zu h) ah 1. September 1952 in fünf Jahresraten von
je 440 GM.,
zu k) am 15. Januar 1935 ohne besondere Kündigung
gezahlt, dinglich gesichert mit Zwangsvollstreckungs
klausel und vom Tage der Auflassung ab verzinst mit
2% über Reichsbankdiskont, jedoch höchstens 12, bei
f) 8% mindestens 6%.
Die Käufer übernehmen Bauverpflichtung — aus
genommen beim Grundstück k), das noch gewerblich
und kleingärtnerisch verpachtet ist; bei Nichterfüllung
der Bauverpllichtung hat die Stadt ein durch Auflas
sungsvormerkung dinglich gesichertes Wiederkaufs
recht.
Die Käufer sind ferner verpflichtet, beim Ausbau
der angrenzenden Straßen die gesetzlichen und orts
gesetzlichen Anliegerbeiträge zu zahlen, auch wenn
Baulichkeiten auf ihrem Grundstück noch nicht er
richtet sind. Durch entsprechende Vereinbarung ist
dafür Sorge getragen, daß diese beiden Verpflichtungen
der Käufer ihren etwaigen Rechtsnachfolgern im
Eigentum gleichfalls auferlegt werden.
Kosten, Stempel und Grunderwerbsteuer über
nehmen die Käufer, eine etwaige Wertzuwachssteuer
trägt die Stadt.
Die Bezirkskörperschaften Lichtenberg haben den
Verkäufen, zum Teil bereits zugestimmt; im übrigen
ist Vorlage bereits abgegangen, Zustimmung ist in der
nächsten Sitzung zu erwarten. Auch der Grundeigen
tumsausschuß und der Magistrat haben zugestimmt.
Magistratsdezernent: Stadtrat Dr. Heuer.
Berlin, den 27. November 1951.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
St. V. 51. — B. III. 2. — Bez. 17.
Berlin, den 27. November 1951.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Haß.
Druck von W. & 8. Loewentbal, Berlin SW 19. Grünstr. 4.
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