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Volume No. 37 (574-584), 1931/11/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

§ 5. 
694 
Die Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. räumt der 
Stadt Berlin bzw. ihren Rechtsnachfolgern das Recht 
der jederzeitigen Mitbenutzung des Anschlußgleises, 
soweit es auf dem Grundstück Staaken Bd. 5, Bl. 154 
liegt, ein. Für diese Mitbenutzung beteiligt sich der 
Nutznießer an den Kosten der Gleisunterhaltung im 
Verhältnis der für ihn beförderten Wagen zur Anzahl 
der Wagen für andere. 
§ 4 
Eine Aenderung der Gleisanlage ist von der Zu 
stimmung des Eigentümers von Staaken Bd. 5, Bl. 154 
abhängig, ausgenommen in den Fällen, wo eine Aende 
rung auf Grund von Vorschriften der Reichsbahn oder 
deren Rechtsnachfolgerin vorzunehmen ist. Dieser 
Eigentümer ist an den Kosten der Aenderung nur 
dann beteiligt, wenn diese Aenderung von der Reichs 
bahn oder deren Rechtsnachfolgerin verlangt wird. 
Die Kostenbeteiligung erfolgt nach dem in § 5 ge 
nannten Schlüssel. 
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit (auch bei 
§ 5) entscheidet ein Schiedsspruch der Reichseisen 
bahnverwaltung. 
§ 5 
Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks von 
Staaken Bd. 12, Bl. 521 ist verpflichtet, die Löschung 
der Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu bewilligen, 
sobald er erklärt, ein Interesse an der Beibehaltung 
des Anschlußgleises für das Grundstück Staaken Bd. 12, 
Bl. 521 nicht mehr zu haben. Der Eigentümer des 
Grundstücks Staaken Bd. 12, Bl. 521 trägt die Kosten 
der Löschung. Der Eigentümer von Staaken Bd. 5, 
Bl. 154 ist dann berechtigt, die Liebereignung des An 
schlußgleises von der westlichen Grenze seines Grund 
stücks ab gegen Zahlung des Materialwertes der Anlage 
zur Zeit der Uebernahme zu verlangen. 
§ 6 
Durch das vorstehende Abkommen wird der Ver 
trag vom 25. März / 5. April 1925 mit Wirkung ab 
1. Januar 1950 aufgehoben. 
Vorstehende Verhandlung wurde den Beteiligtet) 
laut vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und 
von ihnen eigenhändig wie folgt unterschrieben; 
gez. Dr. Wilhelm Osselmann, 
gez. Dr. Richard Münch. 
Es wird bescheinigt, daß diese Verhandlung, so 
wie sie niedergeschrieben ist, stattgefunden hat. daß 
sie den Beteiligten laut vorgelesen, von den Beteiligten 
genehmigt und wie vorstehend eigenhändig unter 
schrieben worden ist. 
gez. Paul Sasse. 
Von vorstehender Verhandlung sind heute 
eine I. Ausfertigung für die Stadt Berlin und 
„ II. „ „ „ Luftschiffbau Zeppelin 
G. m. b. H. in Friedrichshafen a. B. erteilt worden. 
Spandau, den 50. April 1951. 
Der Urkundsbeamte, 
gez. Sasse. 
576. Vorlage (Schw. 5/XVI) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Instandsetzung des Aula-Fußbodens 
des Dorotheen-Oberlyzeums in Köpenick. 
Ich bitte, folgenden Beschluß zu fassen; 
Die zur Instandsetzung des Fußbodens im Schul 
saal der Dorotheenschule in Köpenick benötigten 
Mittel in Höhe von 6500 werden aus den bei der 
Zentralschule in Rahnsdorf ersparten Baumitteln 
gedeckt.
	        
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