Polizei Aufsicht. Zwangserziehung.
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Die Anzahl dieser Sachen betrug im Jahre
1872
1 438
1877
2 851
1873
2 660
1878
2 945
1874
1 541
1879
3 590
1875
1 542
1880
3 728
1876
2 506
8. Die Requisitionssachen säinintlicher hiesigen und auswärtigen Gerichte,
Verwaltungsbehörden und Privatpersonen um Ermittelung des Aufenthalts, der
Familien- und anderer Verhältnisse von in Untersuchung befindlichen oder sonst ge
suchten und hier vermutheten Personen.
9. Die Festnahme, Sicherstellung geisteskranker Personen und ihre
Unterbringung, insbesondere die Ueberweisung derselben an die hiesige Charit«?
bcziv. die städtische Jrren-Verpflegungs-Anstalt zu Dalldorf.
10. Die Ueberweisung obdachloser Personen an das hiesige Friedrich-
Wilhelms-Hospital in der Pallisadcnstraßc 66/67, sowie hülfloscr und ausgesetzter
Kinder an das Große Friedrichs-Waisenhaus.
Ueber die Zahl der zu 8—10 erwähnten Geschäftszweige können ebenfalls aus
dem zu 1 angeführten Grunde genaue Nachweise nicht beigebracht werden.
11. Die Beaufsichtigung der unter Polizei-Aufsicht gestellten Per
sonen und der auf Grund des § 23 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich
vorläufig entlassenen Strafgefangenen.
Es wurde die Polizei-Aufsicht verhängt und war dieselbe noch in Kraft
1877 über 1 174 ' ' 1879 über 1 667
1878 - 1 419 1880 - 1 607 Personen.
Vorläufig entlassen aus den Strafanstalten waren:
1877 13 1879 22
1878 23 1880 14 Personen.
12. Die Anordnung der Zwangserziehung derjenigen Kinder, welche
sich nach vollendetem 6. und vor beendetem 12. Lebensjahre strafbarer Handlungen
schuldig gemacht haben, sofern ihre und ihrer Eltern oder Erzieher persönlichen
Verhältnisse und moralische Führung deren völlige Verwahrlosung befürchten
lassen. Diese Fürsorge ist auf Grund des Gesetzes vom 13. März 1878 seit den:
1. Oktober 1878 neu hinzugetreten. Im Jahre 1879 ist über diesen Geschäftszweig kein
besonderes Journal geführt worden und demgemäß ein genauer Nachweis der bear
beiteten Sachen dieser Art nicht möglich. Im Laufe des Jahres 1880 sind 236 An
zeigen über strafbare Handlungen von Personen unter 12 Jahren eingegangen, bei
denen 271 solcher Kinder betheiligt waren. Bei 140 Kindern hielten die Vorstände
der Polizei-Reviere die Zwangs-Erziehung für geboten; es wurden jedoch nur 134 An
träge auf Einleitung des Zivangscrziehungs-Verfahrens beim Vormundschafts-Gericht
gestellt; in 9 Fällen wurde der Antrag zurückgezogen, so daß 125 Anträge verblieben.
Von diesen hat der Vormundschafts-Richter in 54 Fällen die Zwangs-Erziehung ein
geleitet, in 22 dieselbe abgelehnt und in 7 Fällen davon Abstand genommen, die
Kinder aber anderweit zur Erziehung untergebracht, so daß am Schluß des Jahres
noch 42 Anträge zu erledigen blieben.
Als eine günstige Folge des genannten Gesetzes dürste vielleicht die Thatsache
anzusehen sein, daß schon im Laufe des Jahres 1880 nur 829 Kinder unter 12 Jahren
wegen Bettelns sistirt worden sind, während 1879 deren 1 724 aufgegriffen wurden.
13. Die Einziehung der Haftkosten der Gefängniß- und Haftsträflinge und
14. Die vorläufige Erstattung und die Wiedereinzichung der durch'den
Transport kranker oder verunglückter Personen nach dem Polizei-Präsidium,
bezw. den betreffenden Heilanstalten entstandenen Kosten. Ueber die Zahl der zu l 3
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