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Wochenmärkte.
Zu seiner Geschäftsthätigkeit gehört demnach anch die Beaufsichtigung des
Handels mit Wild unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Wild schon-
gesetzes, des Handels mit Fischen nach Anleitung des Fischereigesetzes, des Handels
mit Vogeln unter Beachtung der Verordnungen über den Schutz nützlicher Vogel
arten, sowie überhaupt die Aufsicht über die feilgehaltenen Nahrtmgsniittel in Bezug
auf ihre Beschaffeitheit und Tauglichkeit zu menschlicher Nahrung. In Ausübung
dieser Aufsicht wurden in Beschlag genommen an Wild:
J»i Jahre
Hirsche
Rehe
Hasen
Fasanen
Rebhühner
Haselhühner
1871
4
3
230
6
320
7
1874
4'/ 4
6'/-
13
9
23
—
1875
16
1
9
—
—
1876
—
3
8
4
3
1
1877
1
14
47
4
—
44
1878
—
3
8
4
3
1
1879
1
3
—
—
6
10
1880
5
13
—
—
5
—
An sonstigen Nahrungsmitteln wurden lmtauglich befunden und iveggenommeir:
I»,
Jahre
Bei Ge-
werbe-
trei-
benden
Fleisch
Klgr.
Fische
Klgr.
Stinte
Pflaumen
Gänse
Stück
Bücklinge
Klgr.
Aepfel
Klgr.
1 1
1871
12
244
_
1872
69
643
4 Tonnen
5 Tonnen
25
—
—
—
1873
54
509
—
—
6
—
—
—
1874
142
1 626
—
—
45
100
500
—
1875
181
3 468
—
—
24
200
—
—
1876
395
7 813
—
500 Klgr.
—
25
—
—
1877
501
6 958
—
—
5 Kisten
—
—
1878
359
7 813
—
—
—
25
—
—
1879
467
4 285
344
—
—
—
—
—
1800
]880
489
4 283
369
— _ ■ '■
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Die vorstehenden Angaben sind zum Theil mitenthalten in der Zusammenstellung,
die in dem Berichte der Beterinair-Polizei über denselben Gegenstand mitgetheilt ist.
Sie weichen im Einzelnen tvohl auch von jenen ab, da sie sich hier auf das betreffende
Kalenderjahr, jene aber auf einen damit nicht zusammenfallenden Zeitraum der vor
geschriebenen Berichterstattung beziehen, anderntheils aber auch von der Markt-Polizei
Beschlagnahmen ausgeführt worden sind, bei denen die Beterinair-Polizei nicht be
theiligt war.
Ferner wurden auf Grund des Fischerei-Gesetzes im Jahre 1878 gegen 56,
im Jahre 1879 gegen 42 lind im Jahre 1880 gegen 29 Gewerbetreibende Straf
anzeigen erstattet und zahlreiche lebende Fische, welche das von: Gesetz vorgeschriebene
Größenmaß nicht hatten, wieder in Freiheit gesetzt. Daffelbc geschah auch mit vielen
Vögeln, deren Feilhalten auf dein Markt nach den bestehenden Verordnungen nicht
erlaubt ist.
Die Anzahl der auf sämmtlichen Wochcnmärkten feilhaltenden Gewerbetreibenden,
sogenannten Marktfiranten, betrug durchschnittlich: