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Zehnter Abschnitt.
5. eigenhändige Unterschrift des Arztes oder ybundarrtes, welcher den
Verstorbenen behandelt oder den Leichnam besichtigt hat.
6. Ob der Verstorbene dem Arzte persönlich bekannt gewesen oder
von wem derselbe rekognosziert worden ist.
7. öbelche Merkmale des gewissen 77odes an dem Leichname wahr-
zunehmen sind.
8. Name der Krankheit des Verstorbenen.
8a. Lei Kindern im ersten Lebensjahre ist anzugeben, ob sie ernährt sind
durch Muttermilch 7 wie lange 7
durch Ammenmilch? wie lange?
durch künstliche Lrnährung?
durch gemischte Lrnährung?
jvus Zutreffende ist zu unterstreichen.)
9. Ob und welche Spuren stattgehabter Verletzungen an dem Leichnam
vorhanden sind.
10. Ob die Krankheit anstechend ist oder nicht.
II. Ob und welche Maßregeln zur Verhütung der weiteren Verbreitung
der Ansteckung getroffen worden sind.
12. Ob und welche Wiederbelebungsversuche in den dazu geeigneten
Källen angestellt worden sind.
13. Name der Kirche.
14. Gemerkungen.
Genaue Ausfüllung der obenstehenden Rubriken ist dringendes Erfordernis.