Strom- und Schiffahrtspolizei.
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Bachsteül & Co. zwischen hier (Marschallbrücke) und Pichelsdorf ins Leben gerufene
Kettcnschleppschiffahrt im Jahre 1894 eingestellt, doch geschah dies nur deshalb,
weil die Kettendampfer für die hiesigen Wasserstraßen der schwachen Strömung
wegen zu schwer waren, ihre große Kraft hier nicht zur Geltung bringen konnten,
auch wegen der Kette nicht beweglich genug und deshalb von den Schiffern nicht
genügend begehrt waren.
Der Güterdanipferverkehr hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Es
bestehen zur Zeit folgende Dampferlinien (sogenannte Eildampser) mit regelmäßigen
Abfahrtszeiten:
—Magdeburg,
— Stettin,
— Neu-Strelitz i/M.,
— Zehdenick,
—Neu-Ruppin,
—Beeskow,
—Storkow.
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Die Persouendampfschiffahrt hat eine Erweiterung nicht erfahren. Es erklärt
sich dies wohl daraus, daß Personendampfer als Verkehrsmittel nach den um
liegenden oder weiter entfernteren Ortschaften mit den Eisenbahnen, Straßenbahnen,
Omnibussen u. s. w. nicht konkurrieren können. Dies zeigte sich vornehmlich bei der
Gewerbeausstellung 1896. Während Eisenbahn und Straßenbahn den Verkehr
kaum bewältigen konnten, blieben die Dampfer zum Teil unbenutzt, und der
Verkehr auf dem Wasser erfüllte die gehegten Erwartungen keineswegs. Die
Dampfer werden eben hauptsächlich nur zu Vergnügungswasserfahrren benutzt,
besonders seitens der Vereine und Gesellschaften. Neuerdings (1900) hat die
gutsituierte Berliner Krahn-Gesellschaft ihre bis dahin betriebene Personen-Dampf-
schiffahrt zwischen hier, Spandau und Potsdam der geringen Frequenz wegen
gänzlich eingestellt.
Es verkehren gegenwärtig auf der Oberspree ca. 40 und auf der Unterspree
einschließlich Spandauer Kanal ca. 12 Personendampfer, welche sich auf zehn
Unternehmer verteilen. Von diesen Fahrzeugen entfallen auf die Spree-Havel-
Dampfschisfahrts-Gesellschaft „Stern", welche fast allein bei der fahrplanmäßigen
Personenbeförderung in Betracht kommt, mehr als ein Drittel der gesamten
Dampfer. Wiederholte Gesuche um Zulassung elektrischer Motorboote auf der
Unterspree zur Bewältigung des Stadt-Personenverkehrs zwischen Weidendammer
Brücke und Bellevue sind bisher grundsätzlich zurückgewiesen, weil das Interesse
des ungehinderten Frachtschiffahrtsverkehrs für überwiegend erachtet wurde.
Was die gewerbsmäßige Verleihung kleiner Personenboote (Handkähne) anlangt,
so ist die durch die Strom- und Schiffahrts-Polizeiverordnung vom 15. Oktober
1899 zur größeren Sicherheit des Boote fahrenden Publikums vorgeschriebene
Mindestgröße der Fahrzeuge von 3,75 m Länge und 1,25 m Breite mit Rücksicht
auf die ungünstige Geschäftslage der meisten Bootsverleiher bisher noch nicht
völlig durchgeführt. Zur Zeit bestehen hier 10 Bootsverleihgeschäftc mit
zusammen 228 Fahrzeugen. Eine Vermehrung der Mietsboote hat seit Jahren
nicht stattgefunden, ist auch im Sicherheits- und Schisfahrtsverkehrsinteressc nicht
erwünscht.
Der Floßholzverkehr hat infolge des Eingehens von Sägemühlen an den
Wasserläufen Berlins fast ganz aufgehört. Es wurden in den letzten Jahren
durchschnittlich jährlich nur etwa 5000 Tonnen Floßhölzer eingeführt.
Eine Übersicht über den Schiffs- und Güterverkehr, sowie über den Umfang
der Personenbeförderung gewähren die folgenden Nachitzeisnngen.