Markthalle».
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einer zugleich Erwerbszwecke verfolgenden Privatgesell schuft
allf Jahrzehnte hinaus ein fast unbedingtes Recht auf Schließung
der offenen Märkte und Erhebung von Marktstan dsgcldern nach
einem, die bisher gezahlten geringfügigen Gebühren weit über
steigenden, Tarife zu verleihen, der erst dann ermäßigt werden
dürfe, wenn die Gesellschaft in drei auf einander folgenden
Jahren mindestens 10 pCt. Dividende gezahlt habe. Die aus
einem solchen Verhältniß zu besorgenden Gefahren könnten durch die Klausel,
daß die Stadtgemeindc zuerst nach 30 Jahren und demnächst von 10
zli 10 Jahren die Markthallen nebst dem gcsammtcn Grundbesitz der Ge
sellschaft ankaufen dürfe, nur in kaum nennenswcrther Weise vermindert
werden."
Auf eine nochmalige Vorstellung des Magistrats wurde der Inhalt dieses Er
lasses durch die genannten Herren Minister unter dem 31. Oktober 1873 lediglich
bestätigt. Ein nunmehr vom Magistrat an die Stadtverordnctcn-Versainmlung ge
richteter Antrag, sich mit dem Ankauf der zu Markthallen bestimmten Grundstücke
der Deutschen Bau-Gesellschaft 51t gleichem Zwecke einverstanden zu erklären, wurde
von dieser abgelehnt.
Seit jener Zeit hat das Polizei-Präsidium den Magistrat wiederholt daraus
aufmerksam gemacht, daß die Zustände auf den offenen Wochcnmärkten durch die
Zunahme der Bevölkerung, des Handels- und des Straßenverkehrs, insbesondere auch
der Pferdeeisenbahn-Anlagen, immer unhaltbarer und unleidlicher werden, auch aus
die Ernährungsverhältniffc schädlichen Einfluß zu üben drohen und aus die Errich
tung von Markthallen durch die Stadt hindrängen.
Der Magistrat erkannte diese Erwägungen als zutreffend an und rechtfertigte
die Unterlassung geeigneter Inangriffnahme der Errichtung von Markthallen mit dein
Hinweis auf die Schwierigkeiten, welche sich dem Erwerb passender Grundstücke ent
gegenstellten.
Erst im Mai 1880 nahm der Magistrat die bezüglichen Verhandlungen tviedcr
auf. In seinem Schreiben vom 29. Mai desselben Jahres erklärte er,
„nachdem die Stadtgemeindc Berlin den Bau eines eigenen Vichiuarktes mit
öffentlichen Schlachthäusern in Angriff genommen, habe sich auch innerhalb
der Communal-Bchördc mehr und mehr die Ueberzeugung verbreitet,
daß Markthallen nicht länger zu entbehren und daß dieselben
von der Stadt selbst zu erbauen seien. Er habe, da die Eröffnung
des Viehhofes nahe bevorstehe, daher beschlossen, dem Bau von Markthallen
ernstlich näher zu' treten und, ivenn möglich, noch in diesem Jahre mit
Errichtung einer kleinen Markthalle den Anfang zu machen.
Zu diesem Zwecke sei als ganz besonders geeignet schon seit einigen Jahren
der Magdeburger Platz von ihm ins Auge gefaßt, tvelchcr als freier Platz
in jener Gegend entbehrlich sei. Um ihn indessen als solchen nicht ganz ein
gehen zu lassen, werde beabsichtigt, auf den von der Markthalle nicht in
Anspruch genommenen Theilen Schinuckplätzc mit Anpflanzungen anzulegen."
Der Magistrat überreichte zugleich die für das Unternehmen gefertigte Zeichnung
und fragte an, ob das Polizei-Präsidium dem Plane seine Zustimmung geben und
bereit sein tvürde, nach Fertigstellung der Halle den offenen Markt auf dem Magdc-
burger Platz und in dessen nächster Umgebung zu schließen.
Das Polizei-Präsidium konnte in seiner Erwiderung vom 28. Juni desselben
Jahres die kundgegebene Absicht der städtischen Behörden, nunmehr mit der Errich
tung von Markthallen auf städtische Kosten vorzugehen, nur mit Freuden be
grüßen. Ztvar hätte es für ztvcckmäßiger erachtet, gleichzeitig eine größere Anzahl von
Markthallen unter Aufhebung von offenen Märkten zu errichten, da nach den nut
der Markthalle ain Schiffbauerdamm gemachten Erfahrungen gleichmäßig Käufer und