Schulwesen.
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im Uogenrestaurant einen Feftkommers. Oer Verein ehemaliger Steglitzer
Gymnasiasten beschloß, für die Ournfahrten der Oberklassen des Gymnasiums
jährlich einen fteisebeitrag von 30 Mk. als Leihilfe für unbemittelte Schüler
zu stiften.
Ostern 1904 murde die U I geteilt, zu Michaelis die O II M. 3n den Sommer-
ferien 1905 wurde ein Umbau im Innern des Schulhauses vorgenommen und die
Aula hierdurch in den 2. Stock verlegt. Am 2. Mai 1904 unterzog General-
superintendent D. Faber den evangelischen l7eligionsunterricht einer Prüfung.
Zu Ostern 1904 wurden angestellt der Oberlehrer Dr. Max Müller II und
der Vorschullehrer plüschke. Zu Michaelis 1904 trat Oberlehrer Dr. Max Müller I
in die Anstalt ein.
Oie Gemeinde erhöhte den Oäohnungsgelclzuschuß der Oberlehrer vom
I. April 1905 ab aus 800 Mk. Ourch Serabsetzung der pflichtstundenzahl sowie
durch Regelung der Vertretungspflichten hat die Gemeindeverwaltung Vor
kehrungen getroffen, um die Überbürdung der lüehrer zu vermeiden.
Oie pflichtstunden sollen betragen:
a) bei Oberlehrern:
vom I. bis zum 9. Oienstjahre bis 23 Stunden wöchentlich,
,, 10, ,, ,, 15. ,, ,, 22 ,, ,,
,» 10. ,, ,, 21. ,, ,, 20 ,, ,,
bei mehr als 21 Oienstjahren 19
b) bei den Elementar- und Vorschullehrern:
vom I. bis zum 18. Oienstjahre bis 27 Stunden wöchentlich,
.. 19. .. .. 24. .. .. 20
.. 25. .. .. 30. .. .. 24
bei mehr als 30 Oienstjahren 23
Für den Leginn der Oienstjahre ist zu a das Lesoldungsdienstalter. zu b
der Zeitpunkt der ersten Anstellung maßgebend.
Größere Vorbereitungsarbeiten, Korrekturen und dergleichen können bei
der Lemessung der pflichtstundenzahl besonders berücksichtigt werden.
Vertretungen. Jede lüehrperjon ist zur unentgeltlichen Übernahme von
Vertretungsstunden bis zur Zahl von 5 Stunden in jedem Kalendervierteljahr
verpflichtet. Darüber hinausgehende Vertretungsstunden werden nach den
bestehenden Sätzen für die Linzelstunde vergütet.
Lei voraussichtlich längeren Vertretungen sind tunlichst bald Hilfskräfte
heranzuziehen.
Schülerzahl. Oie Schülerzahl soll in keiner Klasse die staatlich vorge
schriebene Maximalzahl überschreiten. Es ist zu erstreben, daß die Maximalzahl
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