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Markthallen.
wieder zu schließen. Ihre Bemühungen, die Verkäufer durch möglichst günstige Bedin
gungen für die Benutzung der Halle zu gewinnen, waren erfolglos geblieben, anderer
seits hatte ihren Anträgen auf Schließung weiterer Wochenniärkte, insbesondere des
aus dem Gensdarmenmarkte abgehaltenen, noch nicht stattgegeben werden können.
Dieser Mißerfolg hielt die gedachte Gesellschaft jedoch von weiterer Verfolgung
ihrer Absichten in Bezug auf die Wiedereröffnung der fertigen Halle und die Errichtung
weiterer Markthallen nicht ab.
Noch im Oktober 1868 erbat sie von dem Herrn Handelsininister die Erlaubniß
zur Errichtung einer Halle auf dem Dönhofsplatzc und die Ueberweisung dieses Platzes
ju diesem Zwecke.
Zufolge Auftrags des Herrn Ministers legte das Polizei - Präsidium den Plan
dem Magistrate zur Aeußerung vor. Dieser sprach sich aber unter dein 18. No
vember 1868 auf das Entschiedenste sowohl gegen die Benutzung öffentlicher
Plätze zur Erbauung von Markthallen, als auch gegen die Gewährung einer solchen
Vergünstigung an beliebige Unternehmer ohne Zulassung freier Concurrenz
aus. Da auch das Polizei - Präsidium den Antrag nicht befürworten konnte, lehnte
der Herr Handelsminister denselben durch Erlaß vom 20. Januar 1869 ab, sprach
aber gleichzeitig die bestimmte Erwartung ans,
„daß der Magistrat sich behufs der für ein dringendes Bedürfniß zu er
achtenden Umgestaltung des gegenwärtigen Berliner Markt - Verkehrs die
Herstellung von Markthallen in genügender Zahl und Ausstattung auf
städtische Kosten nunmehr ernstlich werde angelegen sein lassen."
Eine dem Schlußsatz dieses Erlasses entsprechende Aufforderung war bereits vor
her vom Polizei - Präsidium an den Magistrat ergangen. Es war demselben unter
dem 25. December 1868 mitgetheilt worden,
„daß das Polizei - Präsidium die Errichtung von Markthallen zum Ersatz
des zu beseitigenden Wochcnmarkt - Verkehrs für ein dringendes Bedürfniß,
ja hinsichtlich einiger Stadttheile für eine unabweisliche Nothwendigkeit erachte."
Der Magistrat >var darin zugleich ersucht worden, diese wichtige Frage in Er-
ivägung zu nehmen und sich darüber zu äußern, ob, bczw. in welchem Umfange ein
Bedürfniß zur schleunigen Herstellung solcher Hallen auch von seiner Seite anerkannt
werde und, zustimmenden Falles, an welchen Stellen der Stadt und in welcher Art
Markthallen auf städtische Kosten errichtet werden sollten.
Dieses Ersuchen wurde trotz Wiederholung und Mittheilung des vorerwähnten
Erlasses des Herrn Handels-Ministers Seitens des Magistrats nur dahin beantwortet,
„daß die angeregte Frage nicht für so durchaus dringend erachtet werden
könne, gleichwohl aber derselben große Aufmerksamkeit geschenkt werde."
Es blieb dabei unentschieden, ob die etwaige Herstellung von Markthallen durch die
Stadt, oder ob sie durch Private und Gesellschaften nach einem Gesammtplan erfolgen solle.
Im Februar 1869 versuchte die Immobilien - Aktien - Gesellschaft von Neuem,
ihre Markthalle in der Carlstraße zu verwerthen, und stellte sic nunmehr ihrerseits
den Antrag auf Verlegung der Wochcnmärkte vom Carlplatz und vom Oranienburger
Thor in diese Halle. Das Polizei - Präsidium theilte diesen Antrag dem Magistrat
mit, indem es sich für denselben aussprach und die fernere Benutzung der Markthalle
in der Carlstraße sogar für eine Voraussetzung der nothwendigen weiteren Entwickelung
der Markthallcn-Frage überhaupt erachtete.
Der Magistrat glaubte jedoch in seinem Schreiben vom 9. April 1869 seine
Zustimmung an die Erfüllung von Bedingungen knüpfen zu müssen, deren Mittheilung
die Immobilien - Gesellschaft zu der Erklärung veranlaßte, daß sie dann zu ihrein
Bedauern die Markthalle nicht wieder dem öffentlichen Verkehr übergeben könne.
Als die Immobilien-Actien-Gesellschaft am 26. Juli 1873 nochmals anfragte,
ob bei Wiedereröffnung ihrer Halle in der Carlstraße Aussicht vorhanden sei, daß
die Wochenmärkte auf dem Carlplatz, am Oranienburger Thor und auf dem
Gendarmen-Markt geschloffen werden würden, konnte das Polizei-Präsidium, nach der