696
Weiter wurde gefordert, als Abgeltung für die er
hobenen Entschädigungsansprüche die Bebauung dieses
Geländes unter den im beiliegenden Urkundsangebot
vom 25. August 1931 genannten Bedingungen zu ermög
lichen. Dieses Angebot wird zur Annahme empfohlen,
da sich hieraus eine verhältnismäßig geringe Be
lastung (52 125 3M) für die Stadt ergibt und gleich
zeitig der Prozeß, dessen Ausgang ungewiß ist, beendet
wird. Die Belastung tritt erst ein, wenn das Grund
stück oder ein Teil desselben bebaut wird. Hiermit
ist aber zur Zeit nicht zu rechnen.
Die Annahmefrist für das Urkundsangebot ist nur
bis zum 15. Dezember 1931 verlängert worden.
Der Magistrat hat sich mit der Annahme des An
gebotes einverstanden erklärt.
Magistratsdezerneuten: Stadtbaurat Dr. Wa g n e r,
Stadtbaurat Hahn.
Berlin, den 14. November 1931.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
St. Y. 31. — B. III. 2. — Bez. 15.
Zu 577.
Abschrift
Nr. 188 des Urkundsverzeichnisses.
Verhandelt
Berlin-Treptow, den 25. August 1931.
Vor mir, als dem durch Verfügung des Herrn
Bürgermeisters für den Verwaltungsbezirk Treptow
der Stadt Berlin vom 9. Mai 1927 gemäß Artikel 12
§ 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürger
lichen Gesetzbuche zum Urkundsbeamten der Stadt
Berlin bestellten
Stadtamtmann Paul Rente
erschien heute für die Späth’schen Erben der Kauf
mau Paul Nagle, wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf,
Uhlandstr. 42. ausgewiesen durch Führerschein, aus
gestellt am 16. Dezember 1911 vom Regierungspräsi
denten in Düsseldorf, zugleich mit Vollmacht des Mit
testamentsvollstreckers Max Hinsch vom 19. August
1951, seine und des Mittestamentsvollstreckers Hinsch
Vertretungsbefugnis nachweisend durch die zur Ur
kundsverhandlung vom 13. März 1951 überreichte be
glaubigte Abschrift des Testamentsvollstreckerzeug
nisses vom 30. Januar 1928 / 12. März 1928, ausgefertigt
vom Notar Lach mann am 20. März 1931, und er
klärte:
Die Späth’schen Erben sind in ungeteilter Erben
gemeinschaft eingetragene Eigentümer des im Grund-
buche von Berlin - Treptow Band 4 Blatt 185 ver
zeichneten Grundstücks zwischen Frauenlobstraße.
Radenzer, Dornbrunner und Brahnauer Straße und
am Hohenbirker Weg in Berlin-Treptow. Nachdem
durch den am 50. Juli 1929 förmlich festgelegten
Fluchtlinienplan von diesem Grundstück rund 7698 um
als Freifläche ausgewiesen worden sind, haben die
Späth sehen Erben auf Grund des Reichsgerichtsurteils
vom 28. Februar 1930 (RGZ. 128, 18) Klage gegen die
Stadt Berlin auf Zahlung einer Entschädigung er
hoben. -<
Zur Beilegung des schwebenden Rechtsstreits
machen die Späth’schen Erben als Vergleichsvorschlag
der Stadt Berlin den Antrag zum Abschlüsse folgen
den Vertrages:
Vertrag
§ 1
Die Stadt Berlin verpflichtet sich. die für die Auf
hebung der auf dem beiliegenden Plan des Bezirks-