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Nachtwachtwesen.
1. Das Nachtwachtwesen.
Die in Berlin im öffentlichen Dienst angestellten Nachtivachtmeistcr und Nacht
wächter sind dem Polizei-Präsidium untergeordnet, die Kosten des Nachtwachtwesens
trägt die Stadtgemeinde.
Behufs des Nachtwachtdienstes ist die Stadt Berlin in Nachtwachtrcviere einge
theilt. Die Bezeichnung der Nachtwachtrcviere, deren Numerirung durch alle Polizei-
Hauptmannschaften läuft, erfolgt der Kürze ivegcn in der Art, daß die Nummer der
betreffenden Hauptmannschaft durch römische, die Nummer des Nachtwachtreviers da
gegen durch arabische Ziffern bezeichnet und beide Ziffern durch einen Bruchstrich
getrennt werden z. B. I./1. d. h. 1. Nachtwachtrevier der L Polizei-Hauptmannschaft.
Jedes Revier ist je einein Nachtwächter zur besonderen Beaufsichtigung überwiesen.
Mehrere Nachtwachtreviers bilden einen Nachtwachtbezirk, innerhalb dessen ein Nacht
wachtmeister die Wächter zu beaufsichtigen hat.
Das Nachtwachtpersonal steht unter dem Befehl des Commandos der Schutz
mannschaft, bczw. der betreffenden Polizei-Hauptleute und Reviervorsteher.
Die Nachtwächter sind jedem Nachtwachtmeister, gleichviel, ob sie zu seinem Nacht
wachtbezirk gehören oder nicht, ebenso den Polizei-Wachtmeistern der Schutzmannschaft
in dienstlichen Angelegenheiten unbedingten Gehorsam schuldig. Jngleichen haben die
Nachtwachtmeister sowohl, als die Nachtwächter, den dienstlichen Befehlen und An-
tveisungen der höheren Beamten der Executiv-Polizei, einschließlich der Criminal-Com-
miffarien, sowie der Offiziere der Feuerivehr unbedingt Folge zu leisten.
Die Anstellung der NachNvachtmeister und Nachtivächtcr erfolgt auf vierwöchcnt-
liche Kündigung, doch können die Einen, wie die Anderen wegen erheblicher Dienst
vergehen sofort und ohne Aufkündigung entlaffen werden, namentlich wegen Un
gehorsams, Trunkenheit oder Schlafens im Dienste, ungerechtfertigten Verlassens des
Postens rc.
Die Nachtivachtmeistcr und Nachtwächter haben auf die Erhaltung der Ordnung
auf den Straßen und auf die Sicherheit der Personen und des Eigenthums zu sehen
und sich gegenseitig bereitwillig und schnell Hülfe zu leisten. Dasselbe gilt auch für
das Verhältniß zwischen den Nachtwachtbeamten und der Schutzmannschaft und
Feuerivehr. Es müssen also die Nachtwachtmeister und Nachtwächter auch auf das
von einem Schutzmann gegebene Nothsignal herbeieilen.
Die Nachtwachtbeamten müssen iin Dienste ihre vollständige, vom Polizei-
Präsidium vorgeschriebene Dienstbekleidung tragen; dieselbe besteht zur Zeit aus:
Paletot von dunklem grauen Dich, Rock von blauem Dich mit 2 Reihen blanker
Knöpfe besetzt, dunkelgrauein Beinkleid, Dienstmütze von blauem Dich mit Schild und
Kokarde, und Seitengcivehr, das sie an schwarzein Koppel über dem Rock tragen.
Außerdeni führt jeder Wächter eine Pfeife, um im Nothfalle Hülfe niid Nnter-
stühling Seitens anderer Beamten hcrbeizurilfen.
Die Nachtivachtmeistcr haben zum Unterschiede von den Wächtern eine silberne
Achselschnur, Sammetkragen am Rock, Sammetstreifen an der Mütze, blauen Paletot
mit einer silbernen Litze am Krage,: und als Waffe einen Füsilier - Offiziersäbcl mit
iveißcm Beschläge, dei, sie an einem Koppel mit Schleppricmen unter den, Rocke tragen.
Während der Dicnststunden haben die Wächter die sämmtlichen Straßen nnb
Plätze ihres Reviers unausgesetzt zu begehen. Den ihi,en anvertrautei, Posten dürfen
sie unter keinem Bortvande verlassen, es sei denn, daß sie durch den Dienst selbst dazu
genöthigt werden, worüber sie sich auf Erfordern jedesmal auszuweisen haben.
Rach Beendigung des nächtlichen Diciistes haben sich die Wächter auf der Polizei-
Revierwache, zu der ihr Nachtrevier gehört, zu melden und anzuzeigen, ob und was
sich Neues ivährcnd der vergangenen Nacht in ihrem Revier ereignet hat.