Die Polizei-Hauptkasse.
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2. Die Polizei-Hauptkasse.
Eine besondere Geschäftsanweisung besteht für die Polizei-Hauptkasse noch
nicht. Doch ist der Entivurf einer solchen im letzten Jahre der Berichtsperiode
dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt. Zur Zeit richtet sich die Zuständigkeit
und der Geschäftsgang der Polizei-Hauptkasse in der Hauptsache nach der Geschäfts-
anweisung für die Reglerungs-Hauptkassen. Die Polizei-Hauptkasse zählt zu den
selbständigen Bureaux des Polizei-Präsidiums und steht unter Aufsicht des Kassen
rates.
Der Personalbestand der Polizei-Hauptkasse, einschließlich der Rezeptur für
die Veremnahmung der Polizeistrafen, umfaßt jetzt den Rendanten, welchem der
Rang der Landreiitmeister verliehen ist, den Ober-Buchhalter, den Kassierer,
10 Buchhalter, 6 Sekretäre, 2 ständige, 4 temporäre Hülfsarbeiter und 3 Boten.
Die Anzahl der Kassenbeamten beläuft sich demnach aus 28. Im Jahre 1891/92
waren beschäftigt 1 Rendaiit, l Ober-Buchhalter, 1 Kassierer, 8 Buchhalter.
1 Bureau-Assistent, __8 Hülfsarbeiter, 3 Boten, zusammen 23 Beamte.
AIs Spezialkasse der Polizei-Hauptkasse besteht die Kasse der Strafanstalt
Moabit.
Die Königlichen Polizei-Direktionen in Charlottenburg, Schöneberg und Rix-
dorf haben besondere Bureaukassen, welche jedoch keinen selbständigen Etat haben,
sondern lediglich Zahlstellen für die Polizei-Hauptkasse sind. In dem Geschäfts
verkehr der Polizei-Hauptkasse mit den Bureaukassen der Vororte könnte insofern
eine Erleichterung und Abkürzung der Geschäfte herbeigeführt werden, als an Stelle
der den Bureaukassen jetzt gewährten Vorschüsse zur Bestreitung sächlicher Ausgaben
für Rechnung der Polizei-Hauptkasse den ersteren Betricbszuschüsse unter Anrechnung
der von ihnen abzuliefernden eigenen Einnahmen für sämtliche von ihnen zu be
wirkenden Zahlungen überwiesen würden. Die Bureaukassen würden alsdann
über die Ausführung der ihnen zuzustellenden Spezial-Etats die Jahresrechnungen
zu legen haben.
Durch Umwandlung der Zahlstellen der Vororte in Spezialkassen der Polizei-
Hauptkasse würde nicht nur die jetzige doppelte Nachweisung der Einnahmen und
Ausgaben in den Büchern der Bureaukassen und in denen der Hauptkasse ver
mieden, sowie die diesseitigen Buchhalterei- und Kassierergeschäfte vermindert werden,
sondern auch die Aufstellung von drei Jahresrechnungcn seitens der Polizei-
Hauptkasse in Zukunft in Fortfall kommen.
Die in der Polizei-Hauptkasse verwalteten Fonds unterscheiden sich in staat
liche, städtische Fonds, Fonds zu bestimmten Zwecken und allgemeine Fonds.
I. Die staatlichen Fonds umfassen:
für Rechnung des Finanz-Ministeriums
1. die Haupt-Verwaltung:
für Rechnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten
2. die Bau-Verwaltung:
für Rechnung des Ministeriums für Handel und Gewerbe
3. die Verwaltung für Handel und Gewerbe;
für Rechnung des Ministeriums des Innern
4. die Verwaltung des Innern mit folgenden Unterabteilungen:
a) die Spezial-Verwaltung des Innern,
b) die Polizei-Verwaltung der Stadt Berlin,
c) die Verwaltung des Deutschen Fahndungsblattes, seit 1. April 1900
etatisiert,
d) die Polizei-Verwaltung der Stadt Charlottenburg,
e) die Polizei-Verwaltung der Stadt Schöneberg, seit 1. Apnl 1898
etatisiert,