Markthalle».
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Am Schluffe dieses Schreibens ivurde der Magistrat um Mittheilung über die
Lage der Sache behufs demnächstigcr definitiver Entscheidung gebeten.
Das Schreiben kam zum Abgang am 26. October 1672'. An demselben Tage
hatte der Magistrat — wie wiederum nur durch die Nr. 62 der gedruckten Vorlagen
für die öffentliche Sitzung der Stadtverordncten-Versammlung dem Polizei-Präsidium
bekannt wurde — bei der Stadtverordneten - Versammlung den Antrag gestellt, einen
mit der Deutschen Ballgesellschaft vereinbarten Vertragsentwurf zu genehmige».
Dieser Entwurf, gleichfalls das Datum vom 26. October 1672 tragend, enthielt
jedoch keine von den auf Betheiligung der Stadt an dem Markthallen - Unternehmen
durch Kapitalanlage abzielende Bestimmungen, deren Aufnahme nach dem Bericht des
Commerzienrath Delbrück zunächst beabsichtigt >var.
Bezüglich des Schreibens des Polizei-Präsidenten vom 25. October ivurde zunächst
nur durch die Presse bekannt, daß der Blagistrat dasselbe der Stadtvcrordneten-Vcr-
sammlung mit der kurzen Bemerkung übersandt habe, daß er aus demselben keine
Veranlaffung habe entnehmen können, seine Vorlage vom 26. October abzuändern.
Nach § 13 des Vertrags - Entwurfs beabsichtigte die Deutsche Bau-Gesellschaft
übrigens die Ausführung der Markthallen unter Uebcrlaffung aller von ihr angekauften
Grundstücke einer selbständigen Aclien-Gesellschaft zu übertragen, welche mit einem
Acticn-Capital von 10 Millionen Thalern gegründet werden sollte. Aus diese Ge
sellschaft sollten daun alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Vertrage
übergehen.
Am 14. November ersuchte der damalige Oberbürgermeister, auf Grund einer
Rücksprache mit dein Polizei-Präsidenten, den Dezernenten des Polizei-Präsidiums, an
einer am selben Tage in der Markthallen-Frage stattfindenden Conscrenz Theil zu
nehmen. In dieser Conscrenz imirbc seitens des Dezernenten nochmals erklärt, daß
das Polizei-Präsidium durchweg auf dem in seinem Schreiben vom 25. October dar
gelegten Standpunkt verbleiben müsse, und daß der darin gemachte zweite Vorschlag
einer Betheiligung der Stadt an dein Markthallen-Unternehmen durch Kapital nur
als eine Concession gegenüber seinem Aintsvorgängcr und gegen die Gesellschaft an
zusehen sei. Demzufolge beabsichtigte der Oberbürgermeister, den Magistrat zu einer
nvchmaligeit Beschlußfassung über die bis dahin abgelehnte Betheiligung der Stadt
an dem Unternehmen durch Kapital zu veranlassen.
Unter dem 29. November beantwortete der Magistrat indcffcn das Schreiben vom
25. October dahin:
„daß er vergeblich bemüht gclvescn sei, das auch scincrscitS fttr wünschens-
wcrth erachtete Ziel des Polizei-Präsidenten, nämlich die Errichtung
von Markthallen durch die Stadt zu erreichen, auch eine Form nicht
habe gefunden werden können, ivelche bei einer Betheiligung der Stadt an
dem Actien-Unternehmen den Uebergang der Markthallen in das Eigenthuin
der Stadt sicher zu stellen vermöchte, daß er es sich indeffcn zur Ausgabe
mache, falls der beabsichtigte Vertrag mit der Deutschen Bau-Gesellschaft zu
Stande kommen sollte,' in demselben solche Festsetzungen zu treffen, durch
welche das öffentliche Interesse nach allen Seiten hin gewahrt werde."
Ueber den tvciteren Verlauf der Angelegenheit blieb das Polizei-Präsidium zu
nächst wieder ohne Nachricht.
Erst am 31. December 1872 überreichte die Deutsche Bau-Gesellschaft beglaubigte
Abschrift eines nun in der Tbat mit dem Magistrat am 21. December dcffelbcn Jahres
unter Vorbehalt der Genehmigung der Königlichen Regierung zu Potsdam abge
schlossenen Vertrages, in deffen Eingang nur bemerkt war, daß das Unternehmen,
über besten Ausführung der Vertrag' laute, im Allgemeinen bereits die Genehmigung
des Polizei-Präsidii durch deffen Verfügung vom 22. Mai 1872 erlangt habe.
Die' späteren Verhandlungen und insbesondere das Schreiben vom 25. October
desselben Jabres waren nicht berücksichtigt. Der Inhalt des Vertrages entsprach im
Wesentlichen de» ftühcren Anträgen der Deutschen Bau-Gesellschaft; an Stelle einer
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