Strafanstalt Moabit.
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V. Gottesdienst und Seelsorge, Schul- und Religions-Unlerricht
wird in vorschriftsmäßiger Weise geholten und gegeben. Ein eigener, für die
Beamten und ihre Familien in einem besonderen Raume gehaltener Gottesdienst ist
»nt der Einrichtung der Irren-Abtheilung in Wegfall gekommen. Da die Straf
anstalt mit ihren Insassen und den auf dem Strafanstalts-Grundstücke wohnenden
Beamten, nach den noch zu Recht bestehenden Bestimmungen des Landrechts, eine
Parochie bildet und die Beamten mit ihren Familien demnach ein Recht aus
Gewährung von Gelegenheit zur Theilnahme am Gottesdienst in der Anstalt haben,
so ist für dieselbe» in der Kirche der letzteren eine hinreichende Anzahl von Plätzen
eingerichtet lvordcn. Dabei ist die Frage in Erwägung gezogen worden, ob nicht
die Lostrennung der Beamten von der Strafanstalts-Parochic sich empfehle. Zu
einer endgültigen Lösung dieser Frage ist cs aber bisher nicht gekommen.
Für Ercheilung des Schul-Unterrichts lind die Verwaltung der Bücher für die
Gefangenen sind zwei Lehrer etatsmäßig angestellt. Bis zum Jahre 1887 lvlirdc
noch ein Aufscber als dritter Lehrer verwendet, nach dessen Pensionirung ist von der
Bestellung eines anderen Aufsehers als dritten Lehrers Abstand genommen worden,
»veil die Arbeitskraft von zwei Lehrern völlig ausreicht.
Die Zahl der in der Bibliothek vorhandenen Bücher zum Lesen für die
Gefangenen ist ausreichend; die abgenutzten siild entsprechend ersetzt. Die Vertheilung
derselben an die Gefangenen ist ordnungsgemäß erfolgt.
VI. Hausordnung und Disziplin.
Die Einzelhaft ist planmäßig durchgeführt. Es gilt als Regel, daß kein
Gefangener vor Ablauf eines Jahres ans der Einzelbaft-Zellc genommen tvird, wenn
nicht der Gesundheitszustand eine Abweichung nöthig macht.
Die Einzelhaft fördert die Gewöhnung der Gefangenen an Zucht und Ordnung;
sic bricht auch den bösesten Willen und den hartnäckigsten Widerstand, hindert die
Aufhetzung und Verbitterung der Gefangenen unter einander und ermöglicht es den
Beamten, durch ernstes imb freundliches Zureden bei den Zellenbesuchen die
Gefangenen dahin zu bringen, daß sic sich freiwillig unter die strenge Ordnung des
Hauses beugen. Grobe Ausschreitungen sind in der Berichtszeit nur sehr selten
vorgekommen, darunter ein einziger thätlicher Angriff auf einen Beamten, der dann
auch gerichtliche Bestrafung zur Folge gehabt hat.
Der Verkehr der Gefangenen mit ihren Angehörigen wird, wenn davon
eine günstige Einwirkung zu erwarten ist, stets gepflegt. Namentlich werden die
Familienväter angehalten, sich um Frau und Kinder zu kümmern und sie aus ihrer
Arbeitsprämie 511 unterstützen. Dieser Anregung wird meist bereitwilligst Folge
geleistet; in vielen Fällen bat die Strafe Anlaß gegeben, daß Fainilienbandc,
die schon halb oder ganz gelöst waren, sich fester knüpften. Der Verkehr mit
Personen, welche einen schlechten Einfluß üben könnten, wird rücksichtslos
abgeschnitten. Der Anstalts-Direktor hat sich keine Mühe verdrieße» laste», die
Verhältnisse der Personen, welche mit den Gefangenen Verbindung suchten, zu
ermitteln, um Zuhälterinnen, Verbrechergenvsscn und andere lüdcrlichc und ver
brecherische Freunde, die unter dem Rainen von Brüdern, Schwestern, Tanten u. s. w.
sich herandrängten, abzuweisen. Die Zahl der eingegangenen Briefe in dem zebn-
jäbrigen Zeitraume betrug 14 521, die der abgegangenen 11803, die Zahl der
Besuche 4 829.
Der Gesundheitszustand in der Anstalt war durchgehends gut. Von
Epidemien ist dieselbe ganz verschont geblieben, auch dann, wenn sie in^ihrer
unmittelbaren Rähe herrschten. So ist z. B. eine Ruhrepidemie, welche im Stadt-
theile Moabit und sogar unter den auf dem Anstaltsgrundstücke wohnenden Beamten
ihre Opfer forderte, an den Gefangenen ganz, und die Influenza-Epidemie des letzten
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