Verkehrspolizei.
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lichen Personen das längst ersehnte Recht einräumte, auch die Verdeckplätzc der
Omnibusse einzunehmen, vorausgesetzt, daß zu dem Verdeck eine mit Trittstufen,
Setzstufen und Geländer versehene Treppe führt. Von dem ihnen hierdurch ein
geräumten Recht wird im Sommer auch ausgiebiger Gebrauch gemacht.
Durch Polizeiverordnung vom 1. August >899 ist auch die Frage der An
bringung von Reklameinschriften an Omnibussen endgültig geregelt. Besagte Ver
ordnung verbietet, an den Außenseiten der Omnibusfuhrwerke, sowie an den
Fenstern, Reklameinschriften oder Bilder anzubringen. Das Beibehalten derselben
ist nur noch so lange gestattet, als die mit den einzelnen Unternehmern ab
geschlossenen Verträge dauern.
Mit Bezug auf den § 36 des Omnibusreglements, welcher die Mitnahme
von Hunden in die Omnibusse verbietet, hat das Polizeipräsidium mittels besonderer
Verfügung im Jahre 1900 nachgelassen, daß kleine Hunde, ivelche auf dem Schoß
gehalten werden und die Mitfahrenden in keiner Weise belästigen, in den Omni
bussen befördert werden dürfen.
Das Pferdematerial der Omnibusgesellschaften bestndet sich durchweg in
einem befriedigenden Zustande. Auch bei der Neuen Berliner Omnibns-Aktien-
Gesellschaft, ivelche früher nach dieser Richtung mehrfach zu Klagen Veranlassung
gegeben, ist in letzter Zeit eine erfreuliche Wendung zum besseren eingetreten. Im
Sommer 1899 traten bei der letztgenannten Gesellschaft hinsichtlich des Pferde
bestandes sehr ungünstige Verhältnisse ein: die außerordentliche Hitze und eine
unsachgemäße Fütterung hatte die Mehrzahl der Pferde derartig mitgenommen,
daß ein großer Teil den Dienst versagte und der schlechte Zustand derselben zu
unliebsamen Straßenauftritten und die Gesellschaft arg mitnehmenden Zeitungs
artikeln führte. Das Kommissariat für öffentliches Fuhrwesen nahni sich der
Angelegenheit in nachdrücklicher Weise an. Gegen 140 Pferde wurden wegen
reglementswidrigen Zustandes außer Betrieb gesetzt. Auch fanden scharfe Kon
trollen an den Depots und an den llnispannstellen statt, und wurden wiederholt
Pferde ihres schlechten Zustandes wegen zur Anspannung garnicht zugelassen.
Der Zu- und Abgang im Omnibus-Personal war auch während der letzten
Jahre ein recht umfangreicher und reger. Er wird veranschaulicht durch nach
stehende Zusammenstellung.
Im Jahre
Neue Fahrscheine wurden
erteilt:
a) für Omnibus-Schaffner .
b) für Omnibus-Kutscher
Am Schlüsse des Jahres
waren legitimiert:
a) Omnibus-Schaffner.
Davon waren im Dienst
Mithin waren außer
Dienst
b) Omnibus-Kutscher .
Davon waren im Dienst
Mithin waren außer
Dienst
1891 i 1892 | 1898
1 1
1894 1895
1896 | 1897
114 79j 104
78 54
200 136
96 50 96
72 86
197 105
1637 1694 1660
1721 1777
2094 2243
300 309 334
354 391
514 552
1337 1385 1326
1367jl386
15801691
I56l|l576 1814
19481991
2276 2384
307 304 ! 325
348 345
528 ! 489
125412721489
i 1
16001646
17481895
1898 , 1899
1900
179
184
191421631805
501 582; 614
141315814191
1836 2081 2345