Lauwesen.
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C. ötrasscnbau.
I. historische Lntwictzelung des Straßennetzes,
a) Kreis- und Provinzialchausseen, Verbindungswege.
Oer älteste Oeil des früheren Dorfes Steglitz liegt an der ehemaligen
Provinzialchaussee Gerlin—Potsdam, der jetzigen Schloß-Straße, wo noch heute die
Verbreiterung der Straße zwischen Albrecht- und Girkbusch-Straße, auf dem Platz
der alten Oortaue, hinweist, an der das Schloß, die Kirche und die Schule lagen.
Hn diese Hauptdurchgangsstraße mündete an der alten Schmiede (siehe
ftbb. S). gegenüber dem jetzigen Kathaus, eine alte Kreischaussee, die jetzige Albrecht-
Straße ein. welche sich am jetzigen handjerpplatz in die Kreischaussee nach Marien-
dort und nach Liankwitz gabelte.
Oer Schmiede schräg gegenüber zweigte sich in nordwestlicher Kichtung
die Straße nach dem Grunewald ab, von welcher ein Verbindungsweg in der
Gegend der jetzigen Kotenburgstraße nach Schmargendorf — der sogenannte
Schmargendorfer Weg — hinüberführte. Dieser Weg ist jetzt gänzlich beseitigt.
ftn der Schildhorn-Straße mündete ein Verbindungsweg nach Wilmersdorf
ein, der ebenfalls heute, bis auf einen geringen Oeil an der Wilmersdorfer Grenze,
verschwunden ist.
Lndlich durchschnitt den südlichen Oeil des Gemeindegebietes, in der Gegend
der jetzigen Siemens- und halskestraße, die sogenannte Gerliner Straße, ein Ver
bindungsweg zwischen Sroß-lüichtertelde und Schöneberg-Gerlin. Den Zwecken
der Ackerbau treibenden Linwohner dienten verschiedene Wirtschaftswege, so die
Gerg-Straße, die Girkbusch-Straße usw.
b) Aufschließungsstraßen.
Oie bessere Verbindung mit Gerlin, die durch den Gau der Wannsee- und
der Oampfstraßenbahn geschaffen wurde, veranlaßte viele in Gerlin tätige Geamte
und Geschäftsleute, ihren Wohnsitz nach dem ruhigen Vororte zu verlegen. Ls
entstanden daher schon in den S0er und 70er fahren eine Keihe von Villenstraßen,
die von den Grundbesitzern angelegt und teilweise befestigt wurden. Gevorzugt
wurde der ?ichtenberg; doch auch östlich der Gähn, zu beiden Seiten der Albrecht-
Straße. wurden Villenstraßen angelegt.
Um Jahre 1875 wurde durch das Gaufluchten-Gesetz die Anlage von
Straßen und Plätzen geregelt. Daraufhin wurde auch für Steglitz ein Gebauungs-
plan aufgestellt, nach welchem nun der weitere Ausbau des Straßennetzes seitens
der Gemeinde erfolgte. Welche Abänderungen der ursprüngliche Plan erfuhr,
wie sich allmählich der heutige Gebauungsplan herausbildete, ist im Abschnitt VIII
HI A 2 ausgeführt, hier sei nur noch darauf hingewiesen, daß in dem letzten Jahr-
zehnt neben der Gemeinde namentlich Oerraingesellschaften sich an der Anlage
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