II. Geschäftsberichte
über
dir WtigKrit der rinirlnrn Abthritungen des Polsiei-Präfidiums.
In der Verfassung des Polizei-Präsidiums, welche im Wesentlichen noch jetzt
auf den Bestimmungen des Reglements vom 18. September 1822 und der auf
Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 16. Mai 1830 gegebenen Instruktion
vom 26. Juli 1830 beruht, hat sich im Lause des letzten Jahrzehnts Wesentliches
nicht geändert; die Geschäfte haben sich der Vergrößerung der Stadt und der
Behörde selbst entsprechend nur vermehrt und deshalb Aenderungen im Personal
der Abtheilungen nöthig gemacht.
In räumlicher Beziehung haben die sämmtlichen Abtheilungen und selbständigen
Bureaus durch den Bau des neuen Polizei-Präsidiums am Alexanderplatz sehr
gewonnen, die Dezernenten sitzen nicht mehr so gedrängt und sich gegenseitig hindernd
lind störend in kleinen Zimmern; sie haben, soweit möglich, für sich besondere
Zimmer erhalten, so daß sie ungestörter und weniger durch den allgemeinen Verkehr
abgelenkt, sich ihren Arbeiten widmen können; die Kanzleien und Registraturen, die
iil den alten Häusern zum großen Theil in ganz ungeeigneten, niedrigen und dunklen
Zimmern lintergebracht waren, haben lichte, hohe Räume bekommen, die das
Schreiben, sowie das Ordnen, Aussuchen und Unterbringen der Akten sehr erleichtern;
sämmtliche Abtheilungen sind jetzt in einem Hause vereinigt, wodurch der
Verkehr unter einander sehr erleichtert wird, und sind außerdem durch einen
Haustelephon-Apparat mit einander verbunden, um schnell Erkundigungen und
Auskünfte von einem Büreau zum andern, ohne Vermittelung von Boten, einziehen
und ertheilen zu können.
Dieser Apparat ist in einem Zimmer des Ccntral-Büreaus angebracht und so
eingerichtet, daß nicht nur sämmtliche Abtheilungen mit dem Central-Büreau und
umgekehrt telephonisch sprechen, sondern auch, durch Umschaltung, bezw. Einschaltung
mit einander direkt mündlich verkehren können.
Außerdem befindet sich im Central-Büreau, und zwar in demselben Zimmer, ein
Telephon-Apparat, durch den das Polizei-Präsidium an die allgemeine staatliche
Telephonleitung angeschlossen ist und auf diesem Wege nicht nur mit allen an die
allgemeine Leitung angeschlossenen Behörden und Personen in Berlin, sondern auch
mit solchen in der Umgebung und in weiterem Verkehr, soweit Telephonvcrbin-
dungen hergestellt sind, in mündlichen persönlichen Verkehr treten kann.
Das Präsidial-Büreau,
welches siel, im Lause der Zeit aus einem Beamten, als Gehülfen des Polizei-
Präsidenten, zu einer selbständigen großen Abtheilung mit zahlreichen Beamten
berausgebildct hat, besteht noch in derselben Verfassung und Einrichtung, wie dies