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elfter Abschnitt.
II. Ausgaben.
1. Sehälter und Entschädigungen
2. Vcnvaltungskoften
3. Schulräume
4. Schulgeräte
5. Lehrmittel
6 Verschiedene Ausgaben
Abschluß.
Sinnahmen
Ausgaben
Zuschuß der Gemeinde
23 290 — ffcarh
729,10 ..
550, ,»
1 937,20 ..
2 297,13 ..
■ 771,70 „
Summe. . . 29 575,13 Mark
9 918,— Mark
29 575,13 „
19 657,13 Mark
Ortsstatut, betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Steglitz.
Bus ©rund der §§ 120, 142 und ISO der Gewerbeordnung für das Deutsche Keich in der
Faflung der Bekanntmachung vom 26. (Juli 1900 (FtSBI. 871 ff.) wird nach Anhörung beteiligter
Gewerbetreibender und Arbeitnehmer und mit Zustimmung der Gemeindevertretung für den Ge-
meindebezirk Steglitz Nachstehendes festgesetzt.
8
Die in Steglitz beschäftigten männlichen gewerblichen Arbeiter (Lehrlinge, Gesellen,
Gehilfen, Handlungsgehilfen usw.) sind verpflichtet, von der Beendigung der Volksschul,
pflicht an bis zum Anfang (1. April, I. Oktober) des Schulhalbjahres, in dem das 18. Lebensjahr
vollendet wird, die hiesige Fortbildungsschule an den festgesetzten Dagen und Stunden zu besuchen.
8 2.
Ober die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst besitzt, ist von der Fortbildungs-
schulpflicht befreit.
Lbenso, wer den vom Gemeindevorstand als hinreichend erachteten Nachweis führt, daß
er die Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, deren Aneignung das Lehrziel der Fortbildungsschule bildet.
8 2.
Ober eine andere Fortbildungsschule oder Dnnungs- oder Fachschule besucht, deren Unter-
richt von der höheren Verwaltungsbehörde als Lrsatz des Fortbildungsschulunterrichts ganz oder
teilweise anerkannt ist. wird vom Fortbildungsschulunterricht ganz oder teilweise befreit.
8 4-
Für jeden zum Besuche der Schule verpflichteten gewerblichen Arbeiter ist der ihn be-
schädigende Sewerbeunternehmer verpflichtet, einen Beitrag zu den Kosten der Unterhaltung der
Schule von vierteljährlich 1,50 TDark im voraus an die Gemeindekasse zu leisten. Freiwillig die
Fortbildungsschule Besuchende haben denselben Betrag als Schulgeld zu entrichten.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Zahlungspflichtigen Gewerbeunternehmers bzw. der
Litern oder alimentationspflichtigen Angehörigen des freiwilligen Schülers kann der Beitrag bzw.
das Schulgeld ermäßigt oder erlassen werden.
8 s-
Die tage und Stunden für den Besuch der Fortbildungsschule werden auf Vorschlag des
Kuratoriums durch den Gemeindevorstand festgesetzt.
Der Unterricht findet in den Dagesstunden von 7 bis 7 Uhr statt.