203. Vorlage (HStV. VI) — zur Kenntnisnahme — bekr. die
ermäßigte Zwingersteuer für Jagd- und Diensthunde.
Die Stadtverordnetenversammlung hat bei der Haushaltsberatung
für 1933 in der Sitzung am 30. Mai 1933
folgenden Beschluß gefaßt:
Der Oberbürgermeister wird ersucht, eine Herabsetzung
der in der Hundesteuerordnung enthaltenen Zwingersteuer
auf die Hälfte vorzusehen, sofern der Züchter Rassehunde
als Blindenführerhunde, Polizeihunde oder sonstige Nutztiere
züchtet.
In Berfolg dieses Ersuchens habe ich im Benehmen mit
den Organisationen der Rassehundezüchter („Arbeitsgemeinschaft
Berliner Rassehundvereine" und „Delegiertenkommission,
Rassehundezüchter- und -liebhaber-Berband")
festgestellt, daß für die Durchführung des Stadtverordnetenbeschlusses
die am Schluß dieses Schreibens aufgeführten
Jagd- und Diensthunderassen in Frage kommen. Die Liste
der Jagdhundrassen entspricht dem vom Landwirtschaftsminister
aufgestellten Verzeichnis der anerkannten Jagdhundrafsen,
für die Staatsehrenpreise bereitgestellt werden.
Eine besondere Anführung der Rassen, aus denen die
Blindenführhunde hervorgehen, erübrigt sich, da sie in den
Diensthundrassen mitenthalten sind. Für die nachbenannten
Rassen wird in Zukunft die Zwingersteuer mit der Hälfte
des Normalsatzes von 180 RM — 90 RM jährlich erhoben
werden. Der Steuerausfall aus dieser Maßnahme betrügt
jährlich rd. 7000 RM.
Die Bezirksämter sind durch Rundschreiben vom
heutigen Tage angewiesen worden, die Zwingersteuerermäßigung
für Jagd- und Diensthunde auf Antrag des
Züchters bei Vorlage der vorgeschriebenen Züchterbescheinigungen
vom 1. Juli 1933 ab eintreten zu lassen. Die Arbeitsgemeinschaft
Berliner Rassehundvereine und die Delegiertenkommission
sind um Bekanntgabe dieser neuen Bestimmungen
an die angeschlossenen Vereine ersucht worden.
Für die ermäßigte Zwingersteuer kommen in Frage:
Jagdhunde:
1. Deutsche Wachtelhunde, 10. Münsterländer Vorsteh-2.
Jagdspaniel, Hunde,
3. Hannöversche Schweiß- 11. Pointer,
4. Niederlaufhunde,
5. Deutsch-Kurzhaar,
6. Deutsch-Langhaar,
7. Deutsch-Drahthaar,
8. Deutsch-Stichelhaar,
9. Griffon,
Hunde,
12. Setter,
13. Dachshunde,
14. Foxterrier,
15. Deutsche Jagdterrier,
16. Schottische Terrier,
17. Weimaraner,
18. Pudelpointer;
Dien st Hunde:
1. Deutsche Schäferhunde,
2. Dobermannpinscher,
3. Airedale-Terrier,
4. Rottmeiler,
5. Boxer,
6. Riesenschnauzer.
Berlin, den 23. Juni 1933.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Sah m.
St.V. 33; — B. XIX. 5.
Berlin, den 23. Juni 1933.
Oer Giadtverordnetenvorsteher
S p i e w o k.
Druck: „Berek", Berlin SW 19. Grünstr. 17/20
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