1830—1854, Umgestaltung des Feuerlöschwesens.
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allein dem Polizeipräsidenten überlassen. Für den Ersatz des Offizierscorps wurden
nur noch Offiziere der Linie und der Landwehr herangezogen. Die Uniformierung
hatte alsbald eine wesentliche Veränderung nach militärischem Muster erfahren,
nachdem bereits im Jahre 1850 einige Reformen in der Bekleidung eingeführt,
namentlich die unpraktischen Cylinderhüte durch Helme ersetzt waren.
Ilnter dem 10. April 1851 wurde eine Dienstinstruktion für den Obersten
und die Hauptleute erlassen, deren bedeutsamster Grnndzug die Einführung eines
strengen militärischen Jnstanzcnzuges für alle Dienftgeschäfte der Schutzmannschaft
war, auch für deren Verkehr mit den Abteilungen des Polizeipräsidiums. Alle
Personalsachen und alle Angelegenheiten des äußeren Dienstes gingen durch die
Hand des Polizeiobersien, alle sonstigen Sachen durch die Hand der Polizeihanpt-
lcute; ein direkter Verkehr der Abteilungen des Polizeipräsidiums mit den Revieren
fand nur ausnahmsweise in dringenden und geheimen Angelegenheiten statt.
Durch Verfügung des Polizeipräsidenten vom 21. November 1851 wurde den
Polizeihauptleuten eine Reihe einfacherer Verwaltungsgeschäfte, insbesondere gewerbe-
polizeilicher, straßenpolizeilicher und baupolizeilicher Natur zur selbständigen Erledi
gung übertragen. Die Polizeihauptleute erließen ihre Verfügungen in diesen An
gelegenheiten unter der Amtsbezeichnung „Königliches Polizeipräsidium, im Aufträge:
der Polizeihauptmanii".
c) Die Umgestaltung des Fenerlöschwescus.
1. Etwa gleichzeitig mit der Umbildung der Exekutivpolizei ivnrde auch das
Feuerlöschwesen einer durchgreifenden Reform unterzogen.
Bereits seit dem Bestehen einer Königlichen Polizeiverwaltung in Berlin wurden
die Feuerlöschangclcgenheiten von der Polizeibehörde wahrgenommen. Die Hand
habung dieses Geschäftszweiges stand seit Langem in enger Verbindung mit dem
Nachtivachtwesen und dem sogenannten polizeilichen Straßenreinigungswesen; die
letztere Einrichtung gründete sich daraus, daß die dem Fiskus obliegende Reinigung
der Straßenkreuzungen, Brücken und Plätze, soivic der Bürgersteige und Straßen-
dämme vor fiskalischen Grundstücken dem Polizeipräsidium übertragen war.
Streitigkeiten mit dem Magistrat über die Zuständigkeiten hinsichtlich dieser Ein
richtungen und über die Verpflichtung der Gemeinde zur Tragung der durch die
selben entstehenden Kosten waren durch einen Vergleich vom 31. Juli 1837 —
der durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 31. Dezember 1838 bestätigt wurde —
dahin erledigt worden, daß die Einrichtungen unter der Verwaltung des Polizei
präsidiums verblieben und die Gemeinde sich zur Tragung der entstehenden Kosten
vorbehaltlich eines durch die erwähnte Kabinetsordre aus 33000 Thaler festgesetzten
staatlichen Zuschusses verpflichtete.
Eine Feuerwehr im heutigen Sinne des Wortes bestand indessen bis zum
Jahre 1851 in Berlin nicht. Die gewöhnlichen Handdienste, Wassertragcn,
Wasserpumpen u. dergl., und die Gestellung der zum Transporte der Feuerlösch
gerätschaften erforderlichen Pferde war Sache eines jeden einzelnen Einwohners.
Für die Bedienung der zum Teil gänzlich veralteten Feuerspritzen waren besonders
ausgebildete Mannschaften vorhanden, die sogenannten Rohr- und Druckmeistcr.
Ein Teil der letzteren war seit deni Jahre 1826 dauernd angestellt und besetzte
allnächtlich die an verschiedenen Punkten der Stadt errichteten Feuerwachen: die
große Mehrheit trat nur bei ausbrechendem Feuer in Thätigkeit. Die Kund
machung der Brandsälle erfolgte bei Tage durch die Militärwache und die
Kirchenglocken, nachts durch die Nachtwächter. Eine Bezirkseinteilnng für
die Fcuerlöschhülfe bestand nur insofern, als für die Stadtteile nördlich und
südlich der Spree besondere Alarmsignale zur Anwendung kamen; innerhalb
jeder der beiden Stadthälften setzte jeder Brand die gesamte Einwohnerschaft in
Bewegung.