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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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c) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt mit je einem 
Drittel vor der Auflassung, am Tage nach der 
Rohbauabnahme und am Tage nach der Gebrauchs 
abnahme der auf dem Grundstück zu errichtenden 
Baulichkeiten. Das jeweilige Restkaufgeld ist mit 
6°/o zu verzinsen und gegen selbstschuldnerische 
Bürgschaft der Bank der Arbeiter, Angestellten 
und Beamten A.-G. zu Berlin bzw. Eintragung 
einer Restkaufgeldhypothek auf dem Kaufgrund 
stück zu sichern. 
d) Die Gehag übernimmt die übliche Bauverpflichtung; 
das Projekt unterliegt der vorherigen Genehmigung 
der Stadt. Die freibleibenden Grundstücksflächen 
sind für die Anlegung von Hausgärten durch die 
Mieter bereitzuhalten. 
e) Die Weiterveräußerung des erworbenen Grund 
stücks oder von Teilen desselben sowie die Ab 
tretung von Rechten aus dem Vertrage ist der 
Gehag ohne Zustimmung der Stadt nicht gestattet; 
die Stadt erklärt sich jedoch im voraus mit einer 
Abtretung der Rechte aus dem Vertrage an die 
Tochtergesellschaft der Gehag, die „Einfa“, Ber 
liner Gesellschaft zur Förderung des Einfamilien 
hauses, und mit der unmittelbaren Auflassung des 
Grundstücks an diese einverstanden. 
f) Der Geldwert aller der Gehag obliegenden Leistun 
gen wird nach dem amtlich festgesetzten Londoner 
Feingoldpreise berechnet und ist in deutscher 
Reichswährung zu entrichten. Die Umrechnung in 
deutsche Währung erfolgt in Anwendung der Be 
stimmungen der Verordnung des Reichspräsidenten 
vom 14. 10. 1931 — RGBl. I S. 569 —. Als Stich 
tag für die Umrechnung gilt der letzte der Fällig 
keit vorangehende Werktag. Für jede in diesem 
Vertrage genannte Goldmark ist mindestens eine 
Reichsmark zu zahlen. 
g) Die Auflassung erfolgt sofort nach Eingang des 
von der Gehag zu beschaffenden Katastermaterials; 
wenn es jedoch der Gehag trotz eifrigen Bemühens 
um die Finanzierung nicht gelingt, Hauszinssteuer 
mittel für die Bebauung der Flächen A und B zu 
erhalten, so ist sie nicht verpflichtet, die Auf 
lassung dieser beiden Flächen entgegenzunehmen 
und berechtigt, vom Vertrage bezügl. der Flächen 
A und B zurückzutreten. 
h) Sämtliche Kosten, Stempel und Steuern (mit Aus 
nahme der Wertzuwachssteuer) trägt die Gehag. 
2. Das ganze Gelände war bisher an 5 Sportvereine 
verpachtet; einer davon (die Sportvereinigung Osram) 
gibt das Pachtland auf. Der nach Reservierung eines 
'Feiles für Marktzwecke an der Trojanstraße verblei 
bende Restbestand von ca. 61020 qm wird — gegen 
einen 30jährigen Pachtvertrag — auf die verbleibenden 
4 Vereine in der aus dem Plan ersichtlichen Weise 
verteilt. Die Vereine sind mit dieser Neuverteilung 
einverstanden. Die Turngemeinde und die Berliner 
Turnerschaft wünschten jedoch zur Erweiterung ihrer 
Sportfläche einen entsprechenden Teil der für die Be 
bauung bestimmten Randzone käuflich zu erwerben. 
Diesem Verlangen kann in städtischem Interesse nicht 
entsprochen werden. Die Berliner Turnerschaft will 
nunmehr den ihrem neuen Platz vorgelagerten t eil des 
Baublockes C unter Uebernahme der anteiligen Straßen 
baukosten in Höhe von ca. 37 000 RM., die zu den 
gleichen Bedingungen und 1 erminen wie mit der Gehag 
vereinbart zu zahlen sind, gleichfalls auf 30 Jahre 
pachten. Sofern die Turnerschaft diese Randfläche vor 
Ablauf der Pachtzeit auf Betreiben der Stadt räumen 
muß, sind die gezahlten Straßenbaukosten anteilig nach 
der Länge der noch nicht abgelaufenen Pachtzeit von 
der Stadt zinslos zurückzuzahlen.
	        
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