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Volume No. 3 (63-83), 1931/01/16

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1931 (Public Domain)

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Müllabfuhr A.-G. mit veranschlagt. Damit ist die Zusammenfassung 
sämtlicher Bezirksmüllbetriebe mit der Berliner Müllabfuhr A.-G., 
mit der sich die. Versammlung durch Beschluß vom 2. 2. 1928 
— Prot. Nr. 4 — einverstanden erklärt hat, beendigt. 
Die Müllmenge für das Rechnungsjahr 1931 ist um 3"o höher 
veranschlagt als im Vorjahr, die Höhe der Ausgaben um 3,71°» 
höher, die Steigerung der Ausgaben deckt sich also ungefähr mit 
der Zunahme der Müllmenge. Die verschiedenen Ausgabeposten 
sind, wie sich aus dem Wirtschaftsplan ergibt, nicht durchweg 
höher veranschlagt als im Vorjahr. Es sind vielmehr bei einigen 
Ausgabeposten nicht unbeträchtliche Ersparnisse erzielt worden. 
Bei einigen anderen Posten sind die Ausgaben nicht höher als 
im Vorjahr, woraus sich im Hinblick auf die Zunahme der Müll 
menge ebenfalls Ersparnisse ergeben. Die Verringerung der Aus 
gaben bei diesen Posten hat ihre Ursache in den von der Berliner 
Müllabfuhr A.-G. durchgeführten Maßnahmen zur Verbilligung und 
Verbesserung des Betriebes. Bei einigen anderen Posten, wie 
beispielsweise den Steuern, war dagegen eine Erhöhung über die 
durch die Zunahme der Müllmenge bedinge Höhe hinaus unver 
meidlich. Auch sind einzelne Posten, wie z. B. die Aufwendungen 
an Ruhegeld für Angestellte und Arbeiter, neu hinzugekommen. 
Im Endergebnis gleichen die Mehrausgaben und die Minderaus 
gaben sich aus, so daß sich für das Geschäftsjahr 1931 eint 
Kastenentleerungspreis in derselben Höhe wie im Vorjahr ergibt. 
II. Bei dem Gesamtwirt schaftsplan der städtischen Müllbeseiti 
gung ist noch zu bemerken, daß bei den Ausgaben Pos. 5 a die 
an die Kämmereiverwaltung zu erstattenden Zinsen von 151 328,21 
Reichsmark für das von der Kämmereiverwaltung geliehene Kapital 
zum Ankauf von Aktien der Berliner Müllabfuhr A.-G. nicht in 
Ansatz gebracht worden sind. In letzter Zeit wurde wiederholt 
in Beschwerden bei den Staatsaufsichtsbehörden und im Prozeß- 
wege die Höhe der Müllgebühren mit der Begründung angefochten, 
daß aus den Müllgebühren die Verluste gedeckt worden seien, die 
die Berliner Müllabfuhr A.-G. aus Geschäften erlitten habe, die 
mit der Müllbeseitigung nicht im Zusammenhange ständen. Nach 
§ 4 des Kommunalabgabengesetzes sei eine Belastung der Müll 
gebühren mit solchen Ausgaben nicht zulässig. Die Verwaltung 
der Müllbeseitigung hat diese Behauptung für unzutreffend erklärt 
und darauf hingewiesen, daß bereits im Jahre 1925 aus allge 
meinen Kämmereimitteln ein einmaliger Zuschuß zu den Kosten 
der städtischen Müllbeseitigung in Höhe von 1315 000 RM. ge 
leistet worden ist, die Müllgebühren also mit Verlusten nicht 
belastet worden sind. Soweit in der letzten Zeit in Auswirkung 
früherer Geschäfte noch Verluste entstanden' seien, würden sie 
dadurch ausgeglichen, daß eine Dividende nicht verteilt werde. 
Tatsächlich hat die Gesellschaft in den letzten Jahren eine Divi 
dende nicht gezahlt, auch für 1931 ist die Zahlung einer Dividende 
nicht vorgesehen. 
Die im Eigentum der Stadt befindlichen Aktien der Berliner 
Müllabfuhr A.-G. werden vom Stadtreinigungs- und Fuhramt Abt. I 
(Müllbeseitigung) verwaltet. Das Geld für den Ankauf dieser 
Aktien hat größtenteils die Kämmereiverwaltung vorgeschossen, 
das Stadtreinigungs- und Fuhramt hat diese Beträge zu verzinsen 
und zu tilgen. Seitdem die Berliner Müllabfuhr A.-G. die Zahlung 
der Dividende eingestellt hat, hat auch das Stadtreinigungs- und 
Fuhramt Zinsen für das geliehene Kapital an die Kämmereiver 
waltung nicht mehr gezahlt. Auf diese Weise wird erreicht, daß 
die Verluste endgültig die Kämmereiverwaltung treffen, nicht aber 
die Müllgebühren. Wir haben beschlossen, die von dem Stadt 
reinigungs- und Fuhramt Abt. I (Müllbeseitigung) an die Kämmerei- 
verwaltung zu zahlenden Zinsen solange niederzuschlagen, als die 
Berliner Müllabfuhr A.-G. eine Dividende nicht zahlt. Sobald die 
Berliner Müllabfuhr A.-G. die Dividendenzahlung wieder aufnimmt, 
hat auch das Stadtreinigungs- und Fuhramt die Verzinsung des von 
der Kämmereiverwaltung hergegebenen Kapitals wieder aufzu 
nehmen. 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir um folgende Be 
schlußfassung: 
I. Die städtischen Müllbeseitigungsgebühren für das Rech 
nungsjahr 1931 werden wie folgt festgesetzt:
	        
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