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Volume No. 37 (574-584), 1931/11/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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erfolgt ist bis auf einige Parzellen, die katastermäßig 
neu aufgemessen werden mußten. Diese sind am 
9. Oktober nachaufgelassen worden. 
Die Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. hat in 
zwischen noch von der Gemeinde Dallgow die beiden 
auf den Flugplatz führenden, auf dem anliegenden 
Lageplan mit A und B bezeichneten, bisher noch nicht 
in ihrem Besitz befindlichen Wegeparzellen sowie die 
Grabenparzelle C mit einer Flächengröße von 5580 + 
50 768 + 2095 qm, zusammen 58 241 qm, erworben und 
diese Parzellen jetzt an die Stadt unentgeltlich über 
eignet. 
Wir haben hiergegen die auf dem Plane mit D, 
E, F bezeichneten 5 Graben- bzw. Hofparzellen an die 
Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. in Friedrichshafen 
a. B., bzw. an deren Tochtergesellschaft, die Zeppelin 
Wasserstoff- und Sauerstoffwerke A.-G. in Staaken, 
unentgeltlich aufgelassen. Diese 5 Parzellen haben 
eine Flächengröße von 57 + 525 + 272 qm, zusammen 
652 qm. Es handelt sich um zugeschüttetes Graben- 
land, das, wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, von 
dem Grundbesitz der Zeppelin - Gesellschaft einge 
schlossen wird und für die Stadt wertlos ist. Der 
Zeppelin - Luftschiffbau - Gesellschaft w ird außerdem 
gestattet, einen Schienenstrang längs der Eisenbahn 
als Anschlußgleis zur Reichsbahn auszuführen und zu 
benutzen. Vor Ausführung des Baues sind die Zeich 
nungen der Tiefbaudeputation zur Stellungnahme zu 
übersenden. Dieses Zugeständnis der Stadt wird 
als Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken des 
Staakener Flugplatzes eingetragen. Die Auflassungs 
und sonstigen Kosten übernimmt die Zeppelin-Gesell 
schaft. 
Wir bitten, zu beschließen; 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von 
der erfolgten Auflassung des Flugplatzes Staaken 
Kenntnis und erklärt sich mit dem gleichzeitig vor 
genommenen Austausch von Wege- und Graben- 
parzellen mit der Luftschiffbau Zeppelin G. m. b. H. 
und Eintragung einer Grunddienstbarkeit einver 
standen. 
Berlin, den 29. Oktober 1929. 
Magistrat. 
S c h o 11 z. Zangemeister. 
St. V. 29. - B. III. 2. - Bez. 8. 
Zu 575. 
Betr. Drucks. 918/29 (Fin. VIII, 5 —VIII/49). 
Der Magistrat hat durch Vorlage vom 29. Oktober 
1929 der Stadtverordnetenversammlung von der er 
folgten Abwicklung des Kaufgeschäftes des Flug 
platzes Staaken Kenntnis gegeben mit der Bitte, sich 
auch gleichzeitig mit dem vorgenommenen Austausch 
von Wege- und Grabenparzellen mit der Luftschiff 
bau Zeppelin G. m. b. H. und der Eintragung einer 
Grundienstbarkeit einverstanden zu erklären. 
Der Ausschuß für An- und Verkauf von Grund 
stücken hat in seiner Sitzung am 5. November 1929 
die Beschlußfassung zur Klärung der Grunddienstbar 
keit vertagt. 
Inzwischen haben die \erhandlungen zwischen 
der Stadt und der Luftschiffbau Zeppelin-G. m. b. H. 
über die gegenseitige Eintragung einer Grunddienst 
barkeit zu einer Einigung geführt. Abschrift der 
Urkundsverhandlung vom 27. April 1951 wird bei 
gefügt. 
Die grundbuchliche Eintragung ist am 6. Juni d. J. 
erfolgt.
	        
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