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Volume No. 37 (574-584), 1931/11/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Weiter wurde gefordert, als Abgeltung für die er 
hobenen Entschädigungsansprüche die Bebauung dieses 
Geländes unter den im beiliegenden Urkundsangebot 
vom 25. August 1931 genannten Bedingungen zu ermög 
lichen. Dieses Angebot wird zur Annahme empfohlen, 
da sich hieraus eine verhältnismäßig geringe Be 
lastung (52 125 3M) für die Stadt ergibt und gleich 
zeitig der Prozeß, dessen Ausgang ungewiß ist, beendet 
wird. Die Belastung tritt erst ein, wenn das Grund 
stück oder ein Teil desselben bebaut wird. Hiermit 
ist aber zur Zeit nicht zu rechnen. 
Die Annahmefrist für das Urkundsangebot ist nur 
bis zum 15. Dezember 1931 verlängert worden. 
Der Magistrat hat sich mit der Annahme des An 
gebotes einverstanden erklärt. 
Magistratsdezerneuten: Stadtbaurat Dr. Wa g n e r, 
Stadtbaurat Hahn. 
Berlin, den 14. November 1931. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. Y. 31. — B. III. 2. — Bez. 15. 
Zu 577. 
Abschrift 
Nr. 188 des Urkundsverzeichnisses. 
Verhandelt 
Berlin-Treptow, den 25. August 1931. 
Vor mir, als dem durch Verfügung des Herrn 
Bürgermeisters für den Verwaltungsbezirk Treptow 
der Stadt Berlin vom 9. Mai 1927 gemäß Artikel 12 
§ 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürger 
lichen Gesetzbuche zum Urkundsbeamten der Stadt 
Berlin bestellten 
Stadtamtmann Paul Rente 
erschien heute für die Späth’schen Erben der Kauf 
mau Paul Nagle, wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, 
Uhlandstr. 42. ausgewiesen durch Führerschein, aus 
gestellt am 16. Dezember 1911 vom Regierungspräsi 
denten in Düsseldorf, zugleich mit Vollmacht des Mit 
testamentsvollstreckers Max Hinsch vom 19. August 
1951, seine und des Mittestamentsvollstreckers Hinsch 
Vertretungsbefugnis nachweisend durch die zur Ur 
kundsverhandlung vom 13. März 1951 überreichte be 
glaubigte Abschrift des Testamentsvollstreckerzeug 
nisses vom 30. Januar 1928 / 12. März 1928, ausgefertigt 
vom Notar Lach mann am 20. März 1931, und er 
klärte: 
Die Späth’schen Erben sind in ungeteilter Erben 
gemeinschaft eingetragene Eigentümer des im Grund- 
buche von Berlin - Treptow Band 4 Blatt 185 ver 
zeichneten Grundstücks zwischen Frauenlobstraße. 
Radenzer, Dornbrunner und Brahnauer Straße und 
am Hohenbirker Weg in Berlin-Treptow. Nachdem 
durch den am 50. Juli 1929 förmlich festgelegten 
Fluchtlinienplan von diesem Grundstück rund 7698 um 
als Freifläche ausgewiesen worden sind, haben die 
Späth sehen Erben auf Grund des Reichsgerichtsurteils 
vom 28. Februar 1930 (RGZ. 128, 18) Klage gegen die 
Stadt Berlin auf Zahlung einer Entschädigung er 
hoben. -< 
Zur Beilegung des schwebenden Rechtsstreits 
machen die Späth’schen Erben als Vergleichsvorschlag 
der Stadt Berlin den Antrag zum Abschlüsse folgen 
den Vertrages: 
Vertrag 
§ 1 
Die Stadt Berlin verpflichtet sich. die für die Auf 
hebung der auf dem beiliegenden Plan des Bezirks-
	        
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