Allgemeiner Theil.
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Die Tabelle Y. giebt eine Zusammenstellung, wieviel Verbrechen hauptsächlich
gegen die Person und solche, welche die persönliche Sicherheit bedingen, in den ein
zelnen Bezirken vorgekonnnen sind, wieviel Personen wegen derselben angeklagt,
wieviel vom Schwurgerichte wegen dieser Verbrechen schuldig und wieviel von den
Angeklagten dabei etwa ivegen eines anderen dabei vorgekommenen geringeren
Verbrechens oder Vergehens schuldig befunden worden sind.
Nach diesen Tabellen nimmt der Bezirk Berlin ein
1. beim Mord die 6. Stelle,
2. - Todtschlag - 3. -
3. - Kindesmord - 4. -
4. bei Körperverletzung - 7. -
5. - Raub und Erpressung.... - 3. -
6. - Vergiftung - 3. -
7. beim Landfriedensbruch = 9. -
8. bei Verbrechen gegen die Sittlichkeit - 8. -
9. - Brandstiftung - 6. - während
10. Verbrechen ivider die persönliche Freiheit und
11. der Gefährdung von Eisenbahnen in Berlin
gar nicht vorgekommen sind. — Diese Ziffern zusammengezählt, giebt 49. —
Berlin nimmt also bei diesen 11 Verbrechen im Durchschnitt etwa die 4. bis
5. Stelle ein und bei keinem dieser, die Sicherheit der Person bedrohenden und ge
fährdenden Verbrechen steht es schlechter, als ihm nach der Bevölkcrungszahl zukommt.
Die Tabelle VI. 1 und 2 weist nach, wieviel Verbrecher vor den Schwur
gerichten angeklagt und wieviel von ihnen verurtheilt worden sind. Bei diesen
nimmt der Bezirk Berlin in Betreff der Zahl der Angeklagten die dritte, und in
Betreff der Zahl der Verurtheilten erst die vierte Stelle ein, und steht demnach
auch in dieser Beziehung günstiger, da gerade die letztere Zahl, die Zahl der Ver-
urtheilten und nicht die der Angeklagten, die ausschlaggebende sein dürfte.
Die Tabelle YII. endlich und das ist die wichtigste von Allen, giebt das Ver
hältniß der Verurthcilten zur Gesammtbevölkerung des Staates nach Prozenten
au und weist nach, um wieviel höher oder niedriger der Prozentsatz der Verurtheilten
gegen den der Bevölkerung im Allgemeinen ist. In dieser Zusammenstellung nimmt
der Bezirk von Berlin sogar erst die 13. Stelle ein und steht demnach in Betreff
der Verbrcchcrstatistik der sämmtlichen Provinzen, mit Ausnahme der Rheinprovinz,
am niedrigsten und günstigsten da.
Daß dieses günstige Verhältniß nicht nur dem Kammergcrichts- Bezirk zukommt,
sondern auch der Stadt Berlin an sich, crgiebt sich aus der Tabelle VIII., welche
das Verhältniß der Zahl der Verurt heilten zu der Seelenzahl in Betracht zieht
und den Bezirk des Landgerichts I., also die Stadt Berlin an sich allein der
Gesammtseelenzahl des Staates gegenüberstellt.
Bei fast allen hier aufgeführten Verbrechen (zu l und 3—l l) stellt sich das Ver
hältniß außerordentlich lind im hohen Grade günstig für Berlin, und cs ist nur bei
dein Verbrechen des Mordes (zu 2) ein ungünstigeres. Aber auch hier ist das
Verhältniß nur scheinbar ungünstiger, da 1880 zufällig bei mehreren der in Berlin
selbst zur schwurgerichtlichen Verhandlung gekommenen Morde immer mehrere Com
plicen zugleich betheiligt waren, wie z. B. bei der Tödtung des Kindes der unverehe
lichten Heß, bei dem Mord der Wittwe Sommer und dem der Wittwe Patzkow, wo
je 3 Conlplicen bcthciligt waren. Es sind denn auch in den sämmtlichen Schwur-
gcrichtsvcrhandlungen Berlin I wegen Mordes zwar 10 Angeklagte schuldig befunden,
von diesen jedoch nur 4 wegen des Mordes selbst, dagegen 6 wegen anderer dabei
vorgekommener geringerer Verbrechen oder Vergehen verurtheilt worden.
Das Verhältniß stellt sich demnach überall zu Gunsten nicht nur des ganzen
Kammcrgcrichts-Bczirks, sondern auch zu Gunsten der Stadt Berlin für sich, und kann