§ 5.
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Die Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. räumt der
Stadt Berlin bzw. ihren Rechtsnachfolgern das Recht
der jederzeitigen Mitbenutzung des Anschlußgleises,
soweit es auf dem Grundstück Staaken Bd. 5, Bl. 154
liegt, ein. Für diese Mitbenutzung beteiligt sich der
Nutznießer an den Kosten der Gleisunterhaltung im
Verhältnis der für ihn beförderten Wagen zur Anzahl
der Wagen für andere.
§ 4
Eine Aenderung der Gleisanlage ist von der Zu
stimmung des Eigentümers von Staaken Bd. 5, Bl. 154
abhängig, ausgenommen in den Fällen, wo eine Aende
rung auf Grund von Vorschriften der Reichsbahn oder
deren Rechtsnachfolgerin vorzunehmen ist. Dieser
Eigentümer ist an den Kosten der Aenderung nur
dann beteiligt, wenn diese Aenderung von der Reichs
bahn oder deren Rechtsnachfolgerin verlangt wird.
Die Kostenbeteiligung erfolgt nach dem in § 5 ge
nannten Schlüssel.
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit (auch bei
§ 5) entscheidet ein Schiedsspruch der Reichseisen
bahnverwaltung.
§ 5
Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks von
Staaken Bd. 12, Bl. 521 ist verpflichtet, die Löschung
der Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu bewilligen,
sobald er erklärt, ein Interesse an der Beibehaltung
des Anschlußgleises für das Grundstück Staaken Bd. 12,
Bl. 521 nicht mehr zu haben. Der Eigentümer des
Grundstücks Staaken Bd. 12, Bl. 521 trägt die Kosten
der Löschung. Der Eigentümer von Staaken Bd. 5,
Bl. 154 ist dann berechtigt, die Liebereignung des An
schlußgleises von der westlichen Grenze seines Grund
stücks ab gegen Zahlung des Materialwertes der Anlage
zur Zeit der Uebernahme zu verlangen.
§ 6
Durch das vorstehende Abkommen wird der Ver
trag vom 25. März / 5. April 1925 mit Wirkung ab
1. Januar 1950 aufgehoben.
Vorstehende Verhandlung wurde den Beteiligtet)
laut vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und
von ihnen eigenhändig wie folgt unterschrieben;
gez. Dr. Wilhelm Osselmann,
gez. Dr. Richard Münch.
Es wird bescheinigt, daß diese Verhandlung, so
wie sie niedergeschrieben ist, stattgefunden hat. daß
sie den Beteiligten laut vorgelesen, von den Beteiligten
genehmigt und wie vorstehend eigenhändig unter
schrieben worden ist.
gez. Paul Sasse.
Von vorstehender Verhandlung sind heute
eine I. Ausfertigung für die Stadt Berlin und
„ II. „ „ „ Luftschiffbau Zeppelin
G. m. b. H. in Friedrichshafen a. B. erteilt worden.
Spandau, den 50. April 1951.
Der Urkundsbeamte,
gez. Sasse.
576. Vorlage (Schw. 5/XVI) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Instandsetzung des Aula-Fußbodens
des Dorotheen-Oberlyzeums in Köpenick.
Ich bitte, folgenden Beschluß zu fassen;
Die zur Instandsetzung des Fußbodens im Schul
saal der Dorotheenschule in Köpenick benötigten
Mittel in Höhe von 6500 werden aus den bei der
Zentralschule in Rahnsdorf ersparten Baumitteln
gedeckt.