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Schutzmannschaft.
Die Schutzmannschaft umfaßte hiernach, außer 1 Oberst als Conunandeur derselben,
1870 1880
Hauptleute 10 11
Polizei-Lieutenants 65 93
Wachtmeister zu Fuß, einschl. 8 Abtheilungs-Wachtmeister. 108 266
Schutzmänner - - 896 2 699
Wachtmeister, berittene 4 19
Schutzmänner - 62 220
Im Jahre 1880 war Berlin in 63 Reviere getheilt und waren demnach 63 Re-
Vier-Bürealls und Wachen und außerdem 11 Bezirks- und 1 Reservewachc zu besetzen.
Durch das schnelle Anwachsen einzelner Reviere in Folge der Bebauung ganzer
Straßen in den neuen Stadttheilen war inzwischen die Theilung derselben nothwendig
geworden und so trat mit dem 1. April 1881 wiederum eine Vermehrung der Re
viere um 8 und der Bezirkshauptmannschaften um 2 ein, so daß jetzt 71 Polizei-
Reviere und 8 Bezirks-Hauptmannschaften bestehen.
In die Schutzmannschaft werden nur Unteroffiziere eingestellt, ivelche 9 Jahre in
der Armee gedient haben, als Infanterist mindestens 1,70 Meter, als Kavallerist minde
stens 1,67 Meter groß sind, den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit und Nüchtern
heit besitzen und sich nach ihren Schulkenntnissen und ihren Character-Eigenschaften für
dieses Amt eignen.
Die definitive Anstellung erfolgt erst nach einer 6 monatlichen Probedicnstlcistung.
Hat sich innerhalb dieser Zeit die Nichtverwendbarkeit für den Polizeidienst heraus
gestellt, so tritt der Betreffende zu seinem Truppenthcil tvieder zurück.
Die Besetzung eines Polizei-Reviers besteht, alißer dem Polizei-Lieutenant
(dem Revier-Vorstände), aus 2 Wachtmeistern, 2 Telegraphisten, 2 Schreibern, 1 Cri-
minalschutzmann und im Allgemeinen aus 12 Schutzmännern. Jedes Revier ist in
kleine Sektionen eingetheilt und jede derselben einem Schutzmann, dem Lcctions-
schutzmaim, zugewiesen.
Der Vorstand des Reviers ist für den gesammten Dienstbetrieb in seinem Revier
persönlich verantwortlich. Der geschäftliche Verkehr zwischen ihm und den Abtheilungen
des Pvlizei-Präsidii ist ein unmittelbarer. Alle Anzeigen über wichtige Ereignisse und
Wahrnehmungen werden direct erstattet. Alle Angelegenheiten dagegen, welche die
Beamten betreffen, Urlaubsgesuche rc. müssen durch die Bezirks-Hauptmannschaft dem
Commandv der Schutzmannschaft und bezw. von diesem dem Präsidium vorgelegt werden.
Dem Pvlizei-Hauptmann liegt die Aufsicht über alle, seinem Bezirke zuge
hörigen Reviere ob; er hat sich daher jederzeit von der Geschäftsführung in den
Revieren in Kenntniß zu erhalte» und ist verpflichtet, die bei seinen Controlcn vor
gefundenen Mängel abzustellen.
Der Polizei-Oberst ordnet den gesammten äußeren Dienst, die Vertheilung der
Mannschaft in die einzelnen Hauptmannschaften und Reviere, den regelmäßigen Posten-,
Patrouillen- und besonderen Aufsichtsdienst auf den Straßen, Plätzen, in den Thca-
tern und öffentlichen Vcrgnügungsvrten und controlirt diesen Dienst unter Mitwirkung
der Bezirks-Hauptleute. Er entwirft fiir alle Fälle, wo sich eine größere Anhäufung
des Publikums erwarten läßt, den Plan für die Aufftellung der polizeilichen Aufsichts
kräfte und die sonst nothwendigen polizeilichen Sicherheitsmaßregeln. Ebenso ordnet
er den Dienst des Nachtwachtwesens, worüber weiter unten berichtet wird. Dem Polizei-
Obersten liegt ferner nicht nur die allgemeine Aufsicht über die Bekleidung, Bewaffnung
und Ausrüstung der Biannschaft und die Allsübung der Disciplül über alle Beamten
der Schutzmannschaft und über die Nachtwachtmannschaften ob, er hat auch alle, die
Person, Bekleidung und Ausrüstung derselben betreffenden besonderen Angelegenheiteil
zu bearbeiten und zu beaufsichtigen, iildem er zugleich die obere Leitung der für diese
Angelegenheiten eingerichteten besonderen Geschästsabtheilung des Polizei-Präsidii hat.