Kanalisation.
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Bis Ende 1880 waren somit im Ganzen an die Kanalisation angeschlossen
7 478 Häuser oder 41,i pCt. der bewohnten Grundstücke überhaupt.
Für das Jahr 1879 berechnet der Verwaltungsbcrichl des Magistrats, daß im
III. Radial-System von den 5 134 199 cbm Kanaiwasser, ivelche aus der Stadl
befördert worden sind, sich svlgenderinaßen zusmnmensetzen:
Wasier, welches zum Spülen der Straßenlcitungen den Kanälen zugeführt
lvurde 80 410 cbm = l,e pCt.
Regcnwasser 466 537 - — 9,x -
Haus- und Wirthschaftswasier . . . . 4 587 252 - — 89,8 -
5 134 199 cbm ---- 100 pCl.
Hiernach würde sich das täglich lvegzupuinpende Haus- und Wirthschastswasier
allein ans ca. 12 565 ei»» pro Tag herausstellen und 5,14 cbm täglich pro Grundstück.
Zur Unterbringung der Kanaliväsier und zu ihrer Reinigung durch Ucberrieselu
von Land sind von den städtischen Behörden die Güter Osdorf und Friedcrikenhof
(zusammen über 824 Hcctarc) zu denen in späterer Zeit noch Großbeeren und
Heincrsdorf hinzugetreten sind, und die Güter Falkcnberg und Bürknersfelde, founc
die Marzahner Hinterpläne (zusammen etwas über 736 Hektare) angekauft ivvrden.
Der erste Complex ist für die Wässer der Radial-Svsteine I., II. und III. bestimmt,
der zweite für die Radial-Shsteme IV. und V. Im regelmäßigen Ricselbetrieb sind
Theile von Osdorf und seit 1879 Theile von Falkenberg. Anfangs umrbc von
einer Drainage des Bodens abgesehen, jedoch stellte sich dieselbe als nvthlvendig
heraus und wurde in Osdorf 1879 mit derselben begonnen und sie seitdem alle
Jahre eifrig fortgesetzt. Die Ucberricsclung ist im Winter nicht wohl ausführbar,
namentlich aus landwirthschaftlichen Rücksichten und es tvcrden daher die Kanaliväsier
im Winter in Bassins eingestaut, die auf den Acckcrn dlirch Umwallung einzelner
Stücke hergestellt werden. Im Sommer iverdcn die Bassins durch Beginn der Riese
lung trocken gelegt und bestellt. Solcher Bassins wurden in Osdorf angelegt
1877 5; 1878 2; 1879 8; 1880 4; jedoch wurden die Letzteren nicht bestellt.
Von den Bassins sind 11 bereits drainirt. Die Ländereien von Osdorf und
Friederikenhvf entwässern in das Flüßchen Ruthe, welches sich in die Havel
ergießt. (Siehe Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin in den
Jahren 1861—1876, Berlin 1880 S. 125 ff. und die jährlichen Verwaltungs-Berichte
des Magistrats.)
Das Kanalisationswerk wird durch de» Stadt-Baurath Hobrecht unter Leitung
der städtischen Behörden ausgeführt. Das Polizei-Präsidium hat demselben gegenüber
nur die Stellung der Landespolizcibchörde und außerdem ortspolizeiliche Interessen,
namentlich in sanitärer Beziehung, zu wahren.
Gleich nach Beginn der Arbeiten lvurde unterm 14. Juli 1874 eine Polizei-
Verordnung, betr. die Verpflichtung zum Anschluß der bebauten Grundstücke an die
Kanalisation erlassen, welche im Wesentlichen dahin lautet:
§ 1. In denjenigen Stadtthcileu und Straßen, ivelche bei der bevor
stehenden Kanalisirung' der Stadt' mit unterirdischer Entlväffcrungs - Anlage
vcrschen werden, ist jedes bebaute Grundstück durch ein in dasselbe cin-
zufübrcndes Rohr (Hausableitungsrohr) an das Straßcnrohr, resp. den
Straßenkaual anzuschließen. Durch das Hausableitungsrohr ist das Regen
wasier, Haus- und Wirthschaftslvaffer in das Straßenrohr resp. den Kanal
abzuführen. Feste Stoffe, ivie Küchcnabfällc, Müll, Kehricht, Schutt, Sand,
Asche und dergleichen dürfen in das Hausableitungsrohr nicht abgeführt werden.
Aus allen Waffereloscts müssen auch die menschlichen Excrcinentc durch das
Hausableitungsrohr in das Straßcnrohr, resp. den Kanal abgeführt lverdcn.
§ 2. Auf den Grundstücken derjenigen Straßcnstreckcn, welche durch
öffentliche Bckanntmachuilg des Polizei-Präsidiums als solche bezeichnet
werden, in denen die Kanalisation zur Ausführung gelangt, ist die Anlegung
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