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Markthallen.
Verkäufer der in Rede stehenden Neuerung gegenüber sich zunächst ablehnend zu ver
halten geneigt seien, wodurch eine einzelne Anlage der fraglichen Art leicht in Mißkredit
gebracht werden könne. Da indessen die Schwierigkeiten einer solchen gleichzeitigen Aus
führung sehr erhebliche seien und andrerseits die den Marthallen etwa entgegenstehenden
Borurtheile des Publikums, wenn die städtischen Behörden nur mit Festigkeit auf deu
einmal betretenen Wegen fortschreiten, sicher bald überwunden sein würden, so wolle das
Polizei-Präsidium, wie es dem Magistrat auch in der Erwiderung aussprach, gegen
die allmählige Ausführung des Planes keinen Einwand erheben.
Es konnte sich damit begnügen, dieses Bedenken dem Riagiftrat zur Erwägung
mitgetheilt zu haben.
Zum Bau einer Markthalle auf dem Magdeburger Platze erklärte das Polizei-
Präsidium indessen seine Zustimmung nicht geben zu können. „Es sei als eine im
allgemeinen Gesundheits - Interesse unabweisliche Nothwendigkeit zu erachten, daß die
öffentlichen Plätze der Stadt, sobald dieselben von dem zur Zeit hindernden Blarkt-
verkehr befreit sein würden,, mit Bäumen bepflanzt und so namentlich für die Kinder
der EiiUvvhncrschaft zu öffentlichen Spiel- und Erholungs - Plätzen umgeschaffen
würden. Auch in ästhetischer Beziehung sei eine Markthalle, als ein einfach zu ge
staltender Bedürfnißbau mit den aus dem Markt-Verkehr unvermeidlich sich ergebenden
Verunreinigungen, keine geeigriete Zierde für die öffentlichen Plätze einer Stadt von
der Bedeutung Berlins, für welche, als die Hauptstadt des Deutschen Reichs, auf
Schönheit in der Bebauung ein ganz besonderes Gewicht gelegt werden müsse."
„Hiernach werde man vor Ausführung des Markthallen-Unternehmens sich darüber
klar werden muffen, daß grundsätzlich, soweit nicht zwingende Gründe eine Ausnahme
rechtfertigen, die Markthallen nicht auf die vorhandenen öffentlichen Plätze, sondern
thunlichst auf das Hinterland großer Häuserviertcl zu setzen seien. Von diesem
Standpunkte aus könne es nicht zweifelhaft sein, daß die Erbauung einer Markthalle
auf dem Magdeburger Platz nicht dem öffentlichen Jntereffe entspreche."
Dies war ja auch vom Blagistrat selbst in seinem Schreiben vom 10. No
vember 1868 bereits entschieden betont und anerkannt worden.
Für eine cndgiltigc Entschlußfaffung in der Markthallcn-Angelegcuheit hielt das
Polizei-Präsidium außerdem, wie es am Schluffe des Schreibens dem Magistrat er
öffnete, eine vorherige Erörterung über die Höhe des Standgeldes für Benutzung
der Biarkthallc und deren Erledigung mindestens in den Grundzügen für erforderlich,
da ohne eine solche eine Aufhebung offener Wochcnmärkte nicht ausgesprochen
werde» könne.
Hiermit fand diese Angelegenheit ihre vorläufige Endschaft. Das Jahr verging,
ohne daß der Blagistrat sich über anderweitige Pläne äußerte.
Seit dein Februar 1881 ist der Magistrat mit der Frage beschäftigt, ob und
in welcher Weise etwa das Stadteisenbahn - Unternehmen für die Lebensmittel - Ver
sorgung der Stadt nutzbar zu machen sei. Die bezüglichen Verhandlungen haben
dazu geführt, daß die Stadtverordneten-Versammlung den Alagistrat in der Sitzung
vom 28. Juni 1881 ermächtigt hat, mehrere Viaductbögcn der Königlichen
Stadteiscnbahn an der Haltestelle: „Alexanderplatz" zu miethen, den Erwerb damit in
Verbindung stehender Grundstücke behufs Errichtung einer Markthalle zu sichern und
einen allgemeinen Plan behufs Errichtung von Markthallen für die ganze Stadt
aufzustellen und der Versammlung zugehen zu lassen.