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Volume Nr. 10 (137-203), 1933/06/23

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1933 (Public Domain)

203.  Vorlage  (HStV.  VI)  —  zur  Kenntnisnahme  —  bekr.  die
ermäßigte  Zwingersteuer  für  Jagd-  und  Diensthunde.
Die  Stadtverordnetenversammlung  hat  bei  der  Haushaltsberatung ­
  für  1933  in  der  Sitzung  am  30.  Mai  1933
folgenden  Beschluß  gefaßt:
Der  Oberbürgermeister  wird  ersucht,  eine  Herabsetzung
der  in  der  Hundesteuerordnung  enthaltenen  Zwingersteuer
auf  die  Hälfte  vorzusehen,  sofern  der  Züchter  Rassehunde
als  Blindenführerhunde,  Polizeihunde  oder  sonstige  Nutztiere ­
  züchtet.
In  Berfolg  dieses  Ersuchens  habe  ich  im  Benehmen  mit
den  Organisationen  der  Rassehundezüchter  („Arbeitsgemeinschaft ­
  Berliner  Rassehundvereine"  und  „Delegiertenkommission, ­
  Rassehundezüchter-  und  -liebhaber-Berband")
festgestellt,  daß  für  die  Durchführung  des  Stadtverordnetenbeschlusses ­
  die  am  Schluß  dieses  Schreibens  aufgeführten
Jagd-  und  Diensthunderassen  in  Frage  kommen.  Die  Liste
der  Jagdhundrassen  entspricht  dem  vom  Landwirtschaftsminister ­
  aufgestellten  Verzeichnis  der  anerkannten  Jagdhundrafsen,
  für  die  Staatsehrenpreise  bereitgestellt  werden.
Eine  besondere  Anführung  der  Rassen,  aus  denen  die
Blindenführhunde  hervorgehen,  erübrigt  sich,  da  sie  in  den
Diensthundrassen  mitenthalten  sind.  Für  die  nachbenannten
Rassen  wird  in  Zukunft  die  Zwingersteuer  mit  der  Hälfte
des  Normalsatzes  von  180  RM  —  90  RM  jährlich  erhoben
werden.  Der  Steuerausfall  aus  dieser  Maßnahme  betrügt
jährlich  rd.  7000  RM.
Die  Bezirksämter  sind  durch  Rundschreiben  vom
heutigen  Tage  angewiesen  worden,  die  Zwingersteuerermäßigung ­
  für  Jagd-  und  Diensthunde  auf  Antrag  des
Züchters  bei  Vorlage  der  vorgeschriebenen  Züchterbescheinigungen ­
  vom  1.  Juli  1933  ab  eintreten  zu  lassen.  Die  Arbeitsgemeinschaft ­
  Berliner  Rassehundvereine  und  die  Delegiertenkommission
  sind  um  Bekanntgabe  dieser  neuen  Bestimmungen ­
  an  die  angeschlossenen  Vereine  ersucht  worden.
Für  die  ermäßigte  Zwingersteuer  kommen  in  Frage:
Jagdhunde:
1.  Deutsche  Wachtelhunde,  10.  Münsterländer  Vorsteh-2.
  Jagdspaniel,  Hunde,
3.  Hannöversche  Schweiß-  11.  Pointer,

4.  Niederlaufhunde,
5.  Deutsch-Kurzhaar,
6.  Deutsch-Langhaar,
7.  Deutsch-Drahthaar,
8.  Deutsch-Stichelhaar,
9.  Griffon,

Hunde,

12.  Setter,
13.  Dachshunde,
14.  Foxterrier,
15.  Deutsche  Jagdterrier,
16.  Schottische  Terrier,
17.  Weimaraner,
18.  Pudelpointer;

Dien  st  Hunde:

1.  Deutsche  Schäferhunde,
2.  Dobermannpinscher,
3.  Airedale-Terrier,

4.  Rottmeiler,
5.  Boxer,
6.  Riesenschnauzer.

Berlin,  den  23.  Juni  1933.

Der  Oberbürgermeister.
Dr.  Sah  m.

St.V.  33;  —  B.  XIX.  5.

Berlin,  den  23.  Juni  1933.
Oer  Giadtverordnetenvorsteher
S  p  i  e  w  o  k.

Druck:  „Berek",  Berlin  SW  19.  Grünstr.  17/20

347

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