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Volume No. 38 (585-597), 1931/11/27

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

zu h) ah 1. September 1952 in fünf Jahresraten von 
je 440 GM., 
zu k) am 15. Januar 1935 ohne besondere Kündigung 
gezahlt, dinglich gesichert mit Zwangsvollstreckungs 
klausel und vom Tage der Auflassung ab verzinst mit 
2% über Reichsbankdiskont, jedoch höchstens 12, bei 
f) 8% mindestens 6%. 
Die Käufer übernehmen Bauverpflichtung — aus 
genommen beim Grundstück k), das noch gewerblich 
und kleingärtnerisch verpachtet ist; bei Nichterfüllung 
der Bauverpllichtung hat die Stadt ein durch Auflas 
sungsvormerkung dinglich gesichertes Wiederkaufs 
recht. 
Die Käufer sind ferner verpflichtet, beim Ausbau 
der angrenzenden Straßen die gesetzlichen und orts 
gesetzlichen Anliegerbeiträge zu zahlen, auch wenn 
Baulichkeiten auf ihrem Grundstück noch nicht er 
richtet sind. Durch entsprechende Vereinbarung ist 
dafür Sorge getragen, daß diese beiden Verpflichtungen 
der Käufer ihren etwaigen Rechtsnachfolgern im 
Eigentum gleichfalls auferlegt werden. 
Kosten, Stempel und Grunderwerbsteuer über 
nehmen die Käufer, eine etwaige Wertzuwachssteuer 
trägt die Stadt. 
Die Bezirkskörperschaften Lichtenberg haben den 
Verkäufen, zum Teil bereits zugestimmt; im übrigen 
ist Vorlage bereits abgegangen, Zustimmung ist in der 
nächsten Sitzung zu erwarten. Auch der Grundeigen 
tumsausschuß und der Magistrat haben zugestimmt. 
Magistratsdezernent: Stadtrat Dr. Heuer. 
Berlin, den 27. November 1951. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. V. 51. — B. III. 2. — Bez. 17. 
Berlin, den 27. November 1951. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
Haß. 
Druck von W. & 8. Loewentbal, Berlin SW 19. Grünstr. 4. 
717
	        
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