Gewerbe- und Marktpolizei.
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Großhandel, während die Central-Markthalle I, gleichfalls an die Stadtbahn an
geschlossen, sowohl dem Groß- wie auch dem Kleinhandel dient, die übrigen Markt
hallen dagegen vorzugsweise für den Kleinhandel bestimmt sind. Die Markt
halle XII, Grünthalerstraße, Ecke Badstraße belegen, ist vom 1. Zlpril 1898 ab,
weil sie nicht lebensfähig war, bis auf weiteres für den Marktverkehr geschlossen
worden. Im übrigen wird auf die eingehenden Darlegungen über die Entwicke
lung des Markthallenwesens in dem Bericht über die Gemeindeverwaltung der
Stadt Berlin in den Jahren 1889—1895, Bd. I S. 235 ff. verwiesen.
Für die Regelung des Marktverkehrs in den Markthallen ist die Polizei-
verordnung vom 14. März 1896 maßgebend.
b) Wochenmärkte.
Öffentliche Wochenmärkte bestehen seit dem Jahre 1893 am hiesigen Orte in
folge des in diesem Jahre durchgeführten Markthallensystems nur noch in den
an zwei Tagen jeder Woche stattfindenden Heu- und Strohmärkten, auf welchen
das auf Landwegen zu Wagen ankommende Heu und Stroh zum Verkauf gestellt
und von Beamten des Gewerbe - Kommissariats nach Menge mrd Güte und nach
dem Preise verzeichnet wird.
o) Jahrmärkte.
Vier Jahrmärkte werden alljährlich abgehalten, von denen jeder vier Tage
dauert. Für die Abhaltung dieser Märkte werden von dem Gewerbe-Kommissariat
die erforderlichen Anordnungen getroffen, den Händlern die Stellen angewiesen
und dje allgemeine Aufsicht geübt. Die Jahrmärkte wurden besucht:
im Jahre
1891
von 4 364
im Jahre 1896
von 3 527
1892
- 4 235
- - 1897
- 3 565
1893
- 3 851
- - 1898
- 3 402
- -
1894
- 3 877
- - 1899
- 3 159
1895
- 3 621
- - 1900
- 2 939
Händlern.
Ihre Bedeutung nimmt, wie aus diesen Zahlen ersichtlich, von Jahr zu Jahr
ab. Sie finden statt:
der 1. und 3. in der Gneisenaustraße,
- 2. - 4. auf dem Arkona-PIatz.
ä) Der Weihnachtsmarkt.
Der Weihnachtsmarkt findet alljährlich in der Zeit vom kl. oder 12. bis
einschließlich den 27. Dezember in der Gneisenaustraße, auf dem Arkona-, Bcllc-
Alliance- und Petri-Platz sowie am Rosenthaler Thor statt; aber auch auf vielen
anderen Plätzen und Straßen erhalten Händler auf vorherigen Antrag Verkaufs
stellen zum Handel mit Weihnachtsartikeln angewiesen. Der Handel mit Weih
nachtsbäumen wird auf allen Plätzen und Straßen zugelassen, wo es der öffent
liche Verkehr gestattet.
Sämtliche Verkaufsstellen müssen am 28. Dezember vormittags 8 Uhr
abgeräumt sein.
Der Weihnachtsmarkt war besucht:
im Jahre 1891. von 2 939
1892
1893
1894
1895
3 047
3 430
3 565
3 058
im Jahre 1896 von 3 606
- - 1897 - 3 117
- - 1898 - 3 059
- - 1899 - 3 114
- - 1900 - 3 228
Händlern.