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Müllabfuhr A.-G. mit veranschlagt. Damit ist die Zusammenfassung
sämtlicher Bezirksmüllbetriebe mit der Berliner Müllabfuhr A.-G.,
mit der sich die. Versammlung durch Beschluß vom 2. 2. 1928
— Prot. Nr. 4 — einverstanden erklärt hat, beendigt.
Die Müllmenge für das Rechnungsjahr 1931 ist um 3"o höher
veranschlagt als im Vorjahr, die Höhe der Ausgaben um 3,71°»
höher, die Steigerung der Ausgaben deckt sich also ungefähr mit
der Zunahme der Müllmenge. Die verschiedenen Ausgabeposten
sind, wie sich aus dem Wirtschaftsplan ergibt, nicht durchweg
höher veranschlagt als im Vorjahr. Es sind vielmehr bei einigen
Ausgabeposten nicht unbeträchtliche Ersparnisse erzielt worden.
Bei einigen anderen Posten sind die Ausgaben nicht höher als
im Vorjahr, woraus sich im Hinblick auf die Zunahme der Müll
menge ebenfalls Ersparnisse ergeben. Die Verringerung der Aus
gaben bei diesen Posten hat ihre Ursache in den von der Berliner
Müllabfuhr A.-G. durchgeführten Maßnahmen zur Verbilligung und
Verbesserung des Betriebes. Bei einigen anderen Posten, wie
beispielsweise den Steuern, war dagegen eine Erhöhung über die
durch die Zunahme der Müllmenge bedinge Höhe hinaus unver
meidlich. Auch sind einzelne Posten, wie z. B. die Aufwendungen
an Ruhegeld für Angestellte und Arbeiter, neu hinzugekommen.
Im Endergebnis gleichen die Mehrausgaben und die Minderaus
gaben sich aus, so daß sich für das Geschäftsjahr 1931 eint
Kastenentleerungspreis in derselben Höhe wie im Vorjahr ergibt.
II. Bei dem Gesamtwirt schaftsplan der städtischen Müllbeseiti
gung ist noch zu bemerken, daß bei den Ausgaben Pos. 5 a die
an die Kämmereiverwaltung zu erstattenden Zinsen von 151 328,21
Reichsmark für das von der Kämmereiverwaltung geliehene Kapital
zum Ankauf von Aktien der Berliner Müllabfuhr A.-G. nicht in
Ansatz gebracht worden sind. In letzter Zeit wurde wiederholt
in Beschwerden bei den Staatsaufsichtsbehörden und im Prozeß-
wege die Höhe der Müllgebühren mit der Begründung angefochten,
daß aus den Müllgebühren die Verluste gedeckt worden seien, die
die Berliner Müllabfuhr A.-G. aus Geschäften erlitten habe, die
mit der Müllbeseitigung nicht im Zusammenhange ständen. Nach
§ 4 des Kommunalabgabengesetzes sei eine Belastung der Müll
gebühren mit solchen Ausgaben nicht zulässig. Die Verwaltung
der Müllbeseitigung hat diese Behauptung für unzutreffend erklärt
und darauf hingewiesen, daß bereits im Jahre 1925 aus allge
meinen Kämmereimitteln ein einmaliger Zuschuß zu den Kosten
der städtischen Müllbeseitigung in Höhe von 1315 000 RM. ge
leistet worden ist, die Müllgebühren also mit Verlusten nicht
belastet worden sind. Soweit in der letzten Zeit in Auswirkung
früherer Geschäfte noch Verluste entstanden' seien, würden sie
dadurch ausgeglichen, daß eine Dividende nicht verteilt werde.
Tatsächlich hat die Gesellschaft in den letzten Jahren eine Divi
dende nicht gezahlt, auch für 1931 ist die Zahlung einer Dividende
nicht vorgesehen.
Die im Eigentum der Stadt befindlichen Aktien der Berliner
Müllabfuhr A.-G. werden vom Stadtreinigungs- und Fuhramt Abt. I
(Müllbeseitigung) verwaltet. Das Geld für den Ankauf dieser
Aktien hat größtenteils die Kämmereiverwaltung vorgeschossen,
das Stadtreinigungs- und Fuhramt hat diese Beträge zu verzinsen
und zu tilgen. Seitdem die Berliner Müllabfuhr A.-G. die Zahlung
der Dividende eingestellt hat, hat auch das Stadtreinigungs- und
Fuhramt Zinsen für das geliehene Kapital an die Kämmereiver
waltung nicht mehr gezahlt. Auf diese Weise wird erreicht, daß
die Verluste endgültig die Kämmereiverwaltung treffen, nicht aber
die Müllgebühren. Wir haben beschlossen, die von dem Stadt
reinigungs- und Fuhramt Abt. I (Müllbeseitigung) an die Kämmerei-
verwaltung zu zahlenden Zinsen solange niederzuschlagen, als die
Berliner Müllabfuhr A.-G. eine Dividende nicht zahlt. Sobald die
Berliner Müllabfuhr A.-G. die Dividendenzahlung wieder aufnimmt,
hat auch das Stadtreinigungs- und Fuhramt die Verzinsung des von
der Kämmereiverwaltung hergegebenen Kapitals wieder aufzu
nehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir um folgende Be
schlußfassung:
I. Die städtischen Müllbeseitigungsgebühren für das Rech
nungsjahr 1931 werden wie folgt festgesetzt: