A: Begründung: >
„Der von. der Veränderungssperre betroffene .Baublock
Zwischen... Plantagenstraße, Pasewalker‘ Straße; Gericht:
straße und Adolfstraße entspricht dem Geltungsbereich des
m Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 1II-89;: dessen
Aufstellung das-Bezirksamt: Wedding am 19. Februar: 1968
beschlossen hat.
„Nach ‘der vorbereitenden Bauleitplanung Neufassung
des. Baunutzungsplanes vom 28. Dezember 1960 (ABl; 1961
S:742) = gehört das Gelände zum allgemeinen Wohngebiet;
es: gilt. die: Baustufe V/3.; Es ist im. Plan: der: Sanierungs:
gebiete‘ =. Ergänzungsplan. zum. Flächennutzungsplan . für
die “Bezirke 11; II, VI, VII, XI, XIV; XXX = von Berlin vom
16: Dezember 1963 (ABl. 1965. 8.36) als Fläche kenntlich
gemacht, in: der: zur Beseitigung städtebaulicher‘ Mißstände
besondere; der Stadterneuerung dienende. Maßnahmen er:
forderlich “sind: Für: den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
11-89: ist eine: grundlegende und. umfassende‘ Neu:
ordnung zur‘ Beseitigung der bestehenden ‚städtebaulicher
Mißstände und der Schaffung gesunder Wohn- und: Arbeits:
verhältnisse vorgesehen; 4
Die Durchführung von Maßnahmen der Stadterneuerung
ist‘in-dem Geltungsbereich des :Bebauungsplanes: insbesondere:
deshalb notwendig; weil} ve
a): Grundstücke: in-so‘ starkem: Maße überbäut. sind; daß
sich auf ihnen Grün- oder Freiflächen, Kinderspiel.
plätze, Flächen für Stellplätze und: ähnliche Einrich:
“ungen nur unzureichend oder gar nicht anlegen lassen,
5). die Bevölkerungsdichte zu hoch ist,
3) die Abstände: der Baukörper‘ untereinander: zu gering
sind sowie Wohn- und: Aufenthaltsräume zum Teil nur
Nordlage ‘haben: und: unzureichend. belüftet, belichtet
und besonnt werden. “U
‚Der Bebauungsplan‘ soll Festsetzungen über die Art und
üdas Maß‘ der :künftigen baulichen und sonstigen Nutzung
treffen und die: Rechtsgrundlage zur Durchführung etwe
notwendig werdender bodenordnender. Maßnahmen zur Be
reinigung‘ und Verbesserung der Grundstücks- und Eigen:
tumsverhältnisse: schaffen. 6
Die Eigentümerin des vom Bebauungsplan TII-89 erfaßten
Grundstücks Gerichtstraße 35 hat ‚einen Antrag‘ auf. Ertei.
lung ‚einer. Baugenehmigung zur Modernisierung des‘ vor.
handenen‘ fünfgeschossigen. Seitengebäudes gestellt. Die
Entscheidung‘ über:diesen‘ Antrag wurde: durch‘: Bescheig
vom 22. März 1968 an die Grundstückseigentümerin unter
Hinweis’ auf die Planungsabsichten ‚deren‘ Durchführung
üen Abriß ‘des Seitenflügels erforderlich macht = nach $ 1:
ües Bundesbaugesetzes: bis zum. 18, Februar 1969 zurück.
gestellt; Cu
„Der Bebauungsplan II1-89 kann bis zum Tage des Ablauf:
der Zurückstellungsfrist, ‚dem 18: Februar 1969, nicht fest.
Eesetzt werden; da erst seit Ende Dezember: 1968. ein Ent.
wurf für die ‘bauliche Neuordnung‘ des Baublocks vorliegt
Zur Sicherung der Planung war: daher. der Erlaß einer
Veränderungssperre‘ gemäß 88. 14 und. 16. :@es. Bundesbau
gesetzes..in Verbindung mit: $8:7:.des: Gesetzes zur ‚Ausfüh:
rung‘ ‘des: Bundesbaugesetzes‘ erforderlich; . Der: räumliche
Geltungsbereich «der: Veränderungssperre: ist auf den ge.
samten: Baublock ausgedehnt ‘worden, da auch‘ für ‚andere
Grundstücke mit der künftigen Ordnung des Bereiches-ent:
gegenstehenden Bauabsichten gerechnet‘ werden muß, die
die in Aussicht genommene Entwicklung unmöglich macher
öder wesentlich erschweren würden; A #H"
B. Rechtsgrundlage: Be
Bundesbaugesetz vom'23. Juni 1960 (BGBL IS. 341 / GVBl
5.665; Gesetz zur Ausführung des: Bundesbaugesetzes vor
21.Oktober“ 1960 (GVBl: S. 1080) in der. Fassung des Ge
setzes Zur. Änderung von Zuständigkeitsyvorschriften vom
29: November 1966 (GVBL SA 1681).
6. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
ä) Einnahmen und sächliche. Ausgaben: Keine:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.
Berlin, den 5: Februar 1964
Der Senat von Berlin
Klaus Schütz‘. U Schwedler 4
Reg; Bürgermeister: * VW Benator
für‘ Bau- und Wohnungswesen