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Gemeinnützige Vereine.
Name des Vereins
Zweck
I.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Frauenheim.
Moon'scher Blinden-
Verein zu Berlin.
Armenbeschäftigungs
Verein (Armen-Be-
schäftigungs -Anstalt)
in der St. Elisabeth-
Gemeinde.
Frauen - Groschen -
Verein.
Verein gegen Ver
armung.
„Jnvalidendank."
Verein Berliner Volks
küchen von 1866.
Berliner Asylverein für
Obdachlose.
Verein zur Beförderung
des Schulbesuchs ar
mer Kinder in Berlin.
Verein zur Fürsorge für
erivachsenc Blinde.
achtbaren, alleinstehenden Frauen eine dauernde, ihrer
gesellschaftlichen Stellung entsprechende Wohnstätte
miethsweise zu gewähren und geeigneten Falls
andere zum Wohle der Frauen dienende Ver
anstaltungen, — wie Frauen-Unterricht, Frauen-
Bibliothek, Frauen-Restaurant — zu treffen;
den hilfsbedürftigen Blinden Berlins diejenige leib
liche und geistige Fürsorge zu gewähren, durch
welche sie ihrer Vereinsamung entrissen, sittlich
gehoben, zu zweckmäßiger Thätigkeit angeleitet
und dadurch ihren Familien wie dem Gemein
wesen als nützliche Glieder erhalten werden;
Armen der St. Elisabeth-Gemeinde lohnende Be
schäftigung oder Unterstützung zu geben;
armen Mitbürgern nach gewissenhafter Prüfung ihrerVer-
hältnisse Unterstützungen und Arbeit zu verschaffen,
um hierdurch der lästigen Hausbettelei zu steuern;
durch Regelung der Privatwohlthätigkeit Schutz gegen
Verarmung und Aufhülfe von Verarmten; Unter
stützung von Armen, denen der nothwendige
Lebensunterhalt anderweitig nicht beschafft werden
kann; Beseitigung der Hausbettelei;
arbeitsfähigen, würdigen Militär-Invaliden aller
Grade und als dienstuntauglich entlaffenen Mann
schaften der Deutschen Land- und See-Macht
geeignete Beschäftigung zu verschaffen, die ihnen
eine möglichst gesicherte unabhängige Existenz ge
währen soll, ferner Wittwen und Waisen gefallener
oder verstorbener Krieger möglichst Beschäftigung
zu vermitteln;
die Bereitung und der Verkauf von billigen und
gesunden Speisen in den von dem Verein ein
gerichteten, auf dem Grundsätze der Selbsthülfe
beruhenden Küchen;
in Berlin für obdachlose Personen Asyle zu gründen
und diesen Personen nach Möglichkeit Gelegenheit
zur Arbeit nachzuweisen;
Beförderung des Schulbesuchs armer Schulkinder in
Berlin durch Gewährung von Kleidungsstücken
und von Lehrmitteln;
für das weitere geistige und leibliche Fortkommen
erwachsener Blinden sowohl in einer für sie im
Anschluß an die Königliche Blindenanstalt ge
gründeten Anstalt, als auch außerhalb derselben
Sorge zu tragen;