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Milch.
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Dichtigkeit und die Temperatur der Milch abgelesen werden kann. An diesenr Thcr-
moineter befindet sich neben der gewöhnlichen, die Teinperatur der Mich angebenden
Skala, noch eine besondere, an welcher die nach der Teinperatur der Milch (über
oder unter 14" Reaumur) erforderliche Correctur der von dem Aräometer ange
gebenen Zahlen unmittelbar abgelesen werden kann.
Wenn nämlich Milch, welche die mittlere Temperatur von 14" R. gehabt hat, um 7"R.
erwärmt wird, tvird sie um 1° des Greiner'schen Milchmessers leichter und bei weiterer Er-
wärmung um nochmals 7° 9i. um einen weiteren Schwcregrad; kühlt mail die Mlch
dagegen ab, so wird sie erst bei einer Abkühlung um 4'/?° R. uin '/r Aräometer-
Grad schwerer; die Spindel zeigt somit einen halben Grad zu viel an.
Nachstehende kleine Zeichnung möge die Scalen-Eintheilung des Thermometers
veranschaulichen.
Der 14. Aräometer-Grad, cntsprecheiid dem specifischen
jl Gewicht von 1 028, ist seitens des Polizei-Präsidiums als
derjenige angenommen worden, welcher die äußerst zulässige
Verdünnung der Milch anzeigt, so daß also von dem Control-
Beamten im Allgemeinen jede Milch, welche weniger als 14"
zeigt, als eine verfälschte behandelt werden soll.
Allerdings kann auch besonders gute und fette Milch
unter Umständen 14° zeigen, da die darin enthaltene fette
Sahne leichter ist, als eine entsprechende Menge zugesetzten
20 — Wassers, jedoch ist ein einigermaßen geübter und verständiger
Control-Beainter sofort im Stande, nach dem Aussehen der
Mlch zu beurtheilen, ob dieselbe wegen besonderen Fettreich
thums unter 14° zeigt oder wegen besonders starker Ver
dünnung mit Wasser; ein Versehen in dieser Richtung ist
nicht zu befürchten und auch noch nicht vorgekommen.
Der 14. Grad des Greiner'schen Instruments entspricht
ungefähr einein Gehalt der Milch an festen Bestandtheilen
von IO pCt. unb es ist von dem Gericht seit Eiiiführuiig
des neuen Milchmessers stets anerkannt ivordcn, daß eine
(abgerahinte) Milch, welche leichter als 14° des Greiner'schen
Milchmessers ist, als vorsätzlich mit Wasser verdüirnt ange
sehen werden müsse.
In einem Falle wurde von dem Sachverständigen der
Verthcidigltng die Möglichkeit behauptet, daß Mlch ailch ohne
Zumischung von Wasser ivenigcr "als 14° des Greiner'schen Instruments haben könne;
jedoch sprach sich das Königliche Medicinal-Collcgiiun für die Provinz Brandenburg
in zweiter Instanz zu Gunsten des vom Polizei-Präsidium eingenommenen Stand
punktes aus, besonders betonend, daß es sich in dem vorliegenden Falle um zum
Theil abgerahmte (billige) Milch handle, nicht um Milch von einer bestimmten Kuh,
die ja unter Umständen besondere Eigenschaften und Verhältnisse hätte darbieten
können, sondern lim eine größere Menge Milch, von vielen Kühen herstamincitd.
Alich diese Art der Milchuntersuchung ist, wenn auch erheblich besser als die
frühere, noch immer nicht genügend, weil der Fettgehalt dabei nicht bestimmt wird.
Würde letzteres geschehen, so könnte betreffs der theillveise abgerahinten Handelsmilch
in jedem Falle die Vermischung mit Wasser bestimmter festgestellt werden, vielleicht
auch bei solcher Milch, welche mehr als 14" Geivicht hat, und die Milchuntersuchun-
gcn könnten alich auf die volle (unabgerahmte) Milch ausgedehilt iverdcn.
Das Polizei-Präsidium hat bisher davon jedoch Abstand genommen, weil cs die
jetzige Art und Weise der Controle und die Möglichkeit, überall in der Stadt zahl
reiche, häufig wiederholte Untersuchungen durch Executiv-Beamte vornehmen zu
lassen, nicht gern ändern möchte. Durch diese Untersuchungen wird allerdings
Handelsntllch von ziemlich mittelmäßiger Beschaffenheit zugelasseil, aber auch mit