Markt - Polizei.
387
In Folge dieser Revisionen wurden in Beschlag genommen:
im
Jahre
Hirsche
Rehe
'cs
SS
c
G
rr
•c-
8
c
c
S
G
v5-
J-*
G
-rr
ä'
G^
«-
1
An die Polizei-
Haupt-Kassc
abgeführter
Erlös
M | #
1881
3
5
5
135
25
1882
6
7
7
69
72
—
95
54
54
393
75
1883
2
7
3
2
2
4
—
26
18
211
10
1884
1
Keulen von
12
—
—
1
—
3
—
—
167
10
1885
3
24
1
7
4
—
61
18
—
259
90
1886
9 und Theile
von 2
17
—
1
59
—
201
263
2
721
67
1887
3 und Theile
von 1
23
—
13
4
—
24
26
—
310
—
1888
3
16
5
—
65
—
30
263
—
467
25
1889
8
37
24
10
2
—
1 496
201
—
2 237
75
1890
6 und
1 Elchwild
205
2
8
3
430
244
3 157
15
Der Verkauf des beschlagnahmten Wildes erfolgt sofort öffentlich meistbietend
in einem im Bureau des Kommissariats besonders hierzu bestimmten Auktionslokal
nach vorheriger Bekanntmachung der bevorstehenden Versteigerung dlirch Depesche
an die Polizei-Reviere, durch welche Kauflustige in geeigneter Weise benachrichtigt
werden. Personen, welche als Wildhändler bekannt sind, oder als solche festgestellt
werden, werden zum Mitbieten nicht zugelaffen.
Auf den Wochenmärktcn und in den Markthallen wurden während der
ganzen 10 Jahre nur etwas über 2 000 Kilo Fleisch von Wild, 3 ganze Stücke
Wild, 204 Hasen und einige kleine Posten von anderem Wild und Geflügel, und
an sonstigen Nahrungsmitteln bei 3 270 Gewerbetreibenden zusammen etwa
27 000 Kilo Fleisch, 3 000 Kilo Fische und einige geringe Quantitäten anderer
Nahrungsmittel beanstandet und weggenommen.
Ferner wurden auf Grund des Fischerei-Gesetzes wegen Mindermaßes
einige kleine Posten Fische und etwa 800 Schock Krebse konfiszirt. Die lebenden
Fische wurden wieder in die Spree gesetzt, die todten der Abdeckerei überwiesen.
Diese Mengen beschlagnahmter Nahrungsmittel sind gegenüber dem ungeheuren
Konsum der Stadt so überaus gering, daß es auffällig erscheinen könnte. Es ist
dararls jedoch keinestvegs der Schluß zu ziehen, daß die polizeiliche Aufsicht auf
den Märkten ' und in den Markthallen etwa ungenügend geübt und zu nachsichtig
gehandhabt wird. Im Gegentheil ist es vielmehr gerade ein Beweis, daß die stete
strenge Aufsicht der fortwährend daselbst anwesenden Beamten die Einbringung von
verdorbenen oder verbotenen Nahrungsmitteln thatsächlich verhindert und den
Zweck ganz erfüllt, der durch diese Aufsicht erreicht werden soll.
Gegen die Übertreter des Fischereigesetzes wurden Strafanzeigen erstattet:
int Jahre 1881 .
. . 26
- - 1882 .
. . 53
- - 1883 .
. . 36
- - 1884 .
. . 16
- - 1885 .
. . 11
im Jabre 1886 . .
. 24
- - 1887 . .
. 11
- - 1888 . .
. 18
- - 1889 . .
. 22
- - 1890 . .
. 16
49*