Schulwesen.
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Bister Hbschmtt.
Schulwesen.
I. Schulen der Gemeinde.
Ir
A. Allgemeines.
Urzeit bestehen in Steglitz folgende Schulen:
1. ein ©vmnasium mit Vorschule,
2. eine Oberrealschule mit Vorschule.
3. ein flealgvmnasium i. £.,
4. eine Realschule i.
5. eine öffentliche höhere Mädchenschule,
E. fünf Semeincleschulen,
7. eine katholische Semeindeschule,
8. eine gewerbliche Fortbildungsschule.
S. zwei höhere Töchterschulen (Privatschulen).
Oie Anstalten zu I—5 find dem Königlichen Provinzialschulkollegium in
Gerlin. die übrigen Anstalten der Königlichen Regierung in Potsdam, Abteilung
für Kirchen- und Schulwesen, unterstellt. Oie örtliche Schulaufsicht wird von den
Rektoren der einzelnen Schulen wahrgenommen.
Oie Gesoldungsverhältnisse der lüehrer an den höheren luehranstalten regeln
sich nach den für die si-ehrer der staatlichen höheren Schulen geltenden Grund
sätzen. Dagegen findet die Gesolclung der kehrpersonen an Semeindeschulen
nach einer besonderen Skala statt.