Polizei-Gesängnis und Polizei-Gcivahrsanr
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Von den 10 Schutzleuten sind kommandiert:
2 zur Unterstützung des Nachtaufsehers,
2 zur Vorführung der Arrestanten zun. Königlichen Amtsgericht,
2 zur Vorführung derselben zur Expedition des Gewahrsams,
2 zur Beaufsichtigung der Inhaftierten in den Räumen des Männer-
gewahrsams, und
2 zur Vorführung der Dirnen bei der Sittenpolizei bezm. dem König
lichen Amtsgericht.
Der Dienst der Aufseher und Aufseherinnen ist dergestalt geregelt, daß zwei
während des Vormittags, einer beziv. eine während der Nachmittagsstunden und
während der Nacht im Dienst sich befindet. An Sonntagen versieht jedoch nur
ein Aufseher mährend der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends den
Dienst; auch die Oberausseherin wird bei der Ablösung unc an Sonntagen zum
Aufsichtsdienst herangezogen.
U. Zweck des Polizei-Gewahrsams.
Das Polizei-Gewahrsam dient sowohl zur Ausnahme von freiwillig sich
meldenden Hülssbedürftigen und kranken Personen wie Familien, als auch von
Obdachlosen, wegen einer Übertretung, insbesondere wegen Bettelns, Ver
übung groben Unfugs, Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen, Führung falschen
Namens, Arbeitsscheu und Übertretung sittenpolizeilicher Vorschriften eingelieferten
Personen; ferner werden bis zur Ausnüchterung wegen Trunkenheit eingelieferte
Personen aufgenommen. Die Hülfsbedürftigen und kranken Personen werden dem
städtischen Obdach bezw. einem Krankenhause überiviesen, die wegen einer Über
tretung Eingelieferten dagegen der Abteilung 151/152 des Königlichen Amts
gerichts I, welche mit dem Polizeidienstgebäude räumlich verbunden ist, zur Be
strafung zugeführt. Die wegen Trunkenheit oder wegen Vagabondage eingelieferten
Personen werden nach Verwarnung gemäß § 361 8 R.St.G.B. entlassen. Die
Aufnahme in das Polizei-Gewahrsam ist nur eine vorübergehende und dauert
höchstens einen Tag, da die dem Amtsgericht vorgeführten männlichen Pcrsoitcn
von demselben dem zugehörigen Straf- und llntersuchnngs-Gefängnis, An der
Stadtbahn, direkt, ohne das Polizei-Gewahrsam wieder zu passieren, zugeführt
werden und die weiblichen Gefangenen nach ihrer Aburteilung nur kurze Zeit
nochmals im Polizei-Gewahrsam verweilen, um bis 3 Uhr nachmittags dem
Frauen-Gefängnisse in der Barnimstraße zugeführt zu werden.
In den Jahren 1891 bis 1900 sind eingeliefert wegen:
Jahr
Bettelns
Sittenpolizei-
Kontraveniion
Obdach
losigkeit
Aus andere»
Gründen
Insgesamt
Personen
1891 . .
9 080
12 378
9 130
4 355
34 943
1892 . .
9 793
12 658
11018
4 104
37 573
1893 . .
9 510
13 407
8 595
4196
35 708
1894 . .
9 455
16 120
8 469
4 826
38 870
1895 . .
7 578
16 134
8 251
5 163
37 126
1896 . .
8 482
18 948
6 441
6 267
40 138
1897 . .
8 980
15 996
6 707
5 345
37 028
1898 . .
7 163
11 771
5 004
5 743
29 681
1899 . .
6 097
11 654
2 056
6 919
26 726
1900 . .
6 441
11 582
2 619
10 221
30 863
77 *