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erfolgt ist bis auf einige Parzellen, die katastermäßig
neu aufgemessen werden mußten. Diese sind am
9. Oktober nachaufgelassen worden.
Die Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. hat in
zwischen noch von der Gemeinde Dallgow die beiden
auf den Flugplatz führenden, auf dem anliegenden
Lageplan mit A und B bezeichneten, bisher noch nicht
in ihrem Besitz befindlichen Wegeparzellen sowie die
Grabenparzelle C mit einer Flächengröße von 5580 +
50 768 + 2095 qm, zusammen 58 241 qm, erworben und
diese Parzellen jetzt an die Stadt unentgeltlich über
eignet.
Wir haben hiergegen die auf dem Plane mit D,
E, F bezeichneten 5 Graben- bzw. Hofparzellen an die
Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. in Friedrichshafen
a. B., bzw. an deren Tochtergesellschaft, die Zeppelin
Wasserstoff- und Sauerstoffwerke A.-G. in Staaken,
unentgeltlich aufgelassen. Diese 5 Parzellen haben
eine Flächengröße von 57 + 525 + 272 qm, zusammen
652 qm. Es handelt sich um zugeschüttetes Graben-
land, das, wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, von
dem Grundbesitz der Zeppelin - Gesellschaft einge
schlossen wird und für die Stadt wertlos ist. Der
Zeppelin - Luftschiffbau - Gesellschaft w ird außerdem
gestattet, einen Schienenstrang längs der Eisenbahn
als Anschlußgleis zur Reichsbahn auszuführen und zu
benutzen. Vor Ausführung des Baues sind die Zeich
nungen der Tiefbaudeputation zur Stellungnahme zu
übersenden. Dieses Zugeständnis der Stadt wird
als Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken des
Staakener Flugplatzes eingetragen. Die Auflassungs
und sonstigen Kosten übernimmt die Zeppelin-Gesell
schaft.
Wir bitten, zu beschließen;
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von
der erfolgten Auflassung des Flugplatzes Staaken
Kenntnis und erklärt sich mit dem gleichzeitig vor
genommenen Austausch von Wege- und Graben-
parzellen mit der Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H.
und Eintragung einer Grunddienstbarkeit einver
standen.
Berlin, den 29. Oktober 1929.
Magistrat.
S c h o 11 z. Zangemeister.
St. V. 29. - B. III. 2. - Bez. 8.
Zu 575.
Betr. Drucks. 918/29 (Fin. VIII, 5 —VIII/49).
Der Magistrat hat durch Vorlage vom 29. Oktober
1929 der Stadtverordnetenversammlung von der er
folgten Abwicklung des Kaufgeschäftes des Flug
platzes Staaken Kenntnis gegeben mit der Bitte, sich
auch gleichzeitig mit dem vorgenommenen Austausch
von Wege- und Grabenparzellen mit der Luftschiff
bau Zeppelin G. m. b. H. und der Eintragung einer
Grundienstbarkeit einverstanden zu erklären.
Der Ausschuß für An- und Verkauf von Grund
stücken hat in seiner Sitzung am 5. November 1929
die Beschlußfassung zur Klärung der Grunddienstbar
keit vertagt.
Inzwischen haben die \erhandlungen zwischen
der Stadt und der Luftschiffbau Zeppelin-G. m. b. H.
über die gegenseitige Eintragung einer Grunddienst
barkeit zu einer Einigung geführt. Abschrift der
Urkundsverhandlung vom 27. April 1951 wird bei
gefügt.
Die grundbuchliche Eintragung ist am 6. Juni d. J.
erfolgt.