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III. "Ciefbau.
A. Der Bebauungsplan von Steglitz.
J. Entwicklung des Bebauungsplanes,
a) Vorarbeiten.
Die ersten Vorarbeiten für die Aufstellung des Steglitzer Bebauungsplanes
Ortsplanes sind schon imIahre 1874 eingeleitet worden. Auf Ersuchen des damaligen
Gemeinde-Vorstehers Berlinicke wurde bei dem Königlichen Katasteramte Berlin
eine Ortskarte von Steglitz bestellt und im Jahre 1875 geliefert. Diese im Maßstab
1:2500 gezeichnete Karte war die Grundlage für die spätere Aufstellung des
Original-Bebauungsplanes von Steglitz. Der erste Entwurf für den Bebauungsplan
rührt vom Begierungs- und Baurat a. D. Keil her. Am 18. Mai 1876 war dieser
erste Entwurf fertiggestellt; er gelangte jedoch nicht zur förmlichen Feststellung.
Erst im Jahre 1888 wurde ein neuer Entwurf durch den Kegierungs- Baumeister
Stapf und den Landmesser Busse ausgearbeitet und durch Beschluß der Gemeinde
vertretung vom 10. $uli 1888 genehmigt. Die förmliche Feststellung erfolgte nach
Erledigung einiger Einwendungen am IO. August 1889.
Der Umstand, daß die Bebauung bisher ohne einen in aller ?orm fest
gesetzten Bebauungsplan erfolgt war, und daß der vorhandene Straßenweg an
manchen Stellen, durch Linzelwünsche beeinflußt, ohne genügende Berücksichtigung
des Sesamtinteresses entstanden war, hatte es unmöglich gemacht, daß ein Projekt
entstand, welches den Ansprüchen auf Schönheit sowohl als auf Zweckmäßigkeit
vollkommen hätte genügen können. Dunlichste Berücksichtigung der bereits
vorhandenen Straßen, sowie der jetzigen und künftigen hauptsächlichen Verkehrs
adern innerhalb des Ortes und der Anschluß an die Bebauungspläne der
Nachbargemeinde waren die leitenden Gesichtspunkte.
h) Plätze.
Dn dem Entwurf war nur ein neuer Platz an der Bergstraße, den Straßen 43,
44 und 45 aufgenommen, da einerseits weitere Plätze von dem Gemeinde-Vorstand
nicht in Aussicht genommen wurden, und da andererseits nach Ansicht des Plan-
verfassers weder für den Verkehr noch für die Gewinnung von lüuft und Uicht
bei der damals offenen, fast ausnahmslos villenartigen Eharakter tragenden
Bebauung von Steglitz kaum ein Bedürfnis nach Schaffung weiterer Plätze hervor
treten dürfte.
Durch die wiederholte Abänderung der Bauordnung für Berliner Vororte
und die dadurch geförderte bauliche Entwickelung hat Steglitz sich inzwischen
jedoch aus einem rein ländlichen in einen Ort städtischen Eharakters verwandelt,
und der Mangel an größeren Schmuck- und Verkehrsplätzen machte sich in recht
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