Straßenbau - Polizei.
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Mängel und Uebelständc zur Kenntniß der Eigenthümer vdcr der genannten Behörden
zu bringen und auf deren Abhülfe hinzuwirken.
Ein sehr wesentlicher Theil der polizeilichen Thätigkeit wurde durch die Aufrecht
erhaltung der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs bei den auf den Straßen
und öffentlichen Plätzen vorkommenden Bauarbciten und Reparaturen in Anspruch
genommen. Zu einer besonderen Bedeutung ist diese dem Verkehr zugewendete Thätig
keit der Polizei-Behörde aber erst seit der Ausführung der bereits oben aufgeführten
größeren Ban - Anlagen gediehen, namentlich nachdem die allgemeine städtische
Kanalisation und der Bau der Berliner Stadt - Eisenbahn zur Ausführung gelangt,
die Pferdebahnen Hierselbst mehr in Aufnahme gekommen und das Rohrnetz der
Gasanstalten, sotvie die Kabel- und Rohrpvstanlagen der Kaiserlichen Tclegraphen-
und Postvcrwaltnng erweitert ivorden sind, und endlich seitdem der mächtig an
gewachsene Verkehr die Erweiterung vieler Brücken und die Herstellung eines beffcren
Pflasters zu einein unabweislichcn Bedürfniß gemacht hat.
Unvermeidlich ist cs, daß die Arbeiten zur Ausführung aller dieser als noth
wendig erkannten baulichen Anlagen den Verkehr auf den Straßen zum Theil in
hohem Maße beeinträchtigen. Die Polizei-Behörde hat daher die Aufgabe, die Uebel-
stände, welche aus solchen Arbeiten dem Straßen-Vcrkehr erwachsen, möglichst einzu
schränken und dafür Sorge zu tragen, daß unnöthige Hindernisse vermieden werden,
was in Fällen, wo die Arbeiten der verschiedenen Behörden in einem Stadtthcile
sich häufen, nicht selten nur unter Schwierigkeiten zu erreichen ist und ein geschicktes,
umsichtiges polizeiliches Eingreifen erfordert.
Eine unliebsame, aber leider nicht abzuwendende Maßregel, tvclche die Vor
nahme von Bauarbeiten erheischt, ist die gänzliche Sperrung von Straßen und
Brücken. Dieselbe erfolgt in der Regel nur auf Antrag der bauenden Behörden
vdcr deren Beamten und Unternehmer und zwar erst nach erfolgter Prüfung in
Bezug auf ihre Nothwendigkeit und Zulässigkeit. Nicht selten haben dergleichen
Anträge abgelehnt werden müssen, wo die Sperrung nicht als nothwendig anerkannt
werden konnte oder wo bereits bestehende Sperrungen benachbarter Straßen oder Brücken
iin Vcrkehrsinteresse dieselbe unzulässig erscheinen ließen.
Die Anzahl der jährlich nothwendigen und polizeilich angeordneten Sperrungen
von Straßen und Brücken ist nicht unbedeutend; dieselben betrugen:
im Jahre:
1878
1879
1880
a) für Zwecke der Neu- und Umpflasterungcn,
Chaussirungen und Asphaltirungcn der Straßen-
dämme
95
78
66
b) für die Ausführung der allgemeinen städtischen
Kanalisation
57
41
137
c) für verschiedene andere Zwecke, zum Bau der
Straßen-Eisenbahn, der Pferde-Eisenbahnen,
für Verlegung von Rohrleitungen der städtischen
Wassertvcrkc, der Gasanstalten und der Kaiser
lichen Postbehörde und dergleichen ....
8
9
ck) Behufs Reparatur von Brücken
15
16
14
Zusammen
175
161
226
Vorstehende Angaben laffen ersehen, einen >vie erheblichen Antheil an der Zahl
der Straßensperrungen und den mit denselben verknüpften Verkehrsbe,chränkungcn die
Kanalisations-Arbeiten haben.