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Volume No. 36 (565-573), 1931/11/13

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

dem Grunderwerbsstock, von denen ca. 2156 qm als 
Straßenland im Eigentum der Stadt verbleiben, erhält 
die Stadt rd. 9050 qm Gelände, die vorläufig bis zur 
endgültigen Verwendung in den Grnnderwerbsstock 
eingelegt werden. 
Die Bezirkskörperschaften Lichtenberg, der Grund 
eigentumsausschuß und der Magistrat haben dem 
Tausch zugestimmt. 
Magistratsdezernent: Stadtrat Dr. Heuer. 
Berlin, den 9. November 1951. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. S a h ra. 
St. V. 51. — B. 111. 2. — Bez. 17. 
575. Dringlichkeitsantrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
Der Magistrat wolle der Stadtverordnetenversamm 
lung unverzüglich eine Vorlage über die Errichtung 
vorstädtischer Kleinsiedlungen und Kleingärten 
machen. Insbesondere erwartet die Stadtverordneten 
versammlung die Vorlage von Plänen und Vorschläge 
für geeignete Ländereien. 
Die Durchführung der vom Reich angeregten 
Siedlungsaufgabe erfordert seitens der Stadt Berlin 
ein besonderes Vorgehen. Es muß erwartet werden, 
daß Erwerbslose in erster Linie berücksichtigt werden. 
Wertvoll und notwendig ist auch die Ansiedlung 
kinderreicher Familien aus allen Berufen. 
Die Auswahl der Siedler wird für das Gelingen 
des Planes entscheidend sein. Deshalb muß diese neue 
Siedlungsarbeit durch alle dafür bestimmten Dienst 
stellen von innerer Neigung für die Aufgabe getragen 
werden. 
Für die Vorarbeiten sind erwerbslose Architekten 
und Techniker heranzuziehen. Bei der Ausführung 
ist auch das mittlere Baugewerbe und Handwerk zu 
berücksichtigen. 
Berlin, den 9. November 1951. 
Schubert und Parteifreunde. 
St. V. 51. - B. XIV. 1. 
Berlin, den 15. November 1951. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
a.a 
Druck von W. 4 S. Loewenthal, Berlin SW 18. Grttnstr. < 
689
	        
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