandlungen über eine etwaige Eingemeindung in Steglitz eintreten würde,
wurde in ablehnendem Sinne beantwortet.
Auch die hiesigen drei Kommunalvereine beschäftigten sich bereits mit der
Stadtwerdungsfrage. indem sie in einer Versammlung am 19. November 1908,
dem Dage der Hundertjahrfeier der Städteordnung, eine Petition annahmen, die
zur Absendung an das Königliche Staatsministerium gelangte. Auch die Gemeinde
vertretung wandte sich am 23. Dezember 1908 wieder an das Abgeordnetenhaus
mit der Bitte, die Verleihung des Städterechts an die Gemeinde Steglitz der
Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Da jedoch auch diese Petition bis
zum Schluß der Session nicht zur Beratung gelangte, erklärte sich die Gemeinde
vertretung in der Sitzung vom 5. November 1909 mit der erneuten Absendung der
Petition an das Abgeordnetenhaus einverstanden.