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Abteilung I.
In naher Beziehung zu dem Vorerwähmen steht das am 2. Mai 1900
(G.S. S. 123) ergangene Gesetz betr. die Hinterziehung und Überhebung von
Verkehrsabgaben, welches in anderem Zusammenhange bereits im Abschnitt I an
geführt worden ist. Die Bedeutung dieses Gesetzes liegt hauptsächlich darin, daß
es deni von der bisherigen Gesetzgebung in weitem Umfange verwirklichten Grund
satz des Strafschutzes gegen Hinterziehung öffentlicher Abgaben auf das Gebiet
der Verkehrsabgaben ausdehnt. Gleichzeitig soll durch Androhung von Strafen
und sonstigen Nachteilen für den Fall der unbefugten Erhebung den Abgabe
pflichtigen Schutz gegen Ausschreitungen der Erheber gewährt werden Das Gesetz
bezweckt ferner die Herstellung eines einheitlichen Rechtszustandes unter Beseitigung
der verschiedenartigen Bestimmungen, welche bisher in einzelnen Landesteilen und
für einzelne Gruppen von Verkehrsabgaben galten. Es verzichtet indessen ans die
Zusammenfassung aller Rechtsvorschriften, welche für die Hinterziehung und Über
hebung von Verkehrsabgaben in Betracht kommen.
Ul. Einzelne Verwaltungsmatznahmen.
An Lösch- und Ladestellen sind hier insgesamt 1373 vorhanden, und zwar
663 staatliche und 710 private. Eine Vermehrung der Ein- und Ausladestellen
hat namentlich im Innern der Stadt nicht stattgefunden, eher war das Gegenteil
der Fall, und dürfte bei fortschreitender Bebauung der an den Ufern noch vor
handenen Stätteplätze eine weitere Verminderung zu erwarten sein. Auch der
Urbanhafen kann nur als ein Ersatz für die an dem unteren Landwehrkanal ein
gegangenen Lösch- und Ladestellen angesehen werden. Der Hafen, in dem etwa
70 kanalmäßigc Kähne gleichzeitig Platz finden, ist für den südlichen Stadtteil,
sowie für Rixdorf und Schöneberg besonders wegen der Zufuhr von Bau- und
Brennmaterialien und and) von Steinkohlen für Gasanstalten von großer Be
deutung.
Der Güterverkehr an den hiesigen Lösch- und Ladestellen ist ein ganz ge
waltiger. Hauptsächlich kommen hierbei Steine, Erde, Sand, Eisen, Kohlen,
Brennholz, Kalk, Getreide, Petroleum, Mühlenfabrikate, Öle u. s. w. in Betracht.
Wie früher bei den meisten Gütern, so erfolgt auch jetzt uoch bei Bau- und
Brennmaterialien das Entladen aus den Kähnen durch Karren.
Zu Ansaug der achtziger Jahre wurden zwar seitens der Firma Bachslein
& Co. eine Anzahl Dampfkrähne am Humboldt-, Nord- und Potsdainer Hasen
aufgestellt mit dem ausgesprochenen Zweck, gerade das Löschen der Bau- und
Brennniaterialien zu beschleunigen, doch hatte das Unternehmen, trotz wohlwollen
den Entgegenkonimens der Behörden, keinen Erfolg. Zwei von den Krähneu
stehen seit Jahren unbenutzt, die übrigen werden nur zeitweise in Gebrauch ge
nommen. Die Schiffer machten von den Krähnen keinen Gebrauch, weil ihnen
der aus dem Auskarren der Ladung bisher zufließende Verdienst verloren ging,
und auch den Empfängern lag nichts an einer so beschleunigten Entladung, weil
sie häufig die ganze Ladung nicht gleich unterbringen konnten. Sand, Mörtel und
Getreide werden meist durch Elevatoren entladen, die übrigen Güter mittels Krähnen
oder Winden, für welchen Zweck an den hiesigen Wasserläufen
3 Dampf-
3 elektrische
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26 Hand-
vorhandeu sind, die teils staatlich, teils im Privatbesitz sind. Das hier in großen
Kastenschiffen ankommende Petroleum wird mittels Rohrleitungen in Sammel-
bassins gepumpt oder gedrückt.
Zwecks Beschleunigung der Schneeabfuhr wurde im Jahre 1896 der
städtischen Deputation für Straßenreinigungsweseu Seitens der Strombchörden
Krähne