Randei und Gewerbe, Verkehr.
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Außer den genannten Zeitungen werden in Steglitz noch verschiedene
Fachzeitschriften herausgegeben. Auch die größeren Tageszeitungen Berlins
haben hier ihre Filialen.
Lrwähnt fei noch, daß in den siebenziger Jahren noch ein zweites Glatt,
allerdings nur kurze Zeit, bestanden hat, das Steglitzer Intelligenz.Glatt, das in
humoristisch-satirischer Weife die Tagesereignisse usw. besprach.
E. Hnlchlaglaulcn.
Dm (Jahre 1876 hat die Gemeinde -Vertretung die erstmalige Aufstellung
von fünf publihationssäulen beschlossen. Dieselben wurden an einen am Orte
angesessenen Guchdruchereibesitzer für eine jährliche Entschädigung von 24 Mark
verpachtet. Er war verpflichtet, alle amtlichen Gekanntmachungen sofort und
unentgeltlich gegen Erstattung der baren Auslagen anzunehmen. An dem oberen
Teil der Säulen befand sich bereits ein Ninweis auf das Amts- und Gemeinde-
bureau sowie das Standesamt.
Um Jahre 1885 erfolgte eine anderweitige Verpachtung der vorhandenen
sieben Säulen für 30 Mark. Da die letzteren zum Teil noch aus Nolz bestanden
und im Uaufe der Jahre durch die Witterungseinflüsse stark gelitten hatten, so
wurden 1888 zwölf neue eiserne Säulen mit gemauerten Fundamenten aufgestellt
und für 97,56 Mark verpachtet. Die Anheftung amtlicher Gekanntmachungen mußte
gegen eine geringe Entschädigung, die für je 25 Exemplare auf 1,25 Mark fest
gesetzt wurde, übernommen werden. Die Rosten für Privatanschläge regelte ein
besonderer Tarif. Dieser Vertrag wurde nach 10 Jahren aufgekündigt, jedoch
wieder mit demselben Pächter auf drei Jahre abgeschlossen, allerdings gegen
eine auf 200 Mark erhöhte pacht.
Nach Ablauf der Vertragsfrist übernahm 1901 die Druckerei der Steglitzer
Zeitung das Anschlagswesen unter den bisherigen Gedingungen für eine jährliche
pachtsumme von 400 Mark.
Ein weiteres Abkommen wurde 1906 aus zehn Jahre mit der Firma
Naasenstein & Vogler dahin getroffen, daß dieselbe sich verpflichtete, an Stelle der
alten Säulen 25 neue auf ihre Rosten aufzustellen, die so eingerichtet sind, daß
das Innere zur Unterbringung von Geräten usw. benutzt werden kann. An dem
Ropf der 2,(55 m hohen Säulen bei einem Durchschnitt von I m befindet sich ein
Nachweis öffentlicher Gehörden und Einrichtungen. Die Unterhaltung der Säulen
in gutem Zustand liegt der Unternehmerin ob. Sie ist ferner verpflichtet, behörd
liche Anschläge gebührenfrei anzubringen und berechtigt, alle übrigen nach einem
besonderen Tarif zu berechnen. Die jährliche pacht beträgt 650 Mark.