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In der neugebauten Dorotheenschule in Berlin-
Köpenick mußte der Fufihodenbelag (Stabsufiboden)
und der Blindboden herausgenommen werden, weil
sich Schwammbildung zeigte. Der mit dem Legen des
Fußbodens betraute Unternehmer hat offensichtlich
nicht völlig ausgetrocknetes Material verwendet, so
daß sich diese Schäden schon jetzt bemerkbar machen.
Das Bezirksamt Köpenick führt bereits mit der
ausführenden Firma Verhandlungen wegen Schaden
ersatzes; Aussicht auf eine gütliche Regelung besteht
aber nicht. Es wird der Klageweg beschritten werden
müssen. Uebrigens ist es bei der Geschäftslage der
Firma fraglich, ob die Stadt, auch wenn sie den Prozeß
gewinnt, nennenswerte Beträge von der Firma zurück
erhalten wird.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Arbeiten
habe ich das Bezirksamt ermächtigt, die Arbeiten aus
zuführen. Die Kosten betragen 6500 3M.
Da die Baukostenrechnung für das Dorotheen-
Oberlyzeum abgeschlossen ist, kommen, obgleich dort
Ersparnisse erzielt worden sind, nur Mittel aus
anderen Bauvorhaben, die dort nicht mehr benötigt
sind, in Betracht.
Der Magistrat hat beschlossen, zur Deckung der
vorgenannten Kosten einen Teil der beim Bau der
Zentralschule in Rahnsdorf erzielten Ersparnisse zu
verwenden.
Dem Bezirksamt habe ich vorbehaltlich der Ge
nehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung
Anweisung zur Bezahlung der Rechnungen erteilt.
Magistratsdezernent; Stadtschulrat N y d a h 1.
Berlin, den 14. November 1951.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h m.
St. V.51. - B.IX.2.
577. Dringlichkeitsvorlage (SiWo VI B 505 a/15) — zur
Beschlußfassung —, betr. Abschluß eines Ver
trages mit der Nachlaßverwaltung der Späth-
schen Erben betr. bauliche Erschließung ihres
Geländes an der Kiefholzstraße in Treptow auf
Grund des Urkundsangebotes vom 25. August 1951.
Ich bitte um folgende Beschlußfassung;
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit dem
Abschluß eines Vertrages mit der Nachlaßverwaltung
der Späth’schen Erben betr. bauliche Erschließung
ihres Geländes an der Kiefholzstraße in Treptow auf
Grund des Urkundsangebotes vom 25. August 1951 ein
verstanden.
Die Späth’schen Erben haben wegen der am
50. Juli 1929 förmlich festgestellten Freiflächenaus
weisung ihres Grundstücks an der Kiefholzstraße in
Treptow Entschädigungsansprüche gestellt und vor
sorglich wegen eines Teilbetrages in Höhe von
15 000 31)1 von einer angeblichen Entschädigungs
forderung von rund 500 000 31)1 Klage erhoben. Es
sind daraufhin mit den Späth’schen Erben Vergleichs
verhandlungen geführt worden, in deren Verlauf sich
diese damit einverstanden erklärten, den Prozeß bis
zum Abschlüsse dieser Verhandlungen zu vertagen.
Der von den Späth’schen Erben gestellten Forde
rung. das Freiflächengelände in Bauland umzuw andeln,
wurde durch Aufstellung eines entsprechenden Flucht
linienplanes Rechnung getragen, der am 15. Juli 1951
die Zustimmung des Magistrats erhallen hat und zur
Zeit dem Stadtgemeindeausschuß vorliegt.