dem Grunderwerbsstock, von denen ca. 2156 qm als
Straßenland im Eigentum der Stadt verbleiben, erhält
die Stadt rd. 9050 qm Gelände, die vorläufig bis zur
endgültigen Verwendung in den Grnnderwerbsstock
eingelegt werden.
Die Bezirkskörperschaften Lichtenberg, der Grund
eigentumsausschuß und der Magistrat haben dem
Tausch zugestimmt.
Magistratsdezernent: Stadtrat Dr. Heuer.
Berlin, den 9. November 1951.
Der Oberbürgermeister.
Dr. S a h ra.
St. V. 51. — B. 111. 2. — Bez. 17.
575. Dringlichkeitsantrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wolle der Stadtverordnetenversamm
lung unverzüglich eine Vorlage über die Errichtung
vorstädtischer Kleinsiedlungen und Kleingärten
machen. Insbesondere erwartet die Stadtverordneten
versammlung die Vorlage von Plänen und Vorschläge
für geeignete Ländereien.
Die Durchführung der vom Reich angeregten
Siedlungsaufgabe erfordert seitens der Stadt Berlin
ein besonderes Vorgehen. Es muß erwartet werden,
daß Erwerbslose in erster Linie berücksichtigt werden.
Wertvoll und notwendig ist auch die Ansiedlung
kinderreicher Familien aus allen Berufen.
Die Auswahl der Siedler wird für das Gelingen
des Planes entscheidend sein. Deshalb muß diese neue
Siedlungsarbeit durch alle dafür bestimmten Dienst
stellen von innerer Neigung für die Aufgabe getragen
werden.
Für die Vorarbeiten sind erwerbslose Architekten
und Techniker heranzuziehen. Bei der Ausführung
ist auch das mittlere Baugewerbe und Handwerk zu
berücksichtigen.
Berlin, den 9. November 1951.
Schubert und Parteifreunde.
St. V. 51. - B. XIV. 1.
Berlin, den 15. November 1951.
Der Stadtverordnetenvorsteher
a.a
Druck von W. 4 S. Loewenthal, Berlin SW 18. Grttnstr. <
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