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Transport von Verbrechern.
Zwangs-Erziehung.
Im
Jahr
Gesammt-
zahl der
Eingänge
Zahl der beim Gericht
gestellten Anträge
Entscheidungen des ^Gerichts
auf Ein
leitung des
Zwangs
erziehungs-
Verfahrens
desgleichen
und zu
gleich auf
Entziehung
des Er-
zichungs-
rechtes der
Eltern
Zwangs-
Er-
zichungs-
Vcrfahren
eingeleitet
den Eltern
das Er-
zichungs-
rccht
entzogen
Zwangs-
Er-
ziehungs-
Vcrsahren
abgelehnt
vorläufig
ausgesetzt
Im
Ganzen
Ent
scheidungen
ergangen
1881
633
234
54
92
67
50
6
215
1882
686
199
101
92
52
72
2
218
1883
723
182
73
70
44
37
8
169
1884
775
205
64
109
75
38
4
226
1885
757
152
60
65
42
41
13
161
1886
849
103
137
56
106
47
8
217
1887
868
116
105
67
69
18
19
173
1888
1 207
121
67
61
63
24
13
161
1889
1 298
137
41
49
25
31
27
132
1890
1 421
164
40
67
24
32
25
148
Die den Transport von Berbrechcrn, Landstreichern und anderen Personen
vom Civilstande betreffenden gesetzliche» Vorschriften sind in der Gencral-Transport-
Jnstruktion vom 16. September 1816 enthalten und werden, soweit dieselbe nicht,
wie z. B. in Bezug auf die Art der Beförderung, durch die Entwickelung des Eisen
bahnverkehrs eine Abänderung erfahren haben, noch jetzt beobachtet.
Das Reskript des Herrn Ministers des Innern vom 28. Februar 1886 be-
stimint unter Anerkennung der fortdauernden Wirksamkeit der Vorschriften der Trans
port-Instruktion bezüglich des Transports der Gefangenen auf den Eisenbahnen
des Staatseisenbahnnetzes, daß, während bisher in einzelnen Landcstheilen und
namentlich auch in Berlin in Betreff des Sammeltransports von Zuchthäuslern nach
der Strafanstalt Brandenburg a. H. die Stundung der Fahrpreise und deren spätere
Liquidirung durch die Bahnverwaltungen stattfand, jetzt die Transporte nach vor
heriger Zahlung des zur Erhebung koinmenden Fahrgeldes ausgeführt werden, wobei
für Bemessung des Fahrgeldes nur die Zahl der wirklich beförderten Personen in
Ansatz gebracht wird. Die Transporte erfolgen in der III. Wagenklasie und sind,
soweit sie nicht auf bestimmte Tage und Züge beschränkt sind, rechtzeitig beim Sta
tionsvorstand des Abgangsortes anzumelden. Für Einzeltransporte im Eisenbahn-
Direktionsbezirk Magdeburg und Erfurt sind besondere Dringlichkeitsbescheinigungen
vorgeschrieben, welche an den Stationsvorstand abzuliefern sind. Dergleichen Be
scheinigungen sind indessen von den Transporteuren des Polizei-Präsidiums noch
niemals verlangt worden. Zur Ausführung der Transporte von Verbrechern werden
vereidete Civil-Transporteure und nur, soweit solche nicht verfügbar sind, Kriminal-
Schutzmänner verwendet. Die Transporteure erhalten außer der Erstattung des
verauslagten Fahrgeldes 3 Mark Diäten für solche Tage, an welchen sie Transporte
ausgeführt haben. Da diese Vergütung unter den gegenwärtigen Verhältnissen sich
nicht als ausreichend erweist, ist es schwer, zuverlässige Transporteure erhalten.