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Sitten-Polizei.
Erkenntniß vom 17. Oktober 1884 den Satz ausgesprochen hat, daß die schützende
Begleitung der umherstreichcnden Dirnen eine Beförderung der Gewerbsunzucht dar
stellt, sind zahlreiche Zuhälter zu empfindlichen Gefängnißstrafen wegen Kuppelei
verurthcilt worden. Die dieses Vergehens verdächtigen Zuhälter werden, auch wenn
sie feste Wohnung haben, der Staatsanwaltschaft vorgeführt, um zu verhindern, daß
sie durch Einschüchterung der sie belastenden Dirnen das Ergebniß der Untersuchung
vereiteln. Im Jahre 1890 befanden sich unter 148 der Staatsanwaltschaft wegen
Kuppelei vorgeführten Personen 126 Zuhälter, im vorangehenden Jahre wurden
102 und im Jahre 1888 197 Zuhälter festgenommen.
Um mit noch größerem Erfolge dem Louisthum, welches zugleich eine Pflanz
schule des Verbrechens ist, entgegen zu treten, ist die Einfügung einer direkt gegen
dasielbe gerichteten Strafbestimmung in den Rahmen des Str.-G.-B. erforderlich, deren
Erlaß gegenwärtig mitZuversicht erwartet werden kann. Der Schrecken des Arbeitshauses
wird eine noch durchgreifendere Wirkung haben, als die Berurtheilungen wegen Kuppelei.
Daß aber Individuen, welche ein die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdendes
Faulenzerlcben von dem Verdienst der von ihnen ausgebeuteten und gequälten Lohn
dirnen führen, der Zucht des Arbeitshauses aus demselben Grunde und mit demselben
Recht überliefert werden müssen, als Bettler und Landstreicher, ist nicht zu bestreiten.
Die Organisation der Sitten-Polizei hat durch die Vereinigung derselben
mit der Kriminal-Polizei eine theilweise Umgestaltung erfahren. Durch Verfügung
vom 21. März 1886 ist angeordnet worden, daß die im Jahre 1877 von der Ab
theilung IV abgezweigte Sitten-Polizei mit der ersteren in der Weise wieder vereinigt
wird, daß sie als eine Unterabtheilung der IV. Abtheilung mit besonderer Registratur
bestehen bleibt. Der enge Zusammenhang und Verkehr zwischen Gewohnheits
verbrechern und Prostituirten, die Erfahrung, daß bei vielen schweren Verbrechen
lüderliche Dirnen entweder direkt betheiligt oder doch Hehlerinnen und Mitwisser
sind; endlich die Dienste, welche die Prostituirten der Kriminal-Polizei leisten können,
um die unentbehrliche Fühlung mit den Verbrecherkreisen sich zu erhalten, haben zu
dieser Wiedervereinigung gedrängt. Die hierdurch hervorgerufenen Veränderungen
bestanden zunächst darin, daß an Stelle eines Polizciraths ein erfahrener Kriminal-
Kommiffar unter Beförderung zum Kriminal-Inspektor mit der speziellen Leitung
der Sitten-Polizei beauftragt und daß die Dienstaufsicht über die Wachtmeister und
Schutzmänner der Sitten-Polizei dem Dirigenten der Abtheilung IV übertragen
wurde. Die Einrichtung, welche es der Kriminalpolizei ermöglicht, aus den zur
Ausbildung probeweise dorthin kommandirtcn Schutzmännern ein geeignetes Beamte» -
personal auszuwählen, ist auch auf die Sitten-Polizei ausgedehnt worden. Um ein
besseres Zusammenwirken beider Dienststellen zu ermöglichen, sind die 8 Kontrol-
bezirke der Sitten-Polizei den Kriminalbezirken angepaßt worden und als die letzteren,
wie die Hauptmannschaften, um zwei vermehrt wurden, ist eine gleiche Vermehrung
auch bei der Sitten-Polizei eingetreten. Den Beamten der Kriminalpolizei ist zur
Pflicht gemacht, ihre Beobachtungen auf das sittenpolizeiliche Gebiet, insbesondere
auf die Ausstellung und den Vertrieb unzüchtiger Darstellungen zu erstrecken, während
andererseits die Exekutiv beamten der Sitten-Polizei angewiesen sind, bei der Über
wachung der Prostitution die Aufmerksamkeit auch auf das mit derselben ver
kehrende Verbrecherthum zu richten. Durch gegenseitige Abkommandirungen werden
die Schutzmänner der Sitten-Polizei im Kriminaldicnst und die Schutzmänner der
Kriminal-Polizei im sittenpolizeilichen Dienst allmählich ausgebildet. Der Vorsteher
der Sitten-Polizei vereinigt die Wachtmeister und die Schutzmänner derselben wöchentlich
einmal zu einer Konferenz, welcher der mit Bearbeitung der Kuppeleisachen betraute
Kriminal -Kommiffar beiwohnt, und in welcher auch Veröffentlichungen bezüglich
verübter Verbrechen gemacht und Weisungen zur Erforschung der Thäter gegeben
werden. Die Bczirkswachtmeister der Sitten-Polizei nehmen an dem von der
Kriminal-Inspektion II abgehaltenen Appell Theil.