Abtheilung für Ucbertretunge».
Was nun die Arbeitskräfte anlangt, welche zur Erledigung dieser Geschäfte
bestimmt waren, so muß zuvörderst bemerkt lvcrdeir, daß dem Dirigenten der
VI. Abtheilung und der Vollstreckungs-Behörde früher außerdem noch die Leitung der
Pvlizei-Ainvaltschast beim Königlichen Stadtgericht und beim Königlichen Kreisgericht
hier übertragen war und die Beamten der VI. Abtheilung sich auch bei der Bear
beitung der Sachen für die Pvlizei-Amvaltschaft zu betheiligen und die Stelle von
Hülfs-Polizei-Anwälten tvahrzunehmcn hatten, bis in Berücksichtigung des immer mehr
sich vergrößernden Umfangs der Geschäfte des Dirigenten eine vollständige Trennung
der Polizei-Anivaltschaft von der VI. Abtheilung für erforderlich erachtet und durch
Verfügring vom 8. März 1876 die Leitung der Anwaltschaft einem besonderen Be
amten übertragen wurde.
In Gemäßheit der durch die Krcisvrdnung entstandenen Begrenzung der Amts
bezirke wurde demnächst der Dirigent der VI. Abtheilung auch seiner Geschäfte als
Polizci-Ainvalt beim Königlichen Kreisgerichte enthoben und ein besonderer Beamter
durch das Königliche Regierungs-Präsidium in Potsdam als Polizei-Antvalt ernannt,
der sein Aint ani 1. September 1876 übernahm.
In Folge der Einführung der neuen Justiz-Gesetze ist mit dem 1. October 1879
die Polizei-Anivaltschaft nunmehr ganz vom Polizei-Präsidium abgelöst, unter dem
Titel „Amtsanwaltschaft" als besondere Behörde eingerichtet und als ein Theil der
Staatsanivaltschaft der Aufsicht der letzteren unterstellt ivorden.
Während im Jahre 1871, außer dem Dirigenten, bei der VI. Abtheilung
8 Decernenten (davon 7 auch mit polizcianwaltlichcn Geschäften betraut), 2 Expe
dienten, 10 Registratur-Beamte und 3 Boten; bei dem Executions-Aint I Jnspectvr,
4 Büreau-Beamte, 13 Executoren und 1 Kanzlist; zusammen 42 Beamte thätig
waren, stellt sich jetzt die Zahl des Personals außer dem Dirigenten
bei der VI. Abtheilung auf
5 Decernenten, 15 Registratur-Beamte,
11 Expedienten, 4 Bote»,
bei der Vollstreckungs-Behörde auf 6 Büreau-Beamte, 26 Vollziehungs-Beamte
(Executoren) und 10 Kanzlisteir, also zusammen auf 78 Beamte.
Durch die in Folge des Gesetzes vom 15. Januar 1880 eingetretene Vergrößerung
des Stadtbezirks Berlin aus Theilen des Kreises Teltow wird auch eine Vermehrung
der Geschäfte der VI. Abtheilung in Zukunft zu erwarten sein.
Wie sehr die Geschäfte der Abtheilung überhaupt im Laufe der letzten l 0 Jahre
geivachsen sind, ergiebt sich schon aus den Beträgen der eingezogenen Polizeistrafen,
indem die eingegangenen Strafen von Uebertretungen
im Jahre 1870 ... 64 313 Mark 90 Pf.,
im Jahre 1880 dagegen 171 767 - 75 -
also fast das Dreifache betrugen.
Im Lause des Jahres 1880 sind von der VI. Abtheilung 67 099 Strnf-
verfügllngen erlassen worden, voll dcneit 4 924 in Folge erhobenen Widerspruchs zur
gerichtlichen Entscheidung gelangt sind.
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