(i02 Lelbständige Geschäftsstellen.
zu diesem Zwecke eine Vermehrung der Auffeher uotivendig gewesen ist. Haus
vater und Oberaufseher müssen indes beide während der Mittagszeit zur Ab
lösung der Aufseher im Stationsdienst herangezogen werden.
Der Dienst der beiden Aufseherinnen beträgt dagegen jetzt noch pro Tag im
Durchschnitt zwölf Stunden; sie lösen sich von acht zu acht Stunden ab und
haben dabei jede zweite Nacht Nachtdienst zu versehen. Um die Dienststimden des
weiblichen Personals ebenfalls auf zehn Stunden pro Tag verringern zu können,
ist die Einstellung einer dritten Aufseherin erforderlich und die Genehmigung zur
Annahme einer solchen beim Minister bereits beantragt worden.
II. Bestimmung des Gefängnisses.
Hinsichtlich der Zweckbestimmung des Polizei-Gefängnisses wird auf die dies
bezüglichen Angaben des Verwaltungsberichts für die Jahre 1880/1890 tSeite
245 und 246) Bezug genommen. Diesen Angaben ist noch hinzuzufügen, daß
außerdem von der Abteilung IV in das Polizei-Gefängnis eingeliefert werden:
1. Geisteskranke aus dem Untersuchungsgefängnis Moabit, gegen welche das
gerichtliche Verfahren eingestellt ist, zwecks Untersuchung derselben auf
Gemeingefährlichkeit,
2. verwahrloste jugendliche Personen zur dcmnächstigen Unterbringung in
Zwangserziehungsanstalten und
3. Kranke und hülflose Personen, behufs ihrer Überführung ins Obdach,
Krankenhaus oder in die Charite.
Nachdem für die Städte Schöneberg und Rixdorf im Jahre 1899 eigene
Königliche Polizei-Direktionen errichtet sind, geeignete Räume zur Unterbringung
von Gefangenen in Schöneberg aber überhaupt nicht, in Rixdorf nur unzureichend
vorhanden sind, werden nach stattgehabter Vereinbarung mit dem Magistrat der
Stadt Berlin, als Eigentümerin des Hauses, auch die Gefangenen aus diesen
beiden Bezirken bis auf weiteres hier aufgenommen und zwar:
auf Verfügung der Polizei-Direktion Schönebcrg Strafgefangene und
vorläufig Festgenommene,
aus Verfügung der Polizei-Direktion Rixdorf nur Strafgefangene.
Die Stadt Berlin erhält hierfür eine Entschädigung von 10 Pfennig pro
Tag und Kopf.
III. Gesangeuen-Personal und Bewegung desselben.
Die größere Zahl der Strafgefangenen besteht aus Händlern und Händle
rinnen, welche gegen die Vorschriften der Straßen-Polizeiordnung verstoßen; ihre
Zahl ist jedoch infolge milderer Handhabung der in Betracht kommenden Polizei-
Vorschriften seit einigen Jahren zurückgegangen.
Die vorläufig Festgenommenen entstammen, abgesehen von den sogenannten
Gewohnheitsverbrechern, fast allen Bevölkerungsklasscn.
Die Haftdauer beträgt in der Regel nur einen oder wenige Tage, Aus
gewiesene bleiben bis zu vier Wochen, Ausländer zeitweise mehrere Monate hier
in Haft, bis die Verhandlungen bezüglich ihrer Auslieferung zu Ende geführt sind.
Eine Fürsorge für Gefangene nach ihrer Entlassung kann sich nur auf die
zur Verrichtung von Hausarbeiten überwiesenen Korrigenden und Korrigendinnen
erstrecken. Die zu diesen! Zwecke gemachten Versuche sind jedoch fast regelmäßig
gescheitert; die wegen Arbeitsscheu zur Haft gelangten Personen suchen nach der
Entlassung lieber vorübergehende Beschäftigung oder lungern arbeitslos in Berlin
herum, als daß sie außerhalb der Stadt, namentlich auf dem Lande, durch