746 Charlottenburg. Das Dezernat des Führers der Schutzmannschaft.
Die Charlottenburger Droschkenfuhrherren drängen jetzt darauf hin, nach und
nach die hiesigen Halteplätze allein zu befahren und die Berliner Droschken auf
Berlin zu beschränken. Es sind deshalb auch bereits einige Halteplätze, welche
früher von Berliner Droschken befahren wurden, als Halteplätze für Charlotten
burger Droschken eingerichtet worden. Aber ganz können die Berliner Droschken
hier noch nicht entbehrt werden, da die Zahl der Charlottenburger Droschken dem
Bedürfnis noch lange nicht entspricht. Es waren deshalb am 1. Januar d. Js.
hier für Berliner Droschken noch Halteplätze vorhanden:
Für Taxameter-Droschken 41 Haltestellen, für Droschken I. Klasse 4 Halte
stellen, für Droschken II. Klasse 9 Haltestellen. Drei Halteplätze sind versuchsweise
zugleich für Charlottenburger und Berliner Droschken eingerichtet. Sollten die
Charlottenburger Droschken sich, wie es den Anschein hat, noch weiter so vennehren,
so wird es nottvendig werden, entsprechend der Vermehrung nach und nach die
hiesigen Halteplätze den Berliner Droschken zu entziehen.
Kremser.
Der Betrieb der Kremser und Thorwagcn ist durch die Polizeiverordnung
vom 20. Juni 1869, welche vom Polizeipräsidium zu Berlin für den Polizeibezirk
Berlin und Charlottenburg erlassen wurde, geregelt. Die Polizeiverordnung ist
zwar fiir Berlin durch eine neue Polizeiverordnuug vom 10. Dezember 1881 ersetzt
und aufgehoben, für Charlvttenburg jedoch nicht ausdrücklich aufgehoben und mit
hin noch in Giltigkeit. Ein Bedürfnis, den in Rede stehenden Gewerbebetrieb
für Charlottenburg besonders zu regeln, hat sich nicht ergeben. Ein bestimmter
Tarif ist durch die Polizeiverordnung vom „20. Juni 1869 nicht festgesetzt, vielmehr
ist der Fahrpreis Gegeitstand der freien Übereinkunft. Es ist seitens der König-
lichen Polizeidirektion gemäß § 11 der Polizeiverordnung darauf gehalten worden,
daß der Fahrpreis den nach bestimmten Orten vom Uitternehmer festgesetzteti Preis,
der im Jtiuerit des Kremsers angebracht und polizeilich abgestempelt sein muß,
nicht übersteigt.
Thorwagen giebt es seit etiva 1885 nicht mehr.
Regelmäßige Fahrten zwischen Charlottenburg und den benachbarten Orten
durch Kremser finden nicht mehr statt, auch sind für die Kremser keine besonderen
Standplätze eingerichtet. Für die öffentliche Personenbeförderung haben Kremser
fast gar keine Bedeutung mehr. An den Tagen, au deueit Trabrenneit auf Westend
stattfinden, fahren sie dorthin; die Unternehmer haben an solchen Tagen auch guten
Verdienst. Sonst werden Kremser nur auf vorherige Bestellung bei Ausflügen
benutzt. Ein Aufschwung dieser Gattuitg öffentlichen Lohnfuhrtverks ist wohl nicht
mehr zu erwarten, da die Charlvttenburg mit den Vororten verbindenden Straßen
bahnen sich von Jahr zu Jahr vermehren und für den Verkehr in ausreichender
Weise sorgen.
Im Jahre 1879 waren 45 polizeilich abgenommene Kreniser im Betriebe,
diese Zahl sank im Jahre 1892 auf 6 und stieg bis zum Jahre 1900 wieder
auf 23.
Omnibusse.
Es ist bis jetzt nur eine einzige Omnibuslinie hier vorhanden, und zwar die
Linie Zoologischer Garten—Dönhoffs-Platz, welche im Jahre 1894 von der All
gemeinen Berliner Omnibus-Aktien-Gesellschaft eröffitet worden ist. Nach Angabe
der Gesellschaft wurden auf dieser Litiic befördert:
im Jahre 1894. . . 549668 im Jahre 1898. . . 1377240
- - 1895. . . 1295577 - - 1899. . . 1663087
- - 1896. . . 1439644 - - 1900. . 1645592
- - 1897. . . 1175356
Personen.