Kaffenverwaltung.
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l. April I89S wurden mit der Deutschen Lank und im ?rühjahr 1906
auch mit der Dresdner- und Nationalbank für Deutschland Geschäftsverbindungen
zur Ausnutzung zeitweilig entbehrlicher Gelder angeknüpft und im letzteren flahre
alle drei vorgenannten, in Steglitz vertretenen Lanken mit Annahme von Steuern
für Rechnung der Gemeinde betraut. Seit diesem Zeitpunkte besteht der Scheck-
und Überweisungsverkehr in weitgehendstem Maste.
Im November )90S mußte wegen des großen Umfanges der Kassen
geschäfte und des damit verbundenen Raummangels die Steuerkasse von der
Nauptkasse abgezweigt und in besonderen Räumen untergebracht werden.
Durch Gemeindebeschluß vom 2. fluni 1908 ist die bis dahin bestehende
Kautionspflicht für alle Gemeindebeamten aufgehoben worden.
II. Semeinclehclushalt.
Der Naushalt der Gemeinde hat in der Lerichtszeit entsprechend der
großstädtischen Lntwickelung des Ortes in fortgeschrittener Steigerung an Umfang
zugenommen.
Ls betrugen auf clen Kopf 3er Bevölkerung
im Jahre
1876
1909
M
Die ordentlichen einnahmen un3 Ausgaben zusammen
im Durchschnitt
9,30
67,70
Die außerordentlichen einnahmen unö Nusgaben ,
6,40
50,50
In der Gegenüberstellung dieser Lahlen läßt sich am besten der Aufschwung
der ehemaligen kleinen Landgemeinde zu der jetzigen Größe erkennen.
Die Gesamtzahlen für die einzelnen flahre ergeben sich aus nachstehender
Aufstellung; ihre sachliche Unterverteilung kann hier unterbleiben, da die Lin-
nahmen und Ausgaben der Verwaltungszweige bei den Lerichten dieser ge
geben sind.