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Schöneberg. Abteilung II.
Die bisherigen Revisionen haben Beanstandungen nicht ergeben, so daß weder
eine Kassenschließung angeordnet zu werden brauchte, noch die Vorstände der
Kassen zwangsweise zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden mußten.
b) Auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichtete Kassen.
Von Sterbekassen, welche auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichtet sind,
kommt für den hiesigen Verwaltungsbezirk nur die Sterbekasse der Schöneberger
Gemeindebeamten und deren Ehefrauen in Betracht.
An sonstigen Unterstützungskassen sind dreizehn vorhanden.
7. Vereine und Versammlungen.
An Vereinen waren Ende 1900 vorhanden:
1. Vereine, ivelche Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister
des zuständigen Amtsgerichts erlangt haben (§ 21 B. G.B.); hierzu ge
hören der Evangelische Verein der Gustav Adolf-Süftung und der Verein
für Volksküchen in Schöneberg;
2. 297 sonstige Vereine; davon ist einer ein sozialdemokratischer (Sozial
demokratischer Wahlverein für Schönebergs und 16 sind gewerkschaftliche
Vereine.
Die übrigen unter Nr. 2 fallenden Vereine haben zum Zweck Vergnügen oder
Sport jeder Art, Pflege der Geselligkeit, des Gesanges, Förderung von gewerb
lichen oder wirtschaftlichen Interessen, von Kunst und Wissenschaft u. s. w. An
Kriegervereinen giebt es in Schöneberg fünf, nämlich: Schöneberger Veteranen-
und Landivehrverein, Verein ehemaliger Waffengefährten „Prinz Friedrich Karl",
Kriegerverein „Kameradschaft", Kricgerverein „Generalfeldmarschall Moltke",
Kriegsveteranenverein von 1864, 1866, 1870/71 zu Schöneberg.
Das Treiben aller dem Vereinsgesetz unterstehenden Vereine in öffentlichen
und privaten Versanimlungen wird fortgesetzt seitens der Polizeidirektion kontrolliert.
1899 wurden erteilt an generellen Bescheinigungen über angemeldete Versamm
lungen aus § 3 des Vereinsgesetzes vier, 1900 deren 18, während die speziellen
Bescheinigungen für Versammlungen aus § 1 des erwähnten Gesetzes im ersteren
Jahre 74, im letzteren 192 betrugen. Versagt wurde die Ausstellung der Be
scheinigung nur in zwei Fällen, und zwar auf Grund des § 1 des Vereinsgesetzes
wegen nicht rechtzeitiger Anmeldung der Versammlungen.
8. Unfall- und InvaliditkHsverfrcherung.
Betriebsunfälle gelangten zur Annieldung 1262, davon 786 im Jahre 1900.
Unfalluntersuchungen fanden 303 statt, davon im letzten Jahre 170. Bon den
während der Zeit vom 1. April 1898 bis dahin 1899 bei dem Polizei-Präsidium
in Berlin zur Anzeige gelangten 502 Unfällen auf Schöneberger Gebiet sind eine
große Anzahl nach Einrichtung der Polizeidirektivn von dieser unter Beibehaltung
der alteil Jonrnalnummer» iveiter bearbeitet worden.
Was die Invalidenversicherung anlangt, so erfolgte die Ausstellung, Er
neuerung und der Umtausch der Ouittungskarten durch die Polizeireviere, für
welche besondere Dienstanivcisungen ergangen sind. Die zum Umtausch gelangten
Karten werden von den Revieren gesammelt und der Königlichen Polizei-Direktion
am Schluß eines jeden Monats überreicht. Von der Abteilung U iverden sie so
dann nochmals genau geprüft und demnächst, soweit sie keinen Mangel ausweisen,
der Landes-Versicherungsanstalt Brandenburg zu Berlin übersandt, ivährend die
mit irgend einem Mangel behafteten Karten behufs Beseitigung desselben dem