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Volume No. 37 (574-584), 1931/11/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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In der neugebauten Dorotheenschule in Berlin- 
Köpenick mußte der Fufihodenbelag (Stabsufiboden) 
und der Blindboden herausgenommen werden, weil 
sich Schwammbildung zeigte. Der mit dem Legen des 
Fußbodens betraute Unternehmer hat offensichtlich 
nicht völlig ausgetrocknetes Material verwendet, so 
daß sich diese Schäden schon jetzt bemerkbar machen. 
Das Bezirksamt Köpenick führt bereits mit der 
ausführenden Firma Verhandlungen wegen Schaden 
ersatzes; Aussicht auf eine gütliche Regelung besteht 
aber nicht. Es wird der Klageweg beschritten werden 
müssen. Uebrigens ist es bei der Geschäftslage der 
Firma fraglich, ob die Stadt, auch wenn sie den Prozeß 
gewinnt, nennenswerte Beträge von der Firma zurück 
erhalten wird. 
In Anbetracht der Dringlichkeit der Arbeiten 
habe ich das Bezirksamt ermächtigt, die Arbeiten aus 
zuführen. Die Kosten betragen 6500 3M. 
Da die Baukostenrechnung für das Dorotheen- 
Oberlyzeum abgeschlossen ist, kommen, obgleich dort 
Ersparnisse erzielt worden sind, nur Mittel aus 
anderen Bauvorhaben, die dort nicht mehr benötigt 
sind, in Betracht. 
Der Magistrat hat beschlossen, zur Deckung der 
vorgenannten Kosten einen Teil der beim Bau der 
Zentralschule in Rahnsdorf erzielten Ersparnisse zu 
verwenden. 
Dem Bezirksamt habe ich vorbehaltlich der Ge 
nehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung 
Anweisung zur Bezahlung der Rechnungen erteilt. 
Magistratsdezernent; Stadtschulrat N y d a h 1. 
Berlin, den 14. November 1951. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h m. 
St. V.51. - B.IX.2. 
577. Dringlichkeitsvorlage (SiWo VI B 505 a/15) — zur 
Beschlußfassung —, betr. Abschluß eines Ver 
trages mit der Nachlaßverwaltung der Späth- 
schen Erben betr. bauliche Erschließung ihres 
Geländes an der Kiefholzstraße in Treptow auf 
Grund des Urkundsangebotes vom 25. August 1951. 
Ich bitte um folgende Beschlußfassung; 
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit dem 
Abschluß eines Vertrages mit der Nachlaßverwaltung 
der Späth’schen Erben betr. bauliche Erschließung 
ihres Geländes an der Kiefholzstraße in Treptow auf 
Grund des Urkundsangebotes vom 25. August 1951 ein 
verstanden. 
Die Späth’schen Erben haben wegen der am 
50. Juli 1929 förmlich festgestellten Freiflächenaus 
weisung ihres Grundstücks an der Kiefholzstraße in 
Treptow Entschädigungsansprüche gestellt und vor 
sorglich wegen eines Teilbetrages in Höhe von 
15 000 31)1 von einer angeblichen Entschädigungs 
forderung von rund 500 000 31)1 Klage erhoben. Es 
sind daraufhin mit den Späth’schen Erben Vergleichs 
verhandlungen geführt worden, in deren Verlauf sich 
diese damit einverstanden erklärten, den Prozeß bis 
zum Abschlüsse dieser Verhandlungen zu vertagen. 
Der von den Späth’schen Erben gestellten Forde 
rung. das Freiflächengelände in Bauland umzuw andeln, 
wurde durch Aufstellung eines entsprechenden Flucht 
linienplanes Rechnung getragen, der am 15. Juli 1951 
die Zustimmung des Magistrats erhallen hat und zur 
Zeit dem Stadtgemeindeausschuß vorliegt.
	        
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