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Apotheke».
Bezeichnung einer Privatperson als Inhaber einer „Klinik für Honiöopathie
und Massage" kein arztähnlicher Titel gesunden werden, durch welchen der
Glaube erweckt würde, der Inhaber desselben sei eine geprüfte Medizinal-
Person."
Auf Grund der gleichen Rechtsanschauung entschied das Ober-Verwaltungs
gericht unter dem 6. September 1888, daß der Zahnarbeiter Resek berechtigt sei,
auf sein Haus- und Wohnungsschild zu schreiben:
„In Deutschland nicht geprüft
Louis Resek
in Amerika geprüfter Zahnarzt"
nachdem derselbe ein Diplom als voetor of dental surgery auf einer Universität
in Amerika erworben habe.
Dagegen wurde Resek strafgerichtlich in letzter Instanz von dem Königlichen
Kammergericht unter dem 1. August 1890 der Übertretung des § 147 3 der Reichs-
Gewerbeordnung für schuldig erachtet und demgemäß verurtheilt. Wegen des Gegen
satzes in den Rechtsanschauungen des Ober-Verwaltungsgerichtes und des Kammer
gerichtes ist dem Herrn Minister der Medizinal-Angelegenheiten Bericht erstattet
worden, Weiteres über die Lage der Sache aber bisher nicht bekannt geworden.
Gegen Personen, welche sich ohne Berechtigung den Doctor-Titel beilegten, hat
das Polizei-Präsidium auf Grund des § 360 8 des Reichs-Straf-Gesetzbuches das
Strafverfahren wiederholt mit Erfolg eingeleitet.
B. HeitniMelwese«.
Apotheken, Droguen-Kandlungen, Geheimmittcl.
I. Apotheken.
Am Schlüsse des Jahres 1880 bestanden in Berlin 69 Apotheken, von denen
21 privilegirte waren; seit 1877 waren Neuanlagen nicht errichtet worden. Mit
dem Jahre 1884 begann eine regelmäßige Vermehrung der Apotheken entsprechend
der Zunahme der Bevölkerung und des Wohlstandes in der Reichs-Hauptstadt.
Die Polizei-Hauptmannschaften wurden angewiesen, jährlich bis zum 31. Januar
darüber zu berichten, welche Kundschaft nach der Zahl der Einwohner den in ihren
Bezirken belegenen Apotbeken schätzungsweise wohl zufiele. Sofern mehrere Haupt-
mannschaften aus ihren Bezirken Einwohner zu einer Apotheke abgaben, hatten
dieselben vor dem Berichte mit einander sich über die aus die betreffende Apotheke
entfallende Einwohnerzahl zu benehmen. Nach diesen ziffermäßigen Ergebnissen und
je nach dem Wohlstände der in Rede stehenden Stadtgegend wurden dann alljährlich
Vorschläge zu Neuanlagen von Apotheken zur Entscheidung des Herrn Ober-
Präsidenten gebracht.
Bis zum Schluffe des Jahres 1890 ist die Anzahl der Apotheken in Berlin
auf 124 gestiegen, so daß unter Zugrundelegung des Ergebnisses der Volkszählung
vom 1. Dezember 1890 zur Zeit im Durchschnitt 12 175 Seelen (im Jahre 1880
16 266) in Berlin auf eine Apotheke entfallen. In dem Verfahren der Visitation
der Apotbeken haben wesentliche Änderungen bisher nicht stattgefunden; dieselben
werden seit 1888 unter Leitung des Regicrungs- und Medizinalrathes eines Theils
und des demselben als Hülfsarbeiter beigegebenen Medizinal-Assessors andern Theils
alljährlich ausgeführt.
Die Seite 298 ff. des ersten Berichtes erwähnte Umwandlung im Geschäfts
betriebe der Apotheken hat weitere Fortschritte gemacht.
Zu erwähnen bleibt hier noch, daß mit Rücksicht darauf, daß in einzelnen
Fällen von Um- oder Neubauten der Apotheken die Besitzer sehr sparsam mit der