Schulwesen.
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Kaffe gebildet Die Ruhegehälter werden aus dieser Rasse, welche von der Rönig-
lichen Regierung verwaltet wird, an die Gezugsberechtigten gezahlt. Die Gemeinde
hat entsprechende Geiträge auch zu dieser Raffe zu leisten. Sie richten sich nach
der Iahressumme des ruhegehaltsberechtigten Diensteinkommens der Lehrpersonen
und sind von 2000 Mark — im Jahre 1804/1895 — bis auf 10 000 Mark — im
Jahre 1908 — gestiegen.
Außerdem hat die Gemeinde noch für die im Regierungsbezirk Potsdam
bestehende Llementarlehrer-'vVitwen. und --äaisenkasse und die Volksschullehrer-
OOitwen- und -Oäaisenkasse geringere Geiträge zu zahlen, welche sich für das
Jahr 1908 auf 170 Mark bzw. 812 Mark belaufen.
Im Jahre 1875 unterrichteten an den Gemeindeschulen 5 Lehrer. Gis >890
etwa vergrößerte sich die Anzahl der Lehrpersonen nur langsam. Dann folgte
jedoch eine Zunahme, die bis auf die Neuzeit sich immer mehr steigerte, wie die
folgende Übersicht zeigt:
Anzahl der Lehrkräfte
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1890
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1904
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1
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1907
1908
1
Hektaren
_
_
_
1
1
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
1
3 i 4
5
Sauptlehrer
—
1
1
—
1
—
—
—
1
1
1
1
1
1
2
2 | 2
1
Lehrer
5
7
9
13
22
26
29
33
33
34
36
37
41
43
46
50 | 64
72
wissenschaftliche Lehrerinnen . .
—
2
3
3
5
6
8
8
9
10
11
12
12
13
18
22 I 24
27
technische Lehrerinnen
—
2*
2*
1t
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
3
3 3
5
*) Nebenamtlich beschäftigt, -j-) hauptamtlich beschäftigt.
Zur vertretungsweisen Verwaltung einiger Stellen und zur Vertretung
erkrankter Lehrpersonen mußten in den letzten Jahren noch eine Anzahl siiilfs-
lehrerinnen eingestellt werden.
Der Ersatz von Lehrpersonen wird aus der Reihe solcher Anwärter gewählt,
welche sich um Anstellung an den hiesigen Volksschulen beworben, gute Zeugnisse
aufzuweisen und mindestens eine genügende Probelektion hier abgehalten haben.
Die Lehrerinnen müssen auch vor ihrer einstweiligen Anstellung eine bestimmte
Zeit, die in der Regel 2 Jahre nicht übersteigt, als Silfslehrerin hier beschäftigt
worden sein. Sie beziehen während dieser Zeit eine Entschädigung von 1,25 Mark
für die Stunde. Die zu Probelektionen eingeladenen Lehrpersonen erhalten die
Eisenbahnfahrkarten 3. Rlasse vergütet.
Dm Laufe der Zeit stellte sich das Bedürfnis nach einer Ermäßigung der
von den Lehrpersonen zu erteilenden Pflichtstunden heraus. Die Vorschläge der
zur Prüfung der Frage eingesetzten Rommission wurden in der Sitzung der Gemeinde
vertretung vom S. Juni 1905 angenommen. Die Rönigliche Regierung in Potsdam
erklärte sich durch den Erlaß vom 10. Juli 1905 mit den auf Seite 202 abgedruckten
Grundsätzen einverstanden.
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